Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
superhaase:
Ja gutt - äh ....
Da steht von zeitnah nichts drin.
Da hatte ich wohl noch die Regelung bzgl. der Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern im Kopf, die innerhalb des Folgejahres erfolgen muss ...
bolli:
--- Zitat ---Original von wartifan
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen?
--- Ende Zitat ---
Zunächst einmal besteht keine Klarheit darüber, in welcher Höhe eine Forderung existiert. Ich würde daher mit den Verbräuchen der Abrechnungsperiode (die Sie hoffentlich aufgeschrieben haben) eine eigene Rechnung aufmachen. Da Sie ja widersprechen, hoffe ich mal für Sie, dass Sie auch Ihre Abschläge entsprechend kürzen. Ich würde nun schauen, ob ich unter den gegebenen Umständen eine Überzahlung vorgenommen habe oder nicht. Wenn ja, würde ich die nächsten Abschläge soweit kürzen, dass der überzahlte Betrag einbehalten ist, wenn nein, würde ich es so belassen. Diesen ganzen Sachverhalt (incl. Verbräuchen) würde ich dem Versorger schriftlich mitteilen und dabei unter Hinweis auf § 40 EnWG nochmals um umgehende Abrechnung bitten. Das alles natürlich mit Empfangsnachweis.
Erfolgt diese Abrechnung über einen längeren Zeitraum nicht, kommt ggf. nach einigen Jahren eine Verwirkung für den versorger in Betracht, wenn er dann mal irgendwann diese Abrechnung erstellt.
--- Zitat ---Original von wartifan
Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?
--- Ende Zitat ---
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.
wartifan:
Ja danke. So isses, ich kürze meine Abschläge seit Jahren.
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.
Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".
bolli:
--- Zitat ---Original von wartifan
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.
Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".
--- Ende Zitat ---
Deswegen muss das nicht richtig sein, was die machen. Um um nicht hinterher gesagt zu bekommen, dass man sich ja nie gemeldet hätte und ihnen die gelegenheit zu geben nochmal genau darüber nachzudenken, würde ich denen meine Wünsche und Gedanken diesbezüglich (Energiebezug) schriftlich mitteilen. Dann lässt sich nicht mehr \"aus dem Bauch heraus\" ne Antwort geben. Man weiss es dann (besser). ;)
wartifan:
Schaue ben in den Briefkasten. Oh Wunder einen Endbarechnung 2010
Zwar höherer Verbrach, aber ich kann nun Abrechnen wie immer.
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