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Der Mythos von den teuren Ökostrom-Tarifen

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PLUS:

--- Zitat ---Original von superhaase

--- Zitat ---Original von PLUS
Der Zweck der Förderung ist längst bekannt und das ist kein \"absoluter Nonsens\"=
Garantierte Rendite für Profiteure und eine verkappte Branchenförderung.
--- Ende Zitat ---
Ah! Eine Verschwörungstheorie! Toll!  :tongue:
--- Ende Zitat ---
@Superhaase, Verschwörungstheorie? ... das lässt sich leicht nachgooglen!

Welche Bundesländer haben denn vor Kurzem den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeschalten um insbesondere die Subventionskürzung beim PV-Strom zu verhindern? Welche Begründungen waren da denn von den diversen Politikern und der unterstützenden Lobby in Mode? Ging es dabei um das Klima, die Umwelt, die Stromversorgung oder doch eher um den Eigennutzen und den Schutz der profitierenden eigenen Solarbranche aus der Milliardenförderung zu Lasten der Verbraucher ? Neben den Steuern und Abgaben hat man das als eine neue tolle Förderquelle schätzen gelernt, die unbedingt erhalten bleiben muss. Eine Anschub(-finanzierung) für den Solarstorm ist das längst nicht mehr. Ein Anschub ist kurz, mal bei den Bobfahrern nachsehen.  Ob der Anschub am 50. nördlichen Breitengrad überhaupt Sinn macht ist dabei nochmal eine berechtigte Frage!

Die \"ÖKO-Strom\"-Hersteller machen sich jetzt Sorgen. Zurecht, man erkennt jetzt, dass man weit überzogen hat. Für immer mehr Verbraucher  ist die Akzeptanzgrenze überschritten. Der Präsident des BWE, Albers, fordert aktuell, die gesamte Branche müsse der Politik ein Angebot machen, wie die Kosten der Förderung zu reduzieren seien.

Vor wenigen Tagen hat der Karellamtschef die dramatische Entwicklung gerügt. Er fordert die Überführung in die Marktwirtschaft. Besonders die Förderung von PV-Anlagen ist im Fokus der Kritik.

@superhaase, Sie sind einfach nicht auf der Höhe der Zeit. Der Preistreiber PV-Förderung hat in Deutschland keine Zukunft. Es bedarf einer unverzüglichen Deckelung, bei einem cent/kWh muss Schluss sein! Notfalls ist ein Ausbaustopp zu beschliessen und die Differenz aus der Staatskasse zu finanziern. Das Ausbügeln von Fehlern der Politik haben schiesslich nicht die Verbraucher zu finanzieren. Ob die schleichende Enteignung der Verbraucher zu Gunsten von garantierten Renditen für Investoren und einer Branche verfassungemäß ist, ist damit noch nicht geklärt.

superhaase:

--- Zitat ---Original von PLUS
... bei einem cent/kWh muss Schluss sein! Notfalls ist ein Ausbaustopp zu beschliessen und die Differenz aus der Staatskasse zu finanziern. Das Ausbügeln von Fehlern der Politik haben schiesslich nicht die Verbraucher zu finanzieren.
--- Ende Zitat ---
Eine bestechende Logik!  :tongue:
Nicht wir Verbraucher sollen zahlen, sondern der Staat, mit dem wir ja nichts zu tun haben, oder wie?  :tongue:

Warum soll ich über meine Steuern den Stromverbrauch anderer subventionieren?
Wer viel Strom verbraucht, soll auch viel für den Umbau der Stromversorgung zahlen. Das ist gerecht.
Es gibt kein Anrecht auf die Verschwendung billiger Energie, auch wenn Sie das gerne hätten.

Vor Kurzem haben Sie noch gegen jede Form von Subvention gewettert.
Nun eine 180°-Wende von Ihnen?  :tongue:

ciao,
sh

PLUS:

--- Zitat ---Original von superhaase

--- Zitat ---Original von PLUS
... bei einem cent/kWh muss Schluss sein! Notfalls ist ein Ausbaustopp zu beschliessen und die Differenz aus der Staatskasse zu finanziern. Das Ausbügeln von Fehlern der Politik haben schiesslich nicht die Verbraucher zu finanzieren.
--- Ende Zitat ---
Eine bestechende Logik!  :tongue:
Nicht wir Verbraucher sollen zahlen, sondern der Staat, mit dem wir ja nichts zu tun haben, oder wie?  :tongue:

Warum soll ich über meine Steuern den Stromverbrauch anderer subventionieren? Wer viel Strom verbraucht, soll auch viel für den Umbau der Stromversorgung zahlen. Das ist gerecht. Es gibt kein Anrecht auf die Verschwendung billiger Energie, auch wenn Sie das gerne hätten.

