Energiepreis-Protest > AggerEnergie

Ber.-Kammer LG Köln tendiert zug. Gaskunden

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refrabe:
In meinem noch laufenden Verfahren hat das AG Gummersbach einen Hinweisbeschluss gefasst.
 
\"In dem Rechtsstreit ........gegen AggerEnergie GmbH werden beide Parteien darauf hingewiesen, dass das LG Köln die Berufung der Beklagten gegen ein klagestattgebendes Urteil des AG Gummersbach mit Urteil vom 24.11.2010 (9S 95/10) abgewiesen und die Revision zugelassen hat.
Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Berufungsverfahrens regt das Gericht an, das Verfahren gem. §251 ZPO übereinstimmend ruhend zu stellen, um den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang.\"

Von meiner Seite Befürwortung, bin nur gespannt wie die Aggerenergie sich entscheidet.

bolli:

--- Zitat ---Original von refrabe
Von meiner Seite Befürwortung, bin nur gespannt wie die Aggerenergie sich entscheidet.
--- Ende Zitat ---
Der Taktik gemäß werden die mit der Ruhendstellung einverstanden sein, da sie sicherlich unbedingt ein negatives Urteil vermeiden wollen und letztens vor dem AG Gummersbach ja schon ein paar Niederlagen erlitten haben. Warum sollen sie ohne Not dieses Urteil kassieren um dann doch vor dem LG zu landen oder sogar, bei niedrigem Streitwert ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten ?
Mein Tip: Die gehen drauf ein.
Hoffen wir mal, dass der BGH im Kölner auch zugunsten der Verbraucher entscheidet. Bin aber aus oben besagten Gründen zuversichtlich.

RR-E-ft:
@refrabe

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