Energiepreis-Protest > AggerEnergie

Ber.-Kammer LG Köln tendiert zug. Gaskunden

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RR-E-ft:
Weitere Entscheidung LG Köln

vn-mini:
Das LG Köln hat - erstmalig zweitinstanzlich - wie schon während der Verhandlung angedeutet die Berufung der Aggerenergie zurückgewiesen. Zwar betraf das Urteil einen Kläger, der frühzeitig gegen die Preispollitik opponiert hatte, aus den Urteilsgründen geht aber hervor, dass es nicht entscheidend auf einen Preiswiderspruch ankam. Das \"Klima\", das Ende 2005 herrschte, hätte die (damalige) Aggergas zur Vermeidung von Nachteilen dazu veranlasssen müssen, durch Kündigungen eigene Nachteile abzuwenden bzw. das Vertragswerk auf - neue - gesunde Füße zu stellen.
Die Revision gegen das Urteil wurde - erwartungsgemäß - zugelasssen.

bolli:
Wenn ich lese, dass es um einen Rückzahlungsanspruch von 743,- EUR ging, vermute ich mal, dass der betroffene Kunde entweder nicht auf den Vertragsanfangspreis zurückgekürzt hat oder es sich nicht um einen lang laufenden Vertrag handelte, sonst hätte aus meiner Sicht der Betrag höher ausfallen müssen.

Warum dann aber, wenn dem so ist, Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen wurde, ist mir nicht ersichtlich, da die Tatsache, dass unwidersprochene Bezahlung einer Rechnung im Sondervertrag nicht gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Preisanpassung ist, hat der BGH ja gerade mit seinem Urteil vom 14.07.2010 schon festgestellt.

Interessant ist da  höchstens noch die Frage, die der BGH in diesem Urteil in Bezug auf die sogennannten Langläuferverträge offen gelassen hat:

--- Zitat --- BGH-Urteil vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 Rdnr. 52
Offen bleiben kann, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn es sich um ein langjähriges Gasversorgungsverhältnis handelt, der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat (vgl. dazu auch unten unter II 1) und nunmehr auch für länger zurück liegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen (durch Feststellungsklage oder durch Klage auf Rückzahlung geleisteter Entgelte) geltend macht.
--- Ende Zitat ---

Hier ist das von RR-EF-t im Beitrag vom 10.11.2010  13:44 genannte Urteil des LG Köln wohl interessanter, da dort auf Preise von 1998 zurückgerechnet wurde. Leider war dieses Urteil erst ein Erstinstanzliches Urteil (wegen des Streitwertes beim LG angesiedelt) und geht nun erst in die 2. Runde beim OLG. Wird also wohl noch ein wenig mit der Entscheidung beim BGH dauern.

Bis dahin dürften wohl die meisten Rückforderungen, die nicht per Klage erhoben wurden verjährt sein, da die Aggerenergie in den letzten Jahren fast alle Vertragsverhältnisse neu abgeschlossen hat und somit wohl kaum noch sogenannte Langläufer existieren dürften. Wer keinen neuen Vertrag unterzeichnen wollte, wurde meist gekündigt.

Bericht zum Prozess am LG Köln  Kölner Rundschau/Rundschau-Online vom 25.11.2010

RR-E-ft:
Glückwunsch an Kläger und vn-mini:

LG Köln, Urt. v. 24.11.10 Az. 9 S 95/10 Rückforderung eines Gaskunden erfolgreich (AggerEnergie)

bolli:
Wie heute aus der örtlichen Presse zu erfahren war, wird die AE Revision einlegen und den BGH entscheiden lassen.
SOLANGE haben sie mal kein rechtskräftiges Urteil gegen sich. Allerdings glaube ich nicht, dass IN DIESEM Fall diese überhaupt erfolgreich ist, denn die vom LG aufgeworfenen Fragen der ergänzenden Vertragsauslegung und der Entreicherung erscheinen hier wohl nicht so maßgeblich, da ich, wie schon mal geäußert, aufgrund der geringe Rückerstattungssumme vermute, dass es entweder kein Langläufervertrag war oder auf einen Widerspruchspreis gekürzt wurde. Und da ist lt. BGH Urteil vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 kein Platz für solche Überlegungen.

ABER: Wir verunsichern mal wieder ne Reihe von Kunden und haben kein rechtskräftiges Urteil für diese Fragestellung gegen uns (das es ggf. andere gibt, die solches sehr wohl bejahen, muss ich als Versorger ja nicht erwähnen  ;) ). Und so werden weiterhin einige Kunden davor zurückschrecken, ihre Ansprüche gerchtlich geltend zu machen und damit werden dann am 31.12. wieder eine Reihe Forderungen verjähren.   :( Schade drum.

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