Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Dürfen die das?  (Gelesen 15177 mal)

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Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #30 am: 11. November 2010, 20:09:16 »
@Gridpem

Woher wissen Sie bzw. wir, dass bzw. ob keine gültigen Verträge geschlossen wurden. Die Darstellungen sind doch so verwirrend, teilweise widersprüchlich, dass man keine gesicherte Aussage auf Grund gesicherter Daten treffen kann.

Und eines sollten wir alle nicht unbeachtet lassen:
Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.

Und eine weitere Frage ergibt sich aus dem Durcheinander wohl:
Ist für die neue Wohnung evtl. auch keine Meldung über den Zählerstand bei Einzug erfolgt bzw. wurde dort ggf. sogar weiter Strom abgenommen, ohne dass eine Abgrenzung zu einem vorherigen Mieter erfolgt ist?

Und wenn tatsächlich seit dem 01.07.2010 Strom nach einer erfolgten Anmeldung erfolgt ist, wird doch wohl der Energieversorger Abschlagzahlungen mit entsprechenden Zahlungsterminen eingefordert haben.
Darüber ist bislang nichts gesagt und somit zu vermuten, dass dazu ggf. erfolglose Erinnerungen veranlasst wurden.
Und wer den ersten Abschlagzahlungen nicht Folge leistet, darf nicht erwarten, dass auch wegen der noch ausstehenden Altverbindlichkeiten Großzügigkeit entgegengebracht wurde. Da wird der Versorger sich wohl rechtlich abgesichert haben.

Also sollten wir vorsichtig sein, den Schuldner irgendwie zu ermutigen bzw. ihm zu erzählen, dass gegen ihn rechtswidrig vorgegangen worden ist, so lange uns zum Thema trotz weitschweifender Ausführungen nicht alle Fakten bzw. nichts Konkretes bekannt ist.

Offline bolli

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Dürfen die das?
« Antwort #31 am: 12. November 2010, 08:04:25 »
Zitat
Original von h.terbeck
Und eines sollten wir alle nicht unbeachtet lassen:
Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.
Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, dieses Argument ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Sie können sich doch schon hier im Forum in fast jedem zweiten Beitrag anschauen, wie die Versorger mit ihren Rechten und Pflichten aus der Energieversorgung umgehen und da sind auch alle großen mit enthalten, wenn nicht sogar mit führend. Da laufen selbst Sperrungen, ob mit oder ohne rechtzeitige Ankündigungen, ohne mit der Wimper zu zucken, trotz Unbilligkeiteinwandes. Und diese Frage ist nicht nur schon im Gesetz geregelt sondern mittlerweile gerichtlich mehrfach entschieden. Nicht umsonst kriegen sie diese Dinge bei Einschaltung eines Rechtsbeistandes sowie Anrufung eines Gerichtes und Erlass einer Einstweiligen Verfügung regelmäßig \"um die Ohren gehauen\". Und trotzdem machens immer wieder welche, die Verbraucher sind ja oft unwissend.  :evil:

Mich bei den Versorgern darauf zu verlassen, dass die ihre Pflichten schon kennen und diese ordentlich einhalten sowie sie sich an Recht und Gesetz halten, ist so ziemlich das letzte, was ich mache und empfehlen kann.

Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #32 am: 12. November 2010, 08:42:34 »
@bolli

\"Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.\"

Mit diesem Hinweis habe ich   N I C H T   generalisiert, sondern ausschließlich auf diesen Einzelfall verwiesen.
Und da werden Sie mir hoffentlich zustimmen, dass bei der Darstellung des Verbrauchers aus seiner Sicht nur der Versorger der Böse ist, obwohl man bei genauem Auswerten der Ausführungen des Verbrauchers mehr Fragen als Antworten erhält.

Dass die EVU generell nciht zimperlich sind, wenn es um das Durchsetzen ihrer vermeintlichen Rechte geht, ist hinlänglich bekannt und hat im Regelfall auch zu Konsequenzen geführt, die von den eVU nicht erwartet wurden.

Aber dort, wo der/die Verbraucher gegenüber den EVU mit dem Feuer gespielt, nicht gezahlt, angeblich keine Mahnung erhalten haben oder ohne Abmeldung in eine nächste Wohnung \"verzogen\" sind, sollte man bei seiner Entrüstung ob des hier dargestellten Falles erst einmal alle Behauptungen hinterfragen, denn so klar und deutlich ist die Position des Verbrauchers wahrlich nicht!
Hat er nun gezahlt?  Wofür, wann und in welcher Höhe?
Hat er für seine neue Wohnung Abschläge gezahlt oder nicht?
Ist er dafür gemahnt worden ?

Abgemeldet aus der Altwohnung hat er sich bekanntlich nicht und damit wohl auch seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem EVU nicht abschließend erfüllt.
Dafür dem Vermieter die Schuld zuzuschieben, ist wahrlich etwas kühn, hat er doch in der Altwohnung noch Möbel hinterlassen, die er wegen Zeitrmangels nicht entfernt hat?
Und in der neuen Wohnug lebt er seit dem 01.07.2010.
Hat er sich dort korrekt angemeldet und zur Ermittlung einer Abschlagzahlung irgendwelche Daten hinterlassen?
Hat er dann eventuelle Abschlagzahlungen geleistet, um zumindest bei der Neuwohnung nicht den Eindruck zu hinterlassen, dass es mit seiner Zahlungsmoral nicht unbedingt zum Besten steht, denn er schuldet doch wohl unstreitig aus der Altwohnung noch 137,00 Euro.?
Amgeblich zunächst ohne Kenntnis einer Rechnung, die dann doch wohl vorhanden war, weil er deshalb ja seinem Bankmenschen für die Bereitstellung einer Abschlagzahlung auf diese 637 Euro-Rechnung von 500,00 Euro sehr dankbar war.

Was denn nun?

Wem nachweislich unberechtigt der Strom abgestellt wird, der verdient unser aller Unterstützung, auch hier, wenn alle Fakten wirklich auf den Tisch gelegt werden.

Aber bekanntlich sind in vielen Fällen immer nur die Anderen schuldig.

Offline sunny180

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Dürfen die das?
« Antwort #33 am: 25. November 2010, 12:12:21 »
Hallo Ihr Lieben,

so nun sind genau 3 Wochen vergangen seitdem der Strom weg ist,und er ist es immernoch :-(
Zum letzten Beitrag sag ich jetzt mal nur:Ich habe hier alle fakten auf den Tisch gelegt!!!Und ich hab mich an dieses Forum gewand um Hilfe zu suchen,nicht um mir unterstellen zu lassen ich hätte hier nicht alles auf den tisch gelegt oder sonst was.Natürlich hat die SVo auch die Daten der neuen Wohnung bekommen,hab das \"Willkommens\" schreiben ja hier liegen.Und ich wollte nur wissen ob die in der neuen Wohnung wegen Sachen der alten Wohnung sperren dürfen.wenn Sie der Meinung sind ich würde hier falsche angaben machen möchte ich Sie doch bitten hier nicht weiter \"mitzureden\"

