Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid

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pffffffff:
Nachdem ich den Gaspreiserhöhungen der Gasag am 14. September wie üblich widersprochen habe (ich mache das seit Anfang 2006) bekam ich am 28. September eine 14-seitige \"korrigierte Rechnung\" mit einer Berichtigung aller Rechnungen seit 2006. Ich habe den Brief einfach ignoriert weil ich ja selbst schon alle Rechnungen berichtigt und komplett gezahlt hatte. Meine Kürzungen wegen Widerspruch hat die Gasag natürlich wie üblich ignoriert. Gestern, am 10. November kam ein gerichtlicher Mahnbescheid (1.028,68 Euro) der sich explizit auf die \"korrigierte Gasrechnung\" vom 28. September berief.

Was tun? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?

Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?

PLUS:

--- Zitat ---Original von pffffffff
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?
--- Ende Zitat ---
Die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit bringt überhaupt nichts. Ein Gerichtsverfahren ist möglich, darauf gilt es sich einzustellen. Jetzt ist zunächst der Widerspruch zum Mahnbescheid das nächste Handlungsgebot. Dazu steht ja alles ausreichend erläutert im Mahnbescheid.

--- Zitat ---Original von pffffffff
Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?
--- Ende Zitat ---
Nein, fair bleiben, die falsche Behauptung, man hätte Post nicht bekommen, ist nicht in Ordnung und bringt überhaupt nichts, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist jetzt angesagt.

pffffffff:
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?

userD0009:
Durch Angabe des genauen angemahnten Betrages, sowie der weiteren individualisierten Angaben, ist es ein Leichtes Sie zu identifizieren.

Grüße
belkin

PLUS:

--- Zitat ---Original von pffffffff
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?
--- Ende Zitat ---

Bitte, aber die Frage war \"Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?\"

Wie die Gasag in der Vergangenheit vorgegangen ist, ist hier im Forum ja schon mehrfach dokumentiert:

hier mal klicken und die diversen Beiträge lesen

...und wie @belkin schon deutlich gemacht hat, mit der \"nicht erhaltenen Post\" wird das jetzt ohnehin nichts mehr.  ;)

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