Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid

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Cremer:
@pffffffff,

die Rechnungen mit Datum aus 2006 sind verjährt.

Haben Sie einen Sondervertrag?
Wenn ja, dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen (Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen).

Sodann obliegt es dem Versorger den Mahnbescheid weiter zu verfolgen, sprich Klage zu erheben. Sollte die Klage später als 6 Monate erhoben werden, dann könnte ggf. auch eine Verjährung des Mahnbescheides eingetreten sein, so bei meiner Mutter, ist abhängig vom Gericht.

pffffffff:
@PLUS:

\"Vielen Dank\" für den Link zum allgemeinen Gasag-Forum was ich mir schon angeschaut habe. Ich weiß übrigens auch durchaus wie die Suche funktioniert und habe Sie auch bevor ich hier gepostet habe benutzt. Leider kann ich dort nur einen einzigen ähnlichen Fall (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13782) finden, wobei der Thread nach kurzer Zeit vom eigentlichen Thema abschweift.

An alle anderen:

Vielen Dank für die Hinweise!

wartifan:
So jetzt hats mich auch \"erwischt\": Heute  gerichtlicher Mahnbescheid! Wird natürlich widersprochen.

Nachdem vor Wochen die 3 letzte Jahres-Abrechnungen von der GASAG als von ihnen korrigiert zugeschickt worden sind. Denen hab ich natürlich auch widersprochen.

Startet die GASAG nun die weitere Eskalationsstufe?

superhaase:
Diese Masche scheint bei den Versorgern wohl ein neuer rechtlicher Trick zu sein - zumindest erhoffen die sich das wohl.

Auch ich habe vor einiger Zeit eine korrigierte Rechnung für einen Teil des Widerspruchzeitraums von den SWM erhalten.
Auch ich habe diese bisher ignoriert, weil ich derzeit einfach keine Lust und Zeit habe, nachzuprüfen, was da inwieweit \"korrigiert\" wurde und welche Zahlungen da wie verrechnet wurden. Das würde schon einige Stunden Arbeit bedeuten.
Jedenfalls ist der eingeforderte Betrag nicht identisch mit dem des vor einigen Wochen zurückgezogenen Mahnbescheids (der den gesamten Kürzungsbetrag der Widerspruchszeit umfasste).

Die sollen endlich klagen, oder aber aufhören, mich weiter mit Papiermüll einzudecken.  X(

Bin ja gespannt, ob nun einer neuer Mahnbescheid kommt.
Vielleicht dient das ganze dazu, trotz des Zurückziehens des ersten Mahnbescheids nun einen weiteren Mahnbescheid in derselben Sache veranlassen zu können?
Kann damit die Verjährung, die für einen Teil der Forderungen wohl Ende 2010 eintreten würde, weiter gehemmt werden?

ciao,
sh

wartifan:
Denke auch, daß es nur darum geht (Verjährung verschleppen).
Auch typisch kurz vor Weihnachten. Hatten wohl gehofft ich wär nicht da.

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