@h.terbeck
ich sagte es bereits. Dito.
Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass es mich nicht im Geringsten störte, die Aufstellung des Versorgers, und die Berechnung des Streitwerts, nicht nachvollziehen zu können.

@berghaus
Wo ist der Unterschied zwischen Nichtszahlen und dem Zahlen nach dem Vertragspreis von z.B. 1990 = 2,0 ct/kWh bei einer Forderung des Versorgers heute von 6,4 ct/kWh?
Vorsicht mit derartig verallgemeinernden Äußerungen, und auch noch an erster Stelle des Beitrags!
Ich weiß zwar was gemeint ist, ebenso wie viele andere interessierte Forumsleser, aber ein Einsteiger könnte diese Aussage, die sinngemäß ausschließlich unter der Beachtung verschiedener Voraussetzungen und Bedingungen zutreffen kann, sehr leicht missverstehen.
Der Vorteil beim Nichtszahlen –(unter der Vorrausetzung, dass Rückzahlungsforderungen gestellt wurden-) ist, dass der Versorger Abschlagszahlungen auf der Grundlage des (verdammt niedrigen) Vertragspreises nicht mit seinen Nachforderungen für frühere Jahre verrechnen kann.
Unbestritten.

Womit denn auch?
Vielleicht gilt ja auch die Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Unser Lieblingsthema

Ich zumindest werde das nicht mehr erleben, da ein Verfahren bereits anhängig ist. Vielleicht haben Sie ja mehr Glück!
Ich bin, und das inzwischen seit Jahren, überzeugt, dass sich die Rechtsprechung im Laufe der Zeit in dieser Richtung verfestigen wird...
früher hat schliesslich auch niemand (!) geglaubt, dass eine Kürzung auf die \"vereinbarten\" Vertragspreise von annodazumal rechtlich sauber und erfolgversprechend wäre.
Da ich bisher nicht klagen wollte, habe ich auf der Grundlage des Vertragspreises Rückforderungen für 10 Jahre gestellt und die –verdammt niedrigen- dem Versorger zugestandenen, [...] Jahresvertragspreissummen jeweils mit den [...] Rückforderungen aufgerechnet, [...] Dabei fühle ich mich wie auf hoher See….. Dabei würde ich im Ernstfall nicht mal auf dem Vertragspreis bestehen wollen. Wir wollten ja immer schon angemessene (billige) Preise zahlen. Aber ein Pölsterchen ist schon da. Das alles wurde jedoch schon unter ‚Verjährung‘ und ‚Aufrechnung’ intensiv diskutiert. Ich hatte jedoch den Eindruck, dass keiner so vorgeht und deshalb meine Diskussionsbeiträge hierzu manchmal ohne Echo blieben.
@berghaus,
Ihr Eindruck bzgl. des fehlenden Echos hat Sie nicht getäuscht, und glauben Sie mir, ich hätte den Nachhall ebenso gerne gehört. Beizeiten

Die Rückforderung für 10 J. stellte ich ebenso auf und kürzte jahrelang sehr rigoros.
Die wenigsten Mitstreiter gingen und gehen aber ein derart hohes Risiko ein.
Wobei natürlich anzumerken ist, dass derartige Vorgehensweisen aus heutiger Sicht! - und viele, einschlägige Urteile weiter - sehr wünschenswert wären. Und jedenfalls m. E. auch längst nicht mehr so risikobehaftet sind, wie zu meinem Anfängerzeiten in Sachen Rechnungskürzung und Preisprotest.
Zu dieser Zeit bekam ich übrigens auch kein Echo, als ich auf die Preise von 1991 kürzte. Trotzdem bin ich das, aus damaliger Sicht sehr hohe Risiko, ebenso eingegangen wie Sie das Ihrige - und ich wurde nicht seekrank. Ich gehe auch nicht davon aus, dass mir noch übel werden wird

Gerne erinnere ich mich an die vielen, weiterführenden, interessanten Diskussionen aus dieser Zeit. Diese mögen vielleicht noch nicht so sachgerecht und spezifiziert, oder auch spitzfindig

, wie heute gewesen sein, aber sie machten sehr viel Spaß und brachten Erkenntnisse, die oftmals mehr mit gesundem Menschenverstand gemein hatten, als mit der Zerpflückung von Urteilen und Paragraphenreiterei. Das soll keine Wertung darstellen, Beides ist natürlich, wenn auch aus verschiedenen Gründen, nicht zu verachten oder geringzuschätzen.
Das inzwischen angesammelte \"Pölsterchen\", und die inzwischen gefestigte Rechtsprechung zum Thema Sonderverträge, lässt mich jedenfalls dem anstehenden Verfahrensausgang völlig entspannt entgegensehen.