Vor Kurzem haben Sie noch gegen jede Form von Subvention gewettert. Nun eine 180°-Wende von Ihnen?  :tongue:
--- Ende Zitat ---
@superhaase, wie so oft, bewusstes Missverständnis oder schwer von Begriff!? Es geht nicht um eine Subvention, sondern um das Ausbügeln von Fehlern der Energiepolitik. Steuerzahler müssen auch für andere Fehler der Politik aufkommen. Die Abschöpfungen der AKW-Laufzeitverlängerungen würden sich hervorragend zur Deckung eignen. Die Verwendung wär dafür mehr als recht und billig. Es ist Geld, das die Verbraucher bezahlt haben und die Verwendung wäre gleichzeitig wettbewerbsneutral. Die kommunalen Stadtwerke hätten auch keinen Grund mehr Krokodilstränen zu vergießen. Es geht denen auch nur um die Pfründe und nicht um die AKWs an sich. Man baut ja trotz Klimawandel und Solarweltmeisterschaft gerne noch neue gigantische Importkohlekraftwerke in Deutschland.
 
Ihre Steuerfrage ist bezeichnend und sonnenlogisch. Wenn Sie für eine allgemeine Aufgabe schon keine Steuern bezahlen wollen, warum sollen dann gerade Stromverbraucher zweistellige Renditen und eine unwirtschaftliche Stromerzeugung zwanzig Jahre lang für Sie und ihre Miteinspeiser finanzieren. @superhaase, sie dürfen sich gerne für eine besser Lösung einbringen. Das Beste wäre die sofortige Einstellung der unsinnigen PV-Subventionen, das Problem wäre dann radikal beseitigt. Man wird wohl eher eine pragmatischere Lösung suchen müssen und da ist die genannte Deckelung ein Weg. Wenn Sie und die übrigen Einspeiser auf Ihre  übermässige Subvention verzichten, muss der Steuerzahler aber nicht einspringen.  ;)  Setzen Sie sich dafür ein um sich und die übrigen Steuerzahler nicht zu belasten!  :tongue:

... und @superhaase, ich hoffe mal, Sie verschwenden grundsätzlich keine Energie, schon gar nicht Ihren superteueren Solarstrom. Den sollten Sie wenigsten für den besonderen Anlass speichern. Z.B. zum Jahreswechsel - ab 1.1.2011 0.00 Uhr kostet den deutschen Verbraucher die EE-Umlage 4,20 cent je Kilowattstunde Strom. Das ist real und kein Mythos.

Netznutzer:
@ Energiesparer51

Zu 1:

§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung

Änderungen / Synopse | 7 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf § 18

(1) Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung

1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder

2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.

Netzbetreiber sind den Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen gleichzustellen, sofern sie in ein vorgelagertes Netz einspeisen und dort Netzentgelte in weiter vorgelagerten Netzebenen vermeiden.

(2) Die dem Entgelt für dezentrale Einspeisung zu Grunde liegenden vermiedenen gewälzten Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen werden für jede Netz- und Umspannebene einzeln ermittelt. Maßgeblich sind die tatsächliche Vermeidungsarbeit in Kilowattstunden, die tatsächliche Vermeidungsleistung in Kilowatt und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Die Vermeidungsarbeit ist unter Berücksichtigung der Netzverluste der jeweiligen Netz- oder Umspannebene die Differenz zwischen der durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und nachgelagerte Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden und der aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene entnommenen elektrischen Energie in Kilowattstunden. Die Vermeidungsleistung ist die Differenz zwischen der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der Netz- oder Umspannebene und der maximalen Bezugslast dieses Jahres aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene in Kilowatt.

(3) Die Aufteilung der nach Absatz 2 ermittelten vermiedenen Kosten der jeweils vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen auf die einzelnen dezentralen Einspeisungen hat sachgerecht nach individueller Vermeidungsarbeit und Vermeidungsleistung zu erfolgen. Betreiber, die aus dezentralen Erzeugungsanlagen einspeisen, welche keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Berechnung auf Basis ihrer tatsächlichen Vermeidungsleistung und einem alternativen Verfahren, welches ihre Vermeidungsleistung verstetigt, wählen. Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen.

(4) Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, nach Abschluss einer Kalkulationsperiode die Differenz zwischen den an die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen in Summe erstatteten Entgelten und den sich nach Absatz 2 rechnerisch ergebenden vermiedenen Kosten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zu ermitteln. Der Differenzbetrag ist zuzüglich einer angemessenen Verzinsung in der nächsten Kalkulationsperiode in Ansatz zu bringen.

Zu 2: Beide Gründe passen, anders ausgedrückt: Wird nicht nach EEG oder KWK vergütet, egal aus welchem Grund, tritt dieser § ein, sofern die Anlagenbetreiber nicht durch Bilanzkreiszugehörigkeit etwas anderes nachweisen.

zu 3. Der Netzbetreiber, der den Strom aufnimmt, vergütet den Strom nach Phelix Quartal für kleine Anlagen, Phelix Durchschnitt für große Anlagen. Abnahmeverpflichtungen gibt es, bei Erneuerbaren uneingeschränkt, bei KWK Anlagen bis zu einer bestimmten Größenordnung.

Gruß

NN

Energiesparer51:
@nn: Vielen Dank für die Quelle. Wie sehen Sie das in Bezug auf Einspeisungen aus netzparallelem Probebetrieb von Ersatzstromanlagen?

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