Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gasvertrag gekündigt

<< < (2/4) > >>

PLUS:

--- Zitat ---Original von vplus
Ich habe den Vertrag gekündigt, weil ich kein Gas mehr benötige.
Das bei Zahlungsschwierigkeiten der Kunde zahlt, habe ich mehrfach gefunden.
Aber wer zahlt wenn der Vertrag gekündigt wurde.
Da habe ich bis jetzt noch nichts gefunden!!

--- Ende Zitat ---
Sorry, die Kostenübernahme ist nach den Bedingungen nicht davon abhängig, wer den Vertrag gekündigt hat. Nochmal lesen!  Bei \"Zahlungsschwierigkeiten\" werden 10 EURO extra fällig.

vplus:
Das sehe ich anders.
In den AGB die Sie  anführen hab ich nämlich was gefunden:

§ 20 Kündigung
.....3| Der Grundversorger darf keine gesonderten
Entgelte für den Fall einer Kündigung
des Vertrages, insbesondere wegen eines
Wechsels des Lieferanten,
verlangen.
Der Fall ist eingetreten\" ich habe gekündigt!!\"
Also ein Widerspruch in sich, oder Abzocke??

PLUS:

--- Zitat ---Original von vplus
Das sehe ich anders.
In den AGB die Sie  anführen hab ich nämlich was gefunden:
....
Der Fall ist eingetreten\" ich habe gekündigt!!\"
Also ein Widerspruch in sich, oder Abzocke??
--- Ende Zitat ---
Aber gerne. Sie sind doch auf Holz umgestiegen und wollten den Gasanschluss nicht mehr! Wer soll die Kosten dafür übernehmen? Es geht hier um die weitergereichten Kosten für die Beseitigung des Gasanschlusses und nicht um Entgelt für die Versorgervertragskündigung bei Wechsel etc.. Vielleicht findet sich ja noch ein Experte der die \"Abzocke\" bestätigt.  ;)

Die Kosten sind entstanden, das dürfte unstrittig sein. Wenn der Versorger diese Kosten nicht weiterreichen kann, dann werden sie sich in den Grund- oder Verbrauchspreisen wiederfinden. Andere Verbraucher finden das vielleicht weniger gut.

Christian Guhl:
Das kommt auf die Art an, wie man die GVV liest.
\"...werden dem Erdgaskunden die Kosten, die der jeweilige Netzbetreiber GELSENWASSER AG berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungspauschalen von 10,-- Euro, weiterberechnet, sofern die Maßnahme aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Grundversorgungsvertrag, insbesondere der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht, durchgeführt wurde.\" Danach werden  Kosten nur weiterberechnet, wenn diese aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstanden sind. Die 10 € werden in jedem Fall aufgeschlagen. Eine Kündigung ist wohl kaum eine Pflichtverletzung ! Die Sicherung des Gasanschlusses dürfte in der Pflicht des Versorgers liegen. Eine Aufforderung, dieser Pflicht nachzukommen, als Auftrag zum Zählerausbau umzudeuten, ist schon dreist ! Man könnte die Gaszufuhr auch anders unterbrechen. Aber vielleicht kann man ja noch froh sein, dass nur die Gasuhr ausgebaut wurde !
Was hätte es wohl gekostet, wenn man aufgrund der Kundenforderung nach Sicherung die gesamten Gasrohre von der Strasse bis zum Haus herausgerissen hätte.

vplus:
Zu PLUS:
Ich denke schon, das die Kosten für die 10min Ausbau nicht imens hoch sind, ich aber auch schon lange den Grundpreis für den Gasanschluß bezahlt habe, da sind doch Kosten für turnusmäßiges Wechsel der Uhr, Eichung und sonstige Kosten mit abgegollten.
Aber ich weiß nicht wer für Uhrausbau, Blinddeckel drauf und verblomben einen Stundenlohn von fast  380€ gerecht findet?? Ich nicht.

Zu Christian Guhl:
Ich bin da deiner Meinung, bei dem Einbau muß alles 100% korrekt sein, bei der der Demontage ist mein Wille auf einmal auschlaggebend für das Handeln der Gelsenwasser AG und ich soll zahlen..??

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln