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Verivox - eprimo - Gastarife - Betrug?

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berghaus:

Die Antwort von verivox von vom 07.05.2012 habe ich leider jetzt erst gefunden, als ich mich notgedrungen mal wieder mit dem Wechsel des Stromanbieters beschäftigte:

 „Sehr geehrter Herr ….., vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verivox GmbH.
Viele Boni werden mit der Jahresabschlussrechnung nach 12 Monaten Belieferung verrechnet. Den Bonus erhalten Sie selbstverständlich auch ohne eine Verlängerung Ihres Vertrags. Sofern Sie fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, steht Ihnen der Bonus in jedem Fall zu. Eine Voraussetzung zur Auszahlung des Bonus ist, dass Sie volle 12 Monate vom Anbieter beliefert werden. Wenn Sie innerhalb der Vertragslaufzeit umziehen oder mehrere Abschläge nicht gezahlt haben, erhalten Sie den Bonus nicht. Auch wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, kann Ihnen der Bonus nicht ausgezahlt werden.
Diese sogenannten Neukundenboni werden nach dem ersten Vertragsjahr verrechnet. Im Folgejahr erfolgen keine weiteren Bonuszahlungen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Katharina Bollack, Kundenservice“

Nun bin ich über folgende Aussage des IMWF:

Zitat
"Wer mit Hilfe eines Stromvergleichsportals den für sich günstigsten Anbieter finden möchte, bekommt in vielen Fällen nicht den Stromanbieter mit der maximalen Kostenersparnis angezeigt.
Das Vergleichsportal mit der höchsten Trefferquote ist www.wer-ist-billiger.de, das in rund zwei Dritteln der Fälle die größte Kostenersparnis identifiziert. Den zweiten Platz teilen sich www.stromtipp.de und www.prizewize.de, die bei jeder dritten Anfrage den günstigsten Anbieter ausliefern. Das sind Ergebnisse der „Vergleichsstudie Stromportale“ des IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.
Diese Studie können Sie für 1900,- Euro (zzgl. MwSt.) bestellen.
Ende Zitat

auf folgende Aussage des (Gewinner)Stromvergleichsportal  www.weristbilliger.de gestoßen und habe auch gleich folgendes an diese geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man in Ihrem Stromvergleichsportal oben im Kopf den Mauszeiger auf den blauen Text „Einmalbonus nicht berücksichtigen“ führt, klappt folgender Hinweis auf: „Wird der Einmalbonus berücksichtigt, bedeutet dies, dass die Vertragsdauer länger als die Mindestlaufzeit (i.d.R. 1 Jahr) sein muss, um den Bonus zu erhalten. Die Kosten für das 2. Jahr fallen entsprechend höher aus.“
Ich glaube und hoffe auch, dass das nicht richtig ist. Soweit ich weiß, hat Teldafax versucht, den Bonus zu streichen, wenn jemand noch im Ersten Vertragsjahr zum Ende desselben gekündigt hat.
Auf eine entsprechende Anfrage von  mir an Verivox im Mai 2012 erhielt ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr ….., vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verivox GmbH.
Viele Boni werden mit der Jahresabschlussrechnung nach 12 Monaten Belieferung verrechnet. Den Bonus erhalten Sie selbstverständlich auch ohne eine Verlängerung Ihres Vertrags. Sofern Sie fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, steht Ihnen der Bonus in jedem Fall zu. Eine Voraussetzung zur Auszahlung des Bonus ist, dass Sie volle 12 Monate vom Anbieter beliefert werden. Wenn Sie innerhalb der Vertragslaufzeit umziehen oder mehrere Abschläge nicht gezahlt haben, erhalten Sie den Bonus nicht. Auch wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, kann Ihnen der Bonus nicht ausgezahlt werden.
Diese sogenannten Neukundenboni werden nach dem ersten Vertragsjahr verrechnet. Im Folgejahr erfolgen keine weiteren Bonuszahlungen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Katharina Bollack, Kundenservice“
Fall dies ein Verbesserungsvorschlag war und Sie solche belohnen, gebe ich Ihnen auf Anfrage gerne meine Kontodaten bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
berghaus"

Frage: Werden die Boni inzwischen anstandslos gezahlt?

berghaus 18.11.12


berghaus:

--- Zitat ---Frage: Werden die Boni inzwischen anstandslos gezahlt?

