Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Dürfen die das?  (Gelesen 18536 mal)

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Offline sunny180

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Dürfen die das?
« am: 05. November 2010, 21:23:15 »
Hallo...

mein Stromversorger hat mir gestern morgen einfach den Strom abgestellt.Auf nachfrage wieso wurde ich am telefon total blöde von so einem jungen Sesselfurzer angemacht von wegen ich hätte falsche tatsachen erzählt und man hätte keine lust sich weiter mit mir darüber zu unterhalten.Das Problem war folgendes:Wir sind zum 1.7.10 aus der alten Wohnung ausgezogen,hatten aber noch die schlüssel weil wir nicht alles auf einmal mitbekommen haben.Wir kennen den Vermieter privat und es war auch kein nachmieter in sicht .Also hat sich das ganze so hingezogen.Wir haben dann noch den Rasen am am alten Haus gemäht und uns um den Garten gekümmert als dankeschön.Wir haben auch die Zählerstände nach auszug durchgegeben und haben letzte Woche auch die Endabrechnung bekommen.Der Typ am telefon unterstellt mir jetzt anscheind ich würde in zwei wohnungen strom und so verbrauchen weil wir ja noch den schlüssel hatten(was für eine gequirlte sch....,den brauchten wir um unsere Sachen nach und nach raus zu holen)Dann hiess es wir hätten für die neue Wohnung auch keinen abschlag gezahlt,als ich ihm dann erklärte das er persöhnlich ein fax bekommen hat wo die einzugsermäctigung drauf steht,sagte er nur kackenfrech \"das ändert ja jetzt nichts daran das nicht gezahlt wurde.Was er noch sagte brachte mich fast zum Platzen:\"Also,Sie müssen sich jetzt darum kümmern das Ihr alter Vermieter uns nochmal die aktuellen Zählerstände durchgibt,dann werden wir das ausrechnen falls noch was  verbraucht worden ist...dann werden Sie eine Rechnung erhalten,und wenn Sie dann gezahlt haben...tja dann werden wir mal sehen was wir für sie tun können damit sie wieder Strom bekommen...als ich ihn  dann fragte was ist wenn der Vermieter sich jetzt 3 Wochen Zeit lässt mit den Zählern,meinte er \"Tja das ist Ihr Problem da müssen Sie sich drum kümmern..ich versteh einfach nicht wieso sie desswegen in unserer neuen Wohnung den Strom einfach ohne Vorwarnung abstellen...Für die Restforderung der alten Wohnung von 400,00€ haben wir laut Schreiben bis zum 12.11 Zeit!Ich würde mich am liebsten über diesen Kerl bei der Geschäftsleitung beschweren.Sowas unfreundliches,bei denen bin ich sowieso die letzte zeit Kunde gewesen.Sobal der Strom wieder an ist werde ich wechseln.Aber meine Frage ist...DÜRFEN die das einfach so?Für solange Zeit?Unser Warm Wasser läuft über Strom,wir können nicht duschen,kochen und sonst alles,und der Strom wurde während die Waschmaschine lief abgestellt,die ist noch voll mit Wasser?Wer bezahlt mir diesen Schaden?Bitte helft mir....solll ich mir einen Anwalt suchen?

Offline Gridpem

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Dürfen die das?
« Antwort #1 am: 06. November 2010, 09:44:49 »
@ sunny180

nein, das dürfen die nicht.

Hier muss streng auseinandergeahlten werden nach dem vertragsverhältnis der alten Wohnung und dem der neuen Wohnung. Das sind zwei völlig verschiedene voneinander unabhängige Verträge.

Wegen Rückstände aus der alten Wohnung kann und darf kein Netzbetreiber (jemand anderes darf nicht sperren) die Versorgung in der neuen Wohnung sperren.

Beim Einzug in die neue Wohnung gilt, wenn kein Stromlieferbertrag mit einem Lieferanten geschlossen wurde, die Grundversorgungsverordnung. Danach ist eine Sperrung schriftlich mit midestens 3 Wochen Vorlaufzeit anzuzeigen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zwei Sachen, die Du jetzt unternehmen solltest.
besorge Dir so schnell wie möglich einen Termin bei der Geschäftsführung des Unternehmens um die sache unbürokratisch zu klären. Parallel dazu setze Dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung.

Hast Du mit dem Termin bei der Geschäftsführung keinen Erfolg lasse Dich nicht einschüchtern und zögere nicht, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen.

