Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010

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DeepDiver01:
Hallo,

bei mir ist bisher \"Ruhe\".

- Ich habe der Kündigung und der Jahresrechnung wiedersprochen
- RWE hat mir einen Brief geschickt, indem sie sich rechtliche Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche vorbehalten
- Auf die Unwirksamkeit der Kündigung sind sie nicht eingegangen (obwohl ich nie eine Kündigung erhalten habe - auch nicht nach meinem schriftlichen EInwand, das keine Kündigung eingegangen ist)
- ja, die letzte Rechnung wurde ab 1.1.2011 als Kunde in der Grundversorgung gerechnet

Mal sehen, was nächsten April passiert.

berghaus:
- Ich habe der ‚im Nov. 2010‘ ausgesprochen BeendigungsKündigung anfang Dezember 2010 widersprochen, weil u.a. die Kündigungsfristen meines m.E. noch bestehenden Ur-Altvertrages (3 Monate zum Jahresende) nicht eingehalten waren.

- Keine Antwort bis zur Jahresrechnung im Juni 2011. Darin Abrechnung bis 31.12.10 nach ‚RWE Erdgas maxi‘  nach einem Vertrag, der 2007 nicht zustande gekommen war, also falsch.

Ab 01.01.11 Abrechnung nach ‚RWE  Klassik Erdgas (Gradtag)‘ also Grundversorgung (oder Ersatzversorgung?)

- Mit der Abrechnung kam ein Begrüßungsschreiben im Tarif ‚RWE Klassik Erdgas (Gradtag), Vertragsbeginn 28.05.11 (wahrscheinlich noch mal konkludent), mit 12 Abschlagszahlungsterminen und natürlich (für mich) viel zu hohen Abschlagsbeträgen.

- Widerspruch im Juni 2011 gegen die Jahresrechnung 2011 und gegen die Einstufung in die Grundversorgung ab 01.01.11.  Einbehalt der der RWE zustehenden Abschläge  nach dem Altvertrag wegen Aufrechnung mit Rückforderungen.

- Antwort RWE im Juli 2011: Wir haben den Vertrag von 2007 wirksam gekündigt. (Der war aber  damals nicht zustande gekommen –anwaltlich geprüft.) Anmahnung des 1. Abschlags.

- 03.08.11 noch mal Hinweis von mir, dass der gekündigte Vertrag von 2007 nicht zustande gekommen ist mit Unterlagen.

Und nun kommt‘s dick:

RWE 11.08 und 18.08.11:
Zwei automatisierte Mahnungen mit 5,- EUR Mahnkosten und folgendem Text:  „…..Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir gemäß den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen bei einem offenen Gesamtbetrag größer 100,00 € den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang diese Schreibens  durchzuführen…….“  Das ist wohl morgen!

Soll ich jetzt, wie auf Seite 38 der neuesten Energiedepesche 3 – 2011 vom Büro für Umweltrecht unter „Der Bluff mit der Sperrandrohung“ beschrieben, auf eine richtige Sperrandrohung warten?

Wer sagt mir, dass nicht mit dem gleichen Automatismus, wenn auch drei Tage vorher angekündigt oder auch nicht, der Sperrbeauftragte erscheint.

Ich empfinde dieses Vorgehen in meinem Fall, in dem rechtliche Fragen offen sind, als Nötigung, Zahlungen auf einen Vertrag zu leisten, der nicht existiert.

Die Zahlungen nach den Vertragspreisen meines Ur-Altvertrages habe ich inzwischen wieder aufgenommen.

Und jetzt warte ich mal auf ein paar Vorschläge von Euch!

berghaus 11.09.11

Schwalmtaler:
Moin berghaus,

da du ja das nichtzustandekommen des Vertrages 2007 hast anwaltlich prüfen lassen, lass nun deinen Anwalt von der Kette!

Lass ihn eine Antwort faxen mit der Drohung Bundesnetzagentur, Presse etc.!!

berghaus:
Da wäre aber auch noch die Frage, die ich getrennt unter Grundsatzfragen ins Forum gestellt habe:

Muss der Versorger die Kosten anwaltlicher Beratung oder auch anwaltlicher Tätigkeit zur Abwendung der Sperre oder zur Rücknahme der Androhung tragen, wenn sich herausstellt, dass die Androhung rechtswidrig war, z.B. wenn die Kündigung des Altvertrages unwirksam war und der Versorger den Kunden nach Gutsherrnart in die Grundversorgung gesteckt hat, oder, wenn z.B. § 315 BGB eingewendet wurde?

berghaus 12.09.11

Schwalmtaler:
Netzbetreiber informieren, dass Sperrung wegen nicht fälliger Beträge vom Versorger angestrebt wird und du mit Anwalt dagegen vorgehen wirst. u.a. auch bei Bundesnetzagentur!

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