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Autor Thema: zugang zu zählern...  (Gelesen 3906 mal)

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Offline mschmitz

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zugang zu zählern...
« am: 02. November 2010, 11:46:23 »
hallo zusammen,

mal eine ganz grundsätzliche frage:

darf ein evu dem kunden den zugang zu seinem strom- oder erdgas-zähler, welcher sich in einem abgeschlossenen raum befindet, den zugang verwehren, sofern der kunde nicht mehr bei den stadtwerken vor ort direkter vertragspartner ist???

vielen dank für eure aufmerksamkeit!

Offline Cremer

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zugang zu zählern...
« Antwort #1 am: 02. November 2010, 13:00:20 »
Grundsätzlich nein,aber

was heißt hier \"im abgeschlossenen Raum\"?
Wenn dies ein EVU-seitiger Niederspannungschaltraum oder eine Trafostation ist, dann ja.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline mschmitz

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zugang zu zählern...
« Antwort #2 am: 05. November 2010, 11:46:07 »
hallo Cremer,
vielen dank für das feedback.

anbei mein nachtrag:
es handelt sich hier nicht um eine trafostation, sondern um einen raum innerhalb eines gebäudes auf dem von uns angemieteten grundstück, in welchem sich die zähler befinden.

da der versorger zum 1.11.10 gewechselt worden ist, möchten die stadtwerke uns nun den zutritt verweigern, was m. e. nach nicht in ordnung ist.

wie ist der sachverhalt?

Offline bolli

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zugang zu zählern...
« Antwort #3 am: 05. November 2010, 13:31:45 »
Verstehe ich das richtig: Sie haben ein Grundstück gemietet, auf dem ein Gebäude steht, in dem es einen Raum gibt, in dem Ihr Hauszähler drin ist, zu dem NUR DER VERSORGER Zugang hat ? Sie selbst konnen nie ohne den Versorger den Zähler selbst ablesen?
Wenn dem so ist kann man nur staunen, was die Kunden alles mitmachen! 8)

Offline mschmitz

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zugang zu zählern...
« Antwort #4 am: 05. November 2010, 13:37:18 »
Zitat
Original von bolli
... zu dem NUR DER VERSORGER Zugang hat ? Sie selbst konnen nie ohne den Versorger den Zähler selbst ablesen? ...

Ja richtig,

bisher hat der Versoger einmal monatlich unsere Zähler abgelesen und uns mitgeteilt. Da das immer prima funktioniert hat gab es diesbezüglich bisher auch keine Beschwerden.

Nun müssten wir einen Zweitschlüssel vom Versorger fordern, da dieser sich nun weigert, den \"Service\" weiterhin anzubieten, da wir das EVU gewechselt haben.

Offline hko

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zugang zu zählern...
« Antwort #5 am: 05. November 2010, 13:59:24 »
Hallo mschmitz,

Ihre Situation scheint mir etwas undurchsichtig.

Daher weitere Fragen:

1. Haben Sie auch das Gebäude, in dem sich der Zählerraum befindet, mitgemietet?

2. Gibt es in Ihrem Mietvertrag spezielle Klauseln bezüglich dieses Zählerraums?

3. Warum haben Sie von Ihrem Vermieter keinen Schlüssel zu diesem Raum erhalten? Jetzt von Ihrem Vermieter geben lassen!

4. Warum wurden bzw. werden die Zähler monatlich und nicht wie üblich nur einmal im Jahr abgelesen?

Ohne Ihre Situation wirklich zu verstehen: heißt das etwa, dass die Stadtwerke Ihnen auch den Zugang zu Ihrer Wohnung untersagen würden, wenn sich die Zähler in Ihrer Wohnung befinden würden?

Gruß hko

Offline Christian Guhl

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zugang zu zählern...
« Antwort #6 am: 05. November 2010, 15:15:21 »
Der Versorger hat mit der Zählerablesung doch gar nichts zu tun. Das erledigt der Netzbetreiber und teilt dem Versorger die Zählerstände mit. Und wem er diese nun mitteilt, sollte ihm gefälligst schnurzpiepegal sein. Nur weil die Netzbetreiber überall mit bestimmten Versorgern verbandelt sind, haben sie noch lange nicht das Recht, den Kunden beim Anbieterwechsel Steine in den Weg zu legen. Ein Fall für die Bundesnetzagentur meine ich.

 

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