Zur Zählerablesung nur Folgendes. Nicht der Vermieter muss den Zählerstand ablesen, sondern das Ablesen ist eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers. Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Netznutzer

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Dürfen die das?
« Antwort #2 am: 06. November 2010, 09:45:16 »
Hi,

bei dem dargestellten Sachverhalt dürfen die das auf keinen Fall. Umgehend bei der Geschäftsleitung Montag morgen persönlich beschweren führt vermutlich schneller zum Wiederanschluss, als über einen Anwalt und die Instanzen. Für Schadensersatzforderungen ist der Anwalt dann natürlich die richtige Adresse. Wer einen Schlüssel besitzt, hat einen Versorger absolut nicht zu interessieren. Es gfeht nur um Verträge! Wenn ihr euren beendet habt, muss eben der Eigentümer ran. Will er nicht, wird der Zähler ausgebaut, bis wieder jemand einen Vertrag schliesst. Zahlungsziel 12.11.! Ferner, über Neuverträge \"Altschulden -sofern sie überhaupt vorhanden sind-\" mit Sperrandrohung auf einen Neuvertrag \"anzumahnen\" geht gar nicht.

Viel Erfolg wünscht

Netznutzer

Offline sunny180

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Dürfen die das?
« Antwort #3 am: 07. November 2010, 11:41:16 »
Ich danke euch für eure Antworten,jetzt bin ich zumindest etwas erleichterter .Hätte ja sein können das ich wirklich was falsch gemacht habe.Ich werde morgen früh sofort versuchen die Geschäftsleitung zu erreichen.Was bestimmt nicht einfach wird :rolleyes:
Ich schreibe sobald ich neues weiß :-)
Vielen Dank nochmal =)Bin echt froh das es solche Foren gibt.

Viele Grüße
Nicole

Offline opferlamm-ma

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Dürfen die das?
« Antwort #4 am: 07. November 2010, 18:51:14 »
Woher wisse die eigentlich wer einen (von evtl. mehreren) Schlüsseln hat ?
Wo sitzt denn hier der Informant der den (noch existierenden) Schlüsselbesitz mitteilte? und wie sollte eigentlich die Rückgabe des Besitzes dokumentiert werden? Besteht hier evtl. Notarzwang ? :-))

M.E. ist dies doch für ein Vertragsverhältnis absolut unerheblich, oder täusche ich mich da?

Offline Netznutzer

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Dürfen die das?
« Antwort #5 am: 07. November 2010, 19:02:22 »
Zitat
Woher wisse die eigentlich wer einen (von evtl. mehreren) Schlüsseln hat ?

Evtl. wurde der Eigentümer nach Vertragsbeendigung als neuer Vertragspartner angeschrieben, und der Eigentümer hat gesagt, er wäre nicht der Vertragspartner, sunny habe noch einen Schlüssel uns wäre daher Vertragspartner, dann hätte es aber wieder eine erneute Vertragsbestätigung geben müssen.

Gruß

NN

Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #6 am: 08. November 2010, 11:25:56 »
Dass \"die\" das nicht dürfen, ist hinlänglich hier bereits dargestellt worden.
Solche Frechheiten kann und wird sich nur ein Jungspund beim Versorger erlauben, so lange ihm nicht auf die Fingerchen geklopft wird.
Dass eine Beschwerde bei der Geschäftsführung zum sofortigen Erfolg führt, wage ich zu bezweifeln. Die werden sich erst einmal hinter der Notwendigkeit der Prüfung des Sachverhaltes verstecken, sich dann melden wollen, was alles nur noch weiter verzögert.
Da ist es in diesem Falle nicht nur besser, sondern sichert auch jeglichen Anspruch auf Schadenersatz etc., wenn sich sofort ein Anwalt kompetent und konsequent mit dem Fall beschäftigt.
Wäsche (Wert) zerstört
Man musse ins Restaurant, weil man keine Essenszubereitung vornehmen konnte,
sonstige Kosten,

die dann schon mal einen etwas interessanteren Streitwert für den Anwalt herbeizaubern, denn für 400 Euro allein wird er seine Socken nicht qualmen lassen.

