Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gasvertrag gekündigt
PLUS:
Was für ein Auftrag konkret erteilt wurde wird letztendlich ein Gericht im Streitfall klären müssen. Die dokumentierte Schriftform ist deshalb immer zu empfehlen. Mag sein, dass die genannten Kosten zu hoch sind. Das Gericht wird ebenso gegebenenfalls über die Angemessenheit der berechneten Kosten entscheiden müssen.
Der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers. Wenn er nicht ausgebaut werden soll, sind dann weiter Grundgebühren fällig. Pelletsheizung, kein Gas und trotzdem Grundgebühren, das wäre dann wohl der nächste Streit.
Trotzdem, viel Glück beim Streiten um die Demontagekosten! Dann bitte auch das Ergebnis hier einstellen. Der Sachverhalt kommt ja häufiger vor und die Information ist dann hilfreich.
PS:
... und nur als Randbemerkung, wenn man eine Stundung vereinbart hat, hat man die Forderung bereits anerkannt. Die Stundung ist keine Ablehnung der Forderung, sondern lediglich eine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Fälligkeit.
Pedro:
@vplus:
--- Zitat ---Ich denke schon, das die Kosten für die 10min Ausbau nicht imens hoch sind,.... Aber ich weiß nicht wer für Uhrausbau, Blinddeckel drauf und verblomben einen Stundenlohn von fast 380€ gerecht findet?? Ich nicht.
--- Ende Zitat ---
Die Höhe der Rechnung ist ärgerlich genug, aber bitte beachten Sie, dass nicht die Zeit \'\'für die 10min Ausbau\'\' und somit ca. 65 Euro (380 ./. 6) berechnet worden sind. Dazu sind sicherlich noch ein Verwaltungsanteil, Fahrtkosten, irgendwelche Pauschalkosten usw. enthalten, oder?
Gegenbeispiel: wenn ich den \'Stundenlohn\' des Straßenreinigungs-Lkw, der meinen Abschnitt in ca. 5 Sekunden 1x wöchentlich fegt, in Stundenlöhne umrechnete, käme ich zu ähnlichen Ergebnissen. ;)
Netznutzer:
Der Vertrieb der Gelsenwasser ist nicht berechtigt, Kosten für den Ausbau in Rechnung zu stellen. Dies liegt daran, dass der Gaslieferant Gelsenwasser, dem Netzbetreiber Gelsenwasser mitgeteilt hat, der Kunde wünscht Beendigung der Grundversorung und kein andere Lieferant hat sich gemeldet, um die Versorgung fortzuführen. Somit hat der Netzbetreiber niemanden mehr, der die Netznutzung bezahlt und baut den Zählker aus. Dafür darf er Geld nach Preisblatt verlangen. Die Passage, wo der Vertrieb Geld nehmen darf, gilt nur, wenn ein Vertrag fortbesteht, und der Vetrieb zur Durchsetzung von Forderungen, den Netzbetreiber beauftragt, etwas zu unternehmen. Hier nicht der Fall, der Netzbetreiber handelte aus eigenenm Antrieb.
Gruß
NN
Kampfzwerg:
hallo zusammen,
nach meinem ersten Empfinden hätte ich @vplus Einschätzung zugestimmt - und die Abbuchung zurückbuchen lassen.
Eine ordnungsgemäße Vertragskündigung des Gaslieferungsvertrags bedingt m. E. keinen automatisch erteilten Auftrag zum Ausbau des Zählers.
Zur Kündigung/Abmeldung kann man ganz einfach das Formular auf der homepage der GW nutzen
https://www.gelsenwasser.de/abmeldung.html
Weiter unten kann man Angaben machen zu
Neuer Eigentümer/Mieter/Pächter
Aber was passiert, wenn es diesen gar nicht gibt?
...
Weiteres Stöbern förderte dann nämlich folgende Infos der GW zu Tage:
http://www.gw-energienetze.de/Entgelte/Preisblatt_Gasnetzanschluss.php
http://www.gw-energienetze.de/pdf/Preisblatt_Netzanschlsse_28_09_2010.pdf
Auszug aus dem
Preisblatt zu den „Ergänzenden Bedingungen zu
Netzanschluss und Nutzung“ im Erdgasnetz der
GELSENWASSER Energienetze GmbH
--- Zitat ---Stilllegung eines Erdgas-Netzanschlusses
1. Endgültige Außerbetriebnahme
Eine dauerhafte Anschlusstrennung durch den Netzbetreiber erfolgt zu den nachstehenden Preisen. Die Leistung beinhaltet das dauerhafte Trennen der Anschlussleitung vom Netz im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme, ggf. einschließlich Ausbau der Messeinrichtung. a. Im Niederdruck- und Mitteldrucknetz bis DN 50 1.050,42 Euro 1.250,00 Euro b.
Für die endgültige Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen im Mitteldrucknetz größer DN 50 und im Hochdrucknetz werden die Kosten individuell berechnet und vorab mitgeteilt
2. Vorübergehende Außerbetriebnahme eines nicht genutzten Erdgas-Netzanschlusses
Stimmt der Netzbetreiber einer vom Anschlussnehmer gewünschten vorübergehenden Außerbetriebnahme eines nicht genutzten Erdgas-Netzanschlusses zu, gelten folgende Preise für jedes angefangene Jahr der Außerbetriebnahme:
a. Im Niederdruck- und Mitteldrucknetz bis DN 50 42,02 Euro p.a. 50,00 Euro p.a.
b. Im Hochdrucknetz 504,20 Euro p.a. 600,00 Euro p.a.
c. Für die Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen im Mitteldrucknetz größer DN 50 erhalten Sie ein Angebot auf Anfrage
Nicht Bestandteil der vorgenannten Jahrespauschalen ist zum einen der Ausbau des Zählers und zum anderen das bei einer eventuellen Wiederinbetriebnahme nach diesem Preisblatt zu entrichtende Inbetriebsetzungsentgelt.
Im Falle der endgültigen Außerbetriebnahme finden die Regelungen der Ziffer 1. Anwendung.
--- Ende Zitat ---
Da scheint @Christian Guhls ursprünglich wohl scherzhaft gemeinte Bemerkung \"Aber vielleicht kann man ja noch froh sein, dass nur die Gasuhr ausgebaut wurde !\" möglicherweise doch noch eine ganz andere Bedeutung zu bekommen?
Man könnte natürlich, um Genaueres von der GW direkt zu erfahren, auch einfach mal die Rechtsgrundlage für die Forderung der GW bei der GW schriftlich erfragen.
Netznutzer:
Woher soll der Netzbetreiber wissen, dass ein Anschluss nur vorübergehend abgemeldet wird, wenn der Grundversorger mitteilt, dass die Grundversorgung abgemeldet wird, es keine Ersatzversorgung gibt, da der Anschlußnehmer bleibt und diese nicht wünscht? Warum soll ein Netzbetreiber einen Zähler an einer Abnahmestelle die kein Gas verbraucht, eingebaut lassen, wenn er für diesen nicht genutzten einen Ersatzzähler kaufen müssste, dessen Kaufpreis er nicht von der Regulierungsbehörde anerkannt bekommt, weil er mehr Zähler als Netznutzungen vorhält? Wenn man sich nicht vorher vernünftig kümmert sondern \"macht\", dann sollte man anschl. nicht jammern gehen, weil etwas passiert, was man nicht hat kommen sehen.
Gruß
NN
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