Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
EuGH Urt. v. 21.03.13 C-92/11 (VZ NRW gegen RWE Vertrieb) - BGH VIII ZR 162/09
tangocharly:
--- Zitat von: RR-E-ft am 02. Juli 2012, 16:09:25 ---Nach der Verhandlung ist der Verfahrensausgang offen.
Die Generalanwältin hat mitgeteilt, dass sie ihre Schlussanträge am 13.09.2012 stellen wird.
--- Ende Zitat ---
Da heute Termin ist - noch einmal zur Erinnerung
InfoCURIA
tangocharly:
--- Zitat von: tangocharly am 13. September 2012, 19:04:16 ---
--- Zitat von: RR-E-ft am 02. Juli 2012, 16:09:25 ---Nach der Verhandlung ist der Verfahrensausgang offen.
Die Generalanwältin hat mitgeteilt, dass sie ihre Schlussanträge am 13.09.2012 stellen wird.
--- Ende Zitat ---
Da heute Termin ist - noch einmal zur Erinnerung
InfoCURIA
--- Ende Zitat ---
Da sind sie nun - die Schlußanträge
RR-E-ft:
Hier sind die Schlussanträge der Generalanwältin vom 13.09.12
Presse-Echo Handelsblatt
uwes:
Wenn der Gerichtshof den Anträgen folgt, dann dürften eine Reihe von Fragen und rechtlichen Einschätzungen in Bezug auf die Auslegung und Handhabung der AVBGasV und der GasGVV innerhalb von sonderverträgen und innerhalb der Grundversorgung geklärt sein. Allerdings nicht im Sinne der Energieversorgungsunternehmen.
--- Zitat --- Die Generalanwältin: Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot in den Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13 in
Verbindung mit Nr. 1 Buchst. j und Nr. 2 Buchst. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 Abs. 3 dieser
Richtlinie sowie Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der
Richtlinie 2003/55/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003
über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie
98/30/EG ist auch dann anzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass ein
Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im
Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündigung vom Vertrag zu
lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht akzeptieren wollen.
--- Ende Zitat ---
Zur Begründung wird auch mitgeteilt, dass die - den europarechtlichen Anforderungen nicht genügenden - Vorschriften nicht auch vorübergehend noch angewendet werden könnten.
Es wäre ganz zweifellos ein Sieg der europäischen Verbraucher.
RR-E-ft:
Laut INFOCuria ist Verkündungsdatum bestimmt auf den 21.03.13.
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