Offline sunny180

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« Antwort #7 am: 08. November 2010, 19:18:46 »
Also ich hab heute angerufen...wurde von einer netten Dame am Anfang angenommen der ich das so erklärt habe,sie geschockt oder erstaunt wollte mich zu einem zuständigen weiterleiten der mir weiterhelfen könnte(Geschäftsleitung wollte ich sprechen,war aber nicht möglich)da hab ich gleich gesagt mit wem ich nicht sprechen möchte,da meinte sie ja ist gut ich weiß schon jemand nettes...und juhu hatte ich den Typ wieder am telefon(diesmal allerding etwas netter)hab ihn meine neu gewonnen erkenntnisse mitgeteilt und er meinte das es nicht zwei verschiedene Verträge wären und sagte irgendwas von wirtschaftschaften.er sagte er könnte nichts ändern,erst wenn der vermieter jetzt die zählerstände auch abgleicht und diese an den Versorger schickt,und wenn ER dann zahlen hat rechnet er das aus und dann solle ich nochmal anrufen :-(Mir ist heute auch aufgefallen das bei der endabrechnung auch noch vom 1.6.10 bis 30.10.10 abschläge berechnet wurden,obwohl ich mich abgemeldet  habe und ausgezogen bin.Dazu meinte er ja sogesehen müsse ich für die zeit auch zahlen da ich zutritt oder die möglichkeit hatte in die wohnung zu kommen?!Zu der frage woher die wissen das ich noch einen schlüssel hatte:die svo wollte wohl in die wohnung um nochmal abzulesen und da hat der vermieter gesagt das ich den schlüssel habe.Kurz gesagt :Ich soll mich jetzt darum kümmern das mein vermieter die zählerstände durchgibt.dann wird er weiter sehen :-(ich fühl mich echt ausgeliefert...

Offline userD0010

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Dürfen die das?
« Antwort #8 am: 08. November 2010, 20:28:19 »
Nun aber fix gleich morgen früh einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, diesen beauftragen, noch am gleichen Tag eine einstweilige Anordnung zu gegen den Energieversorger zu beantragen und mit dieser ggf. am gleichen Tage der Eile wegen erlassenen Anordnung dem Energieversorger auf die Bude rücken und zum sofortigen Wiederanschluss auffordern.
Was da heute von dem abgegeben wurde, ist nicht nur dreist, sondern unrechtmäßig.
Und schön Belege und Beweise sammeln für die \"enormen\" Kosten, die Ihnen durch die rechtlose Handlung des EVU entstanden sind.

Offline Gridpem

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« Antwort #9 am: 08. November 2010, 21:14:05 »
@ sunny180,

ich kann Dir nur raten, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen.

Alte Wohnung und neue Wohnung sind ganz sicher zwei verschieden Verträge, die nichts miteinander zu tun haben.

Wedd edr Energieversorger das nicht begreift muss dem das von einem Anwalt klar gemacht werden.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Netznutzer

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« Antwort #10 am: 08. November 2010, 22:07:12 »
Ich kann mich den Vorschreibern nur anschliessen, der Typ hat seine 2. Chance gehabt und vergeigt.

Gruß

NN

Offline Cremer

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« Antwort #11 am: 08. November 2010, 22:35:05 »
@sunny180

es wäre mal interessant welcher Versorger hier so dreist war.

Nennen Sie diesen bitte.

da muss noch mit einer gehörigen Portion Personalschulung bei dem Versorger nachgeholfen werden. :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline userD0010

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« Antwort #12 am: 09. November 2010, 08:30:32 »
@Cremer
@sunny180

Möglichst nicht nur Namensnennung des Versorgers, sondern auch des \"auskunftsfreudigen\" Mitarbeiters nebst e-Mail-Adresse.

Da wäre doch mal eine LOBPREISUNG an diese Firma und ihr Personal mittels einer kurzen e-Mail durch möglichst viele Forenteilnehmer erforderlich, um der dortigen sog. Geschäftsfuhrung aufzuzeigen, wie wenig man doch von deren Handlungsweise hält.

Wie wär´s mit einer eindrucksvollen Formulierung als Standard-Brief?

Offline DieAdmin

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Dürfen die das?
« Antwort #13 am: 09. November 2010, 08:59:06 »
Zitat
Original von h.terbeck
@Cremer
@sunny180

Möglichst nicht nur Namensnennung des Versorgers, sondern auch des \"auskunftsfreudigen\" Mitarbeiters nebst e-Mail-Adresse.
...

Wenn der Mitarbeiter bzw. dessen Email-Adresse nicht öffentlich auf der Versorger-HP genannt wird, da bitte diesen hier auch nicht nennen.
Da bitte ich um entsprechende Zurückhaltung.

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« Antwort #14 am: 09. November 2010, 09:30:56 »
@Evitel2004

Wie wär es, wenn der BdEV einmal jährlich dem Meistauffälligen Unternehmen eine besondere Auszeichnung zuteil werden ließe?
Es müsste doch möglich sein, aus den zahlreichen im Laufe eines Jahres eingegangenen Hinweisen/Beschwerden durch eine Mitgliederbefragung die TOP 3 auszuwählen.

Und vermutlich würde das hier noch nicht genannte Unternehmen mit zu den Favoriten zählen.

Und im Resultat wären vermutlich so manche Versorger bemüht, nicht auf breiter Front Aufmerksamkeit zu erregen.

Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?

 

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