Energiebezug > Vertragliches
Hauskauf mit Miettank
Krina:
Nach einem Brief an den Energieversorger, dass wir mit dem Angebot nicht einverstanden sind und deshalb den Vertrag nicht unterzeichnen werden, sondern nur das im Tank befindliche Gas verbrauchen und anschließend zwecks Abholung auf Kosten des Energieversorgers Bescheid geben, haben wir nun ein Kaufangebot erhalten.
Zum Glück können wir also den Tank nun doch noch unser Eigen nennen! Das waren nun sehr nervige Monate, aber es hat sich letztlich gelohnt!
Ich kann also auch nur jedem empfehlen, einfach mal durchzuhalten!
Vielen Dank für die Antworten und Mails!
gartenzwerg:
Hallo Forum !
Insbesondere krina und ksail,
ich bin in derselben Situation ! Daher würde es mich freuen zu erfahren, welcher Anbiter das bei euch war und wie ihr es geschafft habt, aus dem Vertrag rauszukommen!
Meine Situation:
ich habe ein Einfamilienhaus gekauft, welches über Flüssiggas beheizt wird. Der Verkäufer sagte mir vor Verkauf, der Tank (unterirdisch im Garten vergraben) wäre gekauft.
Nach Kauf wies er mich darauf hin, daß der Tank per \"Einmalmiete\" von der Fa. xxxxxx gemietet sei.
Nach Vertrag Vorbesitzer - Gasanbieter wäre er verpflichtet gewesen, mich im KV von dem Miettank zu informieren.
Dies ist allerdings nicht passiert, ich wusste vor dem Kauf nichts davon, daß der Tank gemietet ist.
Nun schickt xxxxxx mir neue Verträge \"Flüssiggaslieferabkommen\" und \"Überlassungsvetrag Tank\".
Das Flüssiggaslieferabkommen beinhaltet einen höheren Preis für Gas als marktüblich, der \"Überlassungsvertrag Tank\" beinhaltet neben einer Mindestlaufzeit die Klausel \"Endet die Miete des Flüssiggasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, Demontage, und der Rücktransport den Behälters zum nächsten xxxxxx-Lager.\"
Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen \"Standard-KV\". Unter V. steht \"Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren [...]gehen auf den Käufer zum Tag der vollkommenen Kaufpreiszahlung über.
Wie ist hier meinen rechtliche Grundlage?
Muss ich diese Verträge unterschreiben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Welche Rechte habe ich? Kann ich auf die Entfernung des Tanks durch xxxxxx us meinem Grundstück bestehen. Wie verhält es sich mit Schäden, die durch das Ausgraben auf meinem Grundstück, z.B. durch das Ausgraben selbst oder durch Überfahrt eines BAggers über meine Wiese entsteht?
Kann ich xxxxxx ein Angebot zum Kauf des Tanks machen?
Welcher Preis wäre (Tank 10 Jahre alt) gerechtfertigt?
Danke für eure Hilfe ! Gern könnt ihr auch per PN schreiben.
P.S. Vorbesitzer ist unbekannt ins Ausland verzogen.
ksail:
Hallo Gartenzwerg!
Auf KEINEN Fall jetzt irgendwas unterschreiben!
Wenn Du vor Vertragsunterzeichnung nicht auf das bestehende fremde Eigentum an dem Tank hingewiesen wurdest, hast Du ihn mitgekauft! Beweis dafür ist Dein Kaufvertrag. In dem müsste stehen, dass der Tank nicht mitverkauft wird.
Der Verkäufer hätte ihn zwar nicht verkaufen können, aber er ist jetzt trotzdem in Deinem Eigentum. Deshalb ist der Verkäufer jetzt schadenersatzpflichtig gegenüber der Fa. XXXX. Das ist aber nicht Dein Problem.
Lass Dich weder auf einen Vertrag mit XXXX ein, noch gestatte denen, den Tank abzuholen. Er gehört Dir.
Schreib XXX, dass Du ihn \"gutgläubig erworben\" hast. Die wissen dann schon bescheid, dass Du Deine Rechtsposition kennst.
fritz.hansen:
Ich bin kurz davor ein Haus mit unterirdischem Miettank zu kaufen, dummerweise hat mir der jetzige Besitzer von dem Mietverhältnis erzählt. Im Notariellen Vertrag wird aber wohl der Miettank nicht erwähnt.
Welche Möglichkeiten habe ich denn, den Miettank durch einen Kauftank zu ersetzen?
PLUS:
--- Zitat ---Original von fritz.hansen
Welche Möglichkeiten habe ich denn, ...
--- Ende Zitat ---
@friz.hansen, hier mal lesen: Hauskauf - Flüssiggastank[/list]
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