Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
E.ON: Möglicher Verstoß gegen § 36 Abs. 1 EnWG - keine Grundversorgungstarife im Internet
RR-E-ft:
Auf welcher Seite waren die denn zu finden, etwa auf der Seite von E.ON Vertrieb Deutschland GmbH (http://www.eon.de), wohin man ggf. umgeleitet wurde, oder aber tatsächlich auf den Seiten des konkreten Grundversorgers?
Didakt:
Bereits seit einiger Zeit sind die Tarife beim E.ON-Regionalversorger im Internet nicht verfügbar.
Ein Versuch soeben schlug wieder fehl: https://www.eon.de/de/eonde/pk/produkteUndPreise/Erdgas/index.htm[/URL]
RR-E-ft:
Vom Operations Management der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH liegt mittlerweile dazu eine Mitteilung vor:
--- Zitat ---Unsere Regionalgesellschaften kommen Ihrer Informationspflicht
selbstverständlich nach, die Grundversorgungstarife für Strom und Erdgas
sind im Internet veröffentlicht.
Und zwar finden Sie den Vertrieb unter
http://www.eon.de .
Wenn Sie die entsprechende Postleitzahl eingeben,
werden Ihnen unter \"Tarife & Angebote\" die verschiedenen
Strom- und Erdgastarife für diese Region angezeigt -
als erstes immer die Grundversorgung.
Die Internetseite eon.de ist neu.
Wir haben den nationalen Einstieg für Kunden
und Interessenten neu gestaltet, weil er gut kommunizierbar ist
und die volle Vernetzung trotz gelebter Regionalstruktur gewährleistet.
Wenn Sie die bisherigen URLs der Vertriebsgesellschaften wie
beispielsweise http://www.eon-mitte-vertrieb.com
aufrufen, werden Sie automatisch auf
die eon.de umgeleitet.
Bei den von Herrn Fricke genannten URLs gelangen
Sie jeweils auf eine \"Verteilseite\". Wenn Sie hier \"Strom und Erdgas\"
auswählen, werden Sie auch auf die eon.de umgeleitet und gelangen somit zur Vertriebsseite.
Wenn Sie \"Netz und Unternehmen\" anklicken, werden
Sie auf die Internetseiten der Netzbetreiber wie beispielsweise E.ON
Mitte AG weitergeleitet. So haben wir auch im Internet die strikte
Trennung von Netz und Vertrieb umgesetzt.
Auf der eon.de werden durch die Postleitzahl-Eingabe die regionalen
Informationen der jeweiligen Vertriebsgesellschaft sofort ergänzt und
Sie finden die Produkte und Dienstleistungen für Ihre Region wie auch
die entsprechenden Preise. Damit wiederkehrende Besucher gleich
regional geroutet werden können, ist die bereits einmal erfasste
Postleitzahl mittels Cookie gespeichert
und wird in der sogenannten \"Servicebox\" (oben rechts) angezeigt.
So müssen Sie die Postleitzahl nicht bei jedem Besuch neu eingeben.
Ändern und löschen der Postleitzahl ist über die Servicebox jederzeit möglich.
--- Ende Zitat ---
Wer nicht auf die Seite gelangt, ist möglicherweise durch ein Cookie geblockt.
Programmiert ist eine Weiterleitung nach https://www.eon.de/de/eonde/pk/home/index.htm
Inhaltlich sind die Seiteninhalte teilweise unzutreffend, so wird etwa behauptet, für die Grundversorgung bedürfe es keines Vertragsabschlusses:
https://www.eon.de/de/eonde/pk/services/Rechtliches_Veroeffentlichungspflichten/GasGVV/index.htm
Richtig ist, dass es insbesondere auch für die Grundversorgung eines Vertragsabschlusses bedarf. Der Grundversorgungsvertrag soll gem. § 2 Abs. 1 satz 1 GVV in Textform abgeschlossen werden.
Auch RWE hat eine bundesweit einheitliche Zugangsseite
http://www.rwe.com/web/cms/de/63576/rwe/angebote-services/privatkunden/
Didakt:
--- Zitat ---Wer nicht auf die Seite gelangt, ist möglicherweise durch ein Cookie geblockt.
--- Ende Zitat ---
So ist es! Bei der Einstellung Cookie \"Annehmen\" gelangt man auf die beschriebenen Seiten.
RR-E-ft:
Der Außenauftritt hat eine absolute Gleichschaltung erfahren, nur noch die Namen werden gegeneinander ausgetauscht:
https://www.eon.de/de/eonde/pk/ueberEon/Unternehmen/E.ON_Vertriebsgesellschaften/EON_Bayern_Vertrieb/index.htm
Was uns wichtig erscheint, findet sich hier:
http://www.eon.com/de/downloads/Verhaltenskodex_de.pdf
Gem. II 1. des Verhaltenskodex sind alle Mitarbeiter von E.ON verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Gesetze zu informieren. Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen werden nicht hingenommen.
Alle E.ON Mitarbeiter in Deutschland sind etwa dazu verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Rechtsgrundlagen der Grundversorgung und deren Anwendung zu informieren.
Sie haben sich eigenverantwortlich über die Frage der Zulässigkeit der gesetzlichen Preisbestimmungspflicht auf Dritte zu informieren, möglicherweise bestehende Verstöße sofort dem Compliance Officer zu melden.
Lascher weil ungenauer und unverbindlicher ist der RWE Verhaltenskodex, was an der rheinländischen Herkunft liegen mag:
http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/2432/data/2438/5/rwe/rwe-konzern/ueber-rwe/verhaltenskodex/verhaltenskodex-dt-pdf.pdf
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