Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Wo sind meine Abschlagzahlungen??
userD0010:
Da fertige ich Jahr für Jahr auf der Grundlage der Jahresabrechnung(en) eine korrekte Aufstellung über den auf der Grundlage meines jährl. Unbilligkeitseinwands zu zahlenden Restbetrag, melde auf der Basis meines für das Folgejahr kalkulierten Verbrauchs auch meine monatlichen Abschlagzahlungen an und muss feststellen, dass diese monatlichen Abschlagzahlungen nicht vollständig berücksichtigt wurden.
In meiner Jahresantwort auf die Energierechnungen habe ich nicht nur meinen Unbilligkeitseinwand erneuert, sondern auch ausdrücklich anderweitige Verrechnungen der Restzahlung sowie der künftigen Abschlagzahlungen gem. 366/367 BGB ausgeschlossen. Auf meine dazugehörigen Schreiben aus dem Vorjahr habe ich auf den Daueraufträgen Monat für Monat hingewiesen.
Jetzt nun fehlen beim Strom ca. 360,00 Euro in der Gutschrift meiner Abschlagzahlungen, beim Gas 720,00 Euro.
Ich habe den Jahresabrechnungen widersprochen, Klärung/Erklärung über den Verbleib der Differenz aus den Abschlagzahlungen gefordert und bis zur Beantwortung und Gutschrift die Ansprüche für nicht fällig erklärt.
dattelner:
Ist bei mir genauso, schon seit 3 Jahren werden auf den Jahresrechnungen die Abschläge mit den \"Schulden\" verrechnet. Dieses Jahr waren bei mir überhaupt keine Abschläge auf der Rechnung mehr angeführt! Ich gehe genauso vor wie Du, auf jeder Überweisung der Hinweis auf Verwendung als Abschlag, und in jeder eigenen Gegenrechnung der Widerspruch gegen die fehlerhafte Rechnung der RWE; auf die RWE nur mit Textbausteinen reagiert.
bjo:
ging mir auch so bei Gas
bei mir wars die Abschlussrechnung, bin gewechselt
- keine Abschläge
- Rechnung zurückgewiesen
- neue Rechnung zu wenig Abschläge
- zurückgewiesen und wie immer meine eigene Abrechnung aufgemacht!
- Abschlagszahlungen immer mit Verwendungshinweis
mip:
Das wundert mich wenig.
Was die Versorger haben, geben die nicht so leicht wieder her.
Da hilft nur:
- auf der Basis der akzeptierten Preise auch die Abschläge berechnen
- Einzugsermächtigung begrenzen bzw. aufheben und auf Dauerauftrag wechseln
- ggf. die Differenz verrechnen (eine Weile nix zahlen)
... und mit den Widerspruchsschreiben dran bleiben
Grüße
mip
Kampfzwerg:
@ h.terbeck
dito. Ich handhabe es seit Jahren ebenso.
Einer Aufstellung aller verbuchten Zahlungseingänge der letzten Jahre, die ich als Teil der Klagebegründung des Versorgers erhielt, konnte ich aber noch nicht einmal mit sehr viel gutem Willen folgen. Die Ermittlung des Streitwerts war somit für mich noch nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar.
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