Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:
- Auszug 01.07.2010
\"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !
- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden


- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.
Interessant dabei ist folgende Darstellung:
tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.
Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung

Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?
Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl. -aus welcher Veranlassung auch immer- der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.
Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.
Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.