--- Ende Zitat ---
Warum antwortet keiner? :(

berghaus 19.12.12

bolli:
Tja, das könnte daran liegen, dann man sich nicht recht angesprochen fühlt. Zuerst scheint es so als ob Sie auf den Hinweis des Portals weristbilliger abzielen und dann möchten Sie wissen, ob Boni gezahlt werden.

Ich kann Ihnen sagen, dass Boni gezahlt werden, weiss aber auch, dass es bei manchen Probleme gibt/gegeben hat. Des weiteren müsste man auch klräen. um was für Boni es sich jeweils handelt und wie die dazugehörigen ABG formuliert sind, um beurteilen zu können, inwieweit eine Nichtzahlung auch o.k. ist oder eben auch nicht.
Es gibt nämlich Neukundenboni, die zumeist so formuliert sind, dass sie ausgezahlt werden, wenn man 1 Jahr beim Anbieter war (und auch wenn man anschließend zum Ende des Jahres wechselt), es gibt aber auch Treueboni, die eben erst gezahlt werden, wenn man nach einen Jahr VERLÄNGERT (dieser Fall scheint die Beschreibung bei weristbilliger zu sein).

Habe selbst den Nuekundenbonus 3 mal den Neukundenbonus ohne Probleme und zeitgerecht bei verschiedenen Versorgern bekommen.

berghaus:
@ bolli
Dürfen wir erfahren, bei welchen Anbietern das war und wer ist jetzt ihr Versorger.?

Es besteht ja auch noch die Gefahr, dass der Vertrag früher beginnt als die Lieferung. Wenn dann die Laufzeit des zweiten Jahres auch ein Jahr beträgt, verliert man bei einer Kündigung zum Ende des 1. Vertragsjahres den Bonus, wenn es in den AGB heißt: "Der Bonus wird erst nach 12 Monaten Lieferzeit gezahlt!"

Ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher, ob die Antwort von Verivox (siehe mein Beitrag weiter oben) hinterhältig auch so gemeint ist, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass man mehr als ein Jahr gebunden ist, wenn man den Bonus haben will:


--- Zitat ---von berghaus
Die Antwort von verivox von vom 07.05.2012 habe ich leider jetzt erst gefunden, als ich mich notgedrungen mal wieder mit dem Wechsel des Stromanbieters beschäftigte:
 „Sehr geehrter Herr ….., vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verivox GmbH.
Viele Boni werden mit der Jahresabschlussrechnung nach 12 Monaten Belieferung verrechnet. Den Bonus erhalten Sie selbstverständlich auch ohne eine Verlängerung Ihres Vertrags. Sofern Sie fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, steht Ihnen der Bonus in jedem Fall zu. Eine Voraussetzung zur Auszahlung des Bonus ist, dass Sie volle 12 Monate vom Anbieter beliefert werden.
--- Ende Zitat ---

Leider habe ich noch nicht die Zeit gefunden, die AGB der 25 % Bonusanbieter oder überhaupt der Tarife mit Bonus, die alle bei Verivox und Co oben stehen, wenn man  Anbieter mit Bonus nicht generell weg lässt, darafhin zu prüfen.

berghaus 20.12.12

bolli:

--- Zitat von: berghaus am 20. Dezember 2012, 02:10:54 ---@ bolli
Dürfen wir erfahren, bei welchen Anbietern das war und wer ist jetzt ihr Versorger.?
--- Ende Zitat ---
Hitenergie, Grünwelt Energie und gas.de waren die abgerechneten und die beiden ersten sind wieder meine derzeitigen.


--- Zitat von: berghaus am 20. Dezember 2012, 02:10:54 ---Es besteht ja auch noch die Gefahr, dass der Vertrag früher beginnt als die Lieferung. Wenn dann die Laufzeit des zweiten Jahres auch ein Jahr beträgt, verliert man bei einer Kündigung zum Ende des 1. Vertragsjahres den Bonus, wenn es in den AGB heißt: "Der Bonus wird erst nach 12 Monaten Lieferzeit gezahlt!"
--- Ende Zitat ---
Bei den meisten Anbietern ist der (offizielle) Vertragsbeginn erst zum Lieferbeginn, insofern ist Ihre Sorge mit den 12 Belieferung unbegründet.
Und übrigens, bevor Sie fragen: Die Preise bleiben meist die, zu denen man den Vertrag (inoffiziell) abgeschlossen hat, also ggf. auch 2 Monate vor dem offiziellen Beginn. Da ich grundsätzlich mit Preisgarantie nehme, würde ich sonst auch bei einem ungünstigen Preiswechsel den Vertrag bzw. das "neue Angebot" nicht mehr annehmen.

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