Energiepreis-Protest > Stadtwerke Duisburg

Preiserhöhung durch \'Ökosteuer\'?

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berghaus:
Vielen Dank Netznutzer,

ich bin auch gleich fündig geworden:

Entgelt für Netznutzung (RWE Westf.-Weser-Ems Verteilnetz GmbH)alles netto ohne USt.

2010   8.162 kWh x 4,89 Ct/kWh + 15,00 EUR/Jahr = 414,12 EUR. Stimmt.

2011   8.140 kwh x 5,09 Ct/kWh + 21,90 EUR/Jahr = 436,23 EUR. Stimmt nicht mit den Angaben in der Rechnung überein.

Da stimmt wohl etwas nicht! - Und ich hatte mich schon gefreut, dass das Netznutzungsentgelt ab 2011 gesunken ist und ich den Spieß umdrehen könnte.
Gehört doch nach den AGB von Rheinpower das Netznutzungsentgelt zu den \"Gesetzlichen Preisbestandteilen\", deren Erhöhung an den Kunden weitergegeben werden kann, deren Senkung aber weitergegeben werden muss.

Die Differenz von 8.140 kWh x 0,20 Ct/kWh + 6,90 EUR/Jahr = 23,18 EUR erklärt noch nicht die Differenz in der Rechnung für 2011 von 0,957 Ct/kWh, die ich mir bisher nicht erklären kann und die von Rheinpower noch nicht erklärt wurde. Originalton:\"Nach Überprüfung Ihrer Preise und der Jahresverbrauchsabrechnung haben wir keinen Fehler finden können.\"

Ich weiß nicht, ob es Zufall ist, dass diese 0,957 Ct/kWh genau der Differenz entsprechen, um die sich der Anteil nach dem EEG von 2009 (1,090) zum Jahr 2010 (2,047) erhöht hat. Damit dürfte ich aber nichts zu tun haben, weil mein Festpreisvertrag erst im Januar 2010 beginnt und mit dem vereinbarten Anfangspreis von 15,88 ct bis 31.01.2011 sauber abgerechnet wurde. Ab 01.02.11 will rheinpower aber mit 18,22 Ct/kWh abrechnen und behauptet, dass diese Erhöhung nur \"Gesetzliche Preisbestandteile\" enthalte.

Vielleicht ist doch jemand aus dem Forum meinen mühseligen Betrachtungen gefolgt und kann ganz leicht erklären, welche \"Gesetzlichen Bestandteile\" sich im Jahr 2011 außer EEG (+1,483), KWK (-0,1) und Netznutzung (+0,20/6,90 s.o.) noch geändert haben, um den Preis von 15,88 auf 18,22 zu treiben.

berghaus 23.01.12

RR-E-ft:
Möglicherweise ist die Preisänderungsklausel allein deshalb unwirksam, weil sie im Falle von Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.10 Az. VIII ZR 246/08 Rn. 45 f.).

Erweist sich die Klausel als AGB- rechtlich unwirksam, so kommt es auf Widersprüche des Kunden nicht erst an (BGH, Urt. v. 13.07.11 Az. VIII ZR 342/09 Rn. 35), so dass ein entsprechender Widerspruch auch nicht verfristet sein kann.

berghaus:
Diese Aussagen von RR-E-ft und auch tangocharly machen mir wieder Mut, die Erhöhung meiner Festpreisjahresrechnung 2011 von rd. 200 EUR (2,46 ct/kWh), die ab 01.02.11 allein aus den sogenannten \"Gesetzlichen Preisbestandteilen\" herrühren soll, nicht (nach)zuzahlen und es schon in unser aller Interesse auf einen Prozess ankommen zu lassen, also neben dem \'Gaskrieg\', bei dem es allerdings um viele Tausend EUR geht, diesen \'Strom-Kleinkrieg\' zu eröffnen.

Dazu meine Frage, die nicht viele haben werden:

Kann ich zweimal Hilfe aus dem Prozesskostenfond erwarten, wenn ich in diesem Jahr wegen Strom und Gas Mahnbescheide bekomme?

berghaus 25.01.12

bolli:

--- Zitat ---Original von berghaus
Dazu meine Frage, die nicht viele haben werden:

Kann ich zweimal Hilfe aus dem Prozesskostenfond erwarten, wenn ich in diesem Jahr wegen Strom und Gas Mahnbescheide bekomme?

--- Ende Zitat ---
Warum so bescheiden und warum sollten diese Frage nur wenige haben ? Mittlerweile kämpfen wir doch an allenb Fronten. Strom und Gas sind selbstverständlich und Wasser kommt nun auch noch.  ;)

Da Strom und Gas unter den im wesentlichen gleichen Spielregeln ablaufen, werden auch auf beiden Baustellen Gräben gehackt. Ich selbst bin auch auf beiden Gebieten tätig, jedoch haben meine Zulieferer gerade Mittagspause, weshalb die Bauarbeiter nichts zu tun haben.  :D

Ich konnte bisher keine Einschränkung finden, die die Unterstützung eines zweiten Prozesses aus dem Prozesskostenfonds für Ihre Person untersagt. Voraussetzung ist ja sowieso die Genehmigung durch den BdEV, die sowohl vorhandenes Geld als auch ein Interesse bzw. eine Erfolgschance voraussetzt.

berghaus:
Ich bin durch den Beitrag von FtkH '166,- EUR monatlicher Abschlag' wieder auf diesen thread gestossen und möchte stolz berichten, dass sich der Widerstand gelohnt hat.

Die Jahresrechnung für 2010 (mit 80,-- EUR Bonus) war in Ordnung.

Die Jahresrechnung für 2011(ohne Bonus) war bei 8.000 kWh mit erklärbaren und nicht erklärbaren Erhöhungen um 205,-- EUR zu hoch.

Es entstand ein unglaublicher Schriftverkehr über E-Mails und das Kontaktformular, der mit dem Verbesserungsvorschlag "Hier sollten Sie nur Mitarbeiter einsetzen, die wissen, was tun!" endete, nachdem in einem zweiten Ansatz die Jahresrechnung für 2011 die Preise des ersten Jahres enthielt (Geht doch!).

Ich hatte allerdings die Einzugsermächtigung vor dem letzten Abschlag im Dezember 2011 zurückgezogen und nach der Jahresendablesung für 2011 den Restbetrag von 144,- EUR im Januar 2012 selbst überwiesen, so dass ich nichts zurückfordern musste.

berghaus 12.03.13

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