Energiepreis-Protest > Spreegas
Mahnbescheid
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
Foderungen aus 2006 und früher sind verjährt.
--- Ende Zitat ---
Ansprüche verjähren nicht automatisch sondern entsprechende Forderungen können, wie ESG-Rebell richtig sagt, mit der Einrede der Verjährung abgewehrt werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, den man kennen sollte, auch als normaler Verbraucher, der noch keinen Anwalt hat. ;)
PLUS:
--- Zitat ---Original von bolli
--- Zitat ---Original von Cremer
Foderungen aus 2006 und früher sind verjährt.
--- Ende Zitat ---
Ansprüche verjähren nicht automatisch sondern entsprechende Forderungen können, wie ESG-Rebell richtig sagt, mit der Einrede der Verjährung abgewehrt werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, den man kennen sollte, auch als normaler Verbraucher, der noch keinen Anwalt hat. ;)
--- Ende Zitat ---
@bolli, dann aber präziser, sonst gibt es noch mehr Irrungen und Wirrungen.
Ansprüche verjähren automatisch, sie erlöschen aber nicht. Sie gehen nicht unter! Gegen verjährte Ansprüche hat man die Einrede der Verjährung, man muss sie nicht mehr erfüllen.
Wer allerdings freiwillig, versehentlich oder in Unkenntnis der Verjährung dennoch bezahlt, kann das Geld nicht zurückfordern, denn durch die Verjährung war die Forderung nicht untergegangen.
bolli:
@PLUS
O.K.
Mir war nur wichtig, dass es durchaus passieren kann (und auch passiert), dass Versorger auch ältere Ansprüche stellen (vielleicht sogar Verbraucher entsprechende Rückzahlungsansprüche geltend machen) und der Anspruchsgegner ETWAS TUN MUSS (spätestens in einem Klageverfahren), nämlich diese Einrede der Verjährung anbringen. Sonst können daraus sehr wohl noch rechtskräftige Ansprüche erwachsen.
Bei cremer liest sich das immer so, als ob man sich darum gar nicht kümmern braucht. Sicher sollte das später auch ein Rechtsbestand wissen, aber zum einen gibt es immer noch Widerständler, die sich aus Kostengründen vor den AG selbst verteidigen (ich weiss, selbst schuld ;) ) und zum anderen halte ich diese Information auch generell nicht für unwichtig.
Cremer:
@bolli,
na, heute heute wieder mal sehr kleinlich ;)
Steven:
@all,
ist das Mahngericht Wedding ebenfalls für die Zustellung von Mahnbescheiden an die Spreegas zuständig, z.B. zwecks Wahrung von Rückforderungsansprüchen aus 2005?
Die Mahnbescheide von Spreegas habe ich bis jetzt jedenfalls von dort erhalten.
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