So:
Jedenfalls haben wir jetzt pnklich zum 12.11 alles bezahlt(restforderung+abschlag neue Wohnung) aber nein das genügt denen nicht.Ich habe mit meinem alten Vermieter gesprochen und er wollte sofort die Zählerstände nochmal schriftlich an die SVO schicken.Aber pustekuchen!Das war letzte Woche Montag,jetzt hab ich diese Woche Dienstag wiedermal bei der SVO angerufen weil ich wissen wollte wann denn jetzt der Strom wieder angestellt wird,ja erst wenn das schreiben vom Vermieter da ist,der hatte das nämlich doch nicht abgeschickt.Ich wieder den Vermieter angerufen..Ja hab ich am Freitag weggeschickt.TOLL jetzt kann ich warten bis der endlich mal lust hat das wegzuschicken oder wie?Heute ist Donnerstag das hätte schon längst da sein müssen.Ich habe dem Vermieter sogar vorgeschlagen das ich vorbei komme er mir die Zählerstände unterschreibt und ich das an den \"netten\"Mann faxe.(der hatte mir egsagt das geht auch per fax)Mein vermieter hatte Freitag übrigens extra bei der svo angerufen und wollte die Stände telefonisch bestätigen!Nein geht alles nur schriftlich!!!Also auch nicht per fax.ich fühl mich sowas von verarscht von denen.Es kann doch nicht sein das ICH mich jetzt darum kümmern muss das der das Schreiben mit den Ständen abschickt!!!!Das ist doch aufgabe der SVO die Stände abzulesen.ich habe meine Stände abgeschickt,aber die zählen wohl nicht mehr.Ich kann nicht mehr,ich bin fix und fertig:-( Ich musste mir für nächste Woche urlaub nehmen weil ich mich schon garnicht mehr konzentrieren kann auf der Arbeit.Und einen Anwalt kann ich mir jetz nicht leisten.

Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #34 am: 25. November 2010, 13:06:54 »
Hallo hallo,

hat sunny nicht erklärt, seit Juli 2010 in der neuen Wohnung zu sein.

Und am 12.11. wird der erste (?) Abschlag für die neue Wohnung gezahlt ?

Zitat
Jedenfalls haben wir jetzt pnklich zum 12.11 alles bezahlt(restforderung+abschlag neue Wohnung)

Wenn man bei Auszug dem EVU die End-Zählerstände meldet, sollte dieser in der Lage sein, die Schlußabrechnung zu erstellen.
Was der Vermieter anschließend mit der Wohnung treibt, muss den Mieter nicht interessieren, zumal er ja wohl auch nachweisen kann durch Ab-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, dass der an besagtem Tag seinen Umzug gemeldet hat.
War das nicht zum 01. Juli 2010 ?

Offline sunny180

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Dürfen die das?
« Antwort #35 am: 27. November 2010, 19:49:48 »
Hallo,
also,den ersten Abschlag für die neue Wohnung haben wir am 1.7 gezahlt,gleich in dem Monat wo wir eingezogen sind.Und die wurden auch immer gezahlt.Ende Oktober haben wir dann die endabrechnung von der alten Wohnung bekommen die wir bis zum 12.11 zahlen sollen.Angeblich hätten wir uns nicht ORDNUNGSGEMÄß abgemeldet,da wir ja noch einen schlüssel hatten,desswegen zählten unsere zählerstände die wir angegeben haben wohl nicht :-( und die wollten dann die zählerstände vom Vermieter bestätigt haben.Hätte ja sein können das wir da noch tag und nacht ein und aus gehen.Den Schlüssel haben wir ja gleich einen Tag später abgegeben nachdem sie uns den strom abgestellt haben desswegen.Aber unser Vermieter hat jetzt 2,5 Wochen gebraucht um die wegzuschicken.
Ich hab dem Bearbeiter ein fax geschickt das ich jetzt zum anwalt gehe und das nicht mehr mit mir machen lasse und das es ja wohl nicht angehen kann das ich jetzt dem vermieter hinterher rennen muss damit er die wegschickt ect.ich wurde dann schon ein bisschen sauer.jedenfalls hat 30 minuten später mein Handy geklingelt und siehe da auf einmal ist der Brief vom Vermieter doch da und der Strom wurde noch am gleichen Tag wieder angestellt.Das war am Tag meines letzten Beitrags.Den Versorger werde ich jetzt auf jedenfall wechseln.das hätte man auch anders lösen können,dafür muss man nicht gleich den Strom ohne vorwarnung abstellen!
Ich danke euch ALLEN jedenfalls für eure Ratschläge.Ihr seit Super!!!
Vielen dank!!!

 

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