Der Nachrichtendienst des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) informiert zutreffend darüber, welche (Norm-) Sonderverträge von dem Urteil des BGH betroffen sind.
http://www.zfk.de/politik/artikel/berichtigung-zu-printartikel-verwirrendes-urteil.htmlDer Bundesgerichtshof hatte Ende Juli rechtskräftig geurteilt, dass Preisänderungsklauseln in Normsonderkundenverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung unwirksam sind, wenn sie ausschließlich auf die Regeln in der alten "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (ABVGasV) verweisen oder diese übernehmen. Nach dem „VKU-Nachrichtendienst“ ist das Urteil – richtig zitiert – auch auf Normsonderkundenverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung übertragbar, soweit diese in ihren AGB auf die alte ABVEltV oder auf die heutigen Gas- und Strom-Grundversorgungsverordnung Bezug nehmen. Das Urteil gilt aber nicht für Preisänderungen in der Grundversorgung, teilt der VKU mit. Diesen Eindruck vermittelte aber die in der ZfK abgedruckte Satzverkürzung, die zudem versehentlich dem VKU-Bereichsleiter Recht, Herrn Andreas Seifert, zugesprochen wurde.