Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Hilfe bei Widerspruchschreiben
Monaco:
@ jbxc
Sie wären wohl der erste Kunde, den ein Versorger verklagt, weil er nur die gekürzten Beträge (nach Billigkeitseinwand) überweist. Soweit hier im Forum zu erfahren ist, hat sich das noch kein Gasversorger getraut. Wir wären sicher alle gespannt, wie ihr Versorger die höheren Preise durchzusetzen versucht, ohne seine Kalkulation vor Gericht offen zu legen. Schon das Risiko, vielen Kunden eine Rückzahlung gewähren zu müssen, falls es sich herausstellen sollte, dass die Preise doch zu hoch bemessen waren, wird ihn von diesem Schritt abhalten.
Gehen Sie also davon aus, dass die Androhungen nur ein Einschüchterungsversuch waren ...
Ansonsten haben Sie zunächst prinzipiell richtig gehandelt. Jetzt gilt es abzuwarten, was passiert. Möglicherweise helfen auch einige anstehende Gerichtsentscheidungen, die Lage neu einzuschätzen (gilt vor allem für ihren Versorger ...)
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
RR-E-ft:
@Monaco
Es wäre nicht der erste Kunde, der verklagt würde.
In Erfurt wurde vom Gasversorger dessen Klage wieder zurück genommen.
In Sachsen sollen sechs Kunden der Erdgas Südsachsen von deren 3.000 \"Gaspreisrebellen\" (Stand Ende April 2005), wohl probeweise verklagt sein.
In Paderborn wurden von über 1.000 Gaspreisrebellen, die die höheren Beträge nicht leisten, insgesamt 23 mit einer Sammelklage von E.ON Westfalen Weser vor dem Landgericht Dortmund verklagt. Hierzu soll am 16.03.2006 die mündliche Verhandlung stattfinden.
Nach der Verhandlung am 15.09.2005 auf die Sammelklage gegen E.ON Hanse wartet man noch auf das Protokoll mit dem Hinweis an E.ON, warum die Kalkulation offen zu legen ist.
E.ON hat bis Ende Oktober Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Das Landgericht Hamburg will am 08.12.2005 eine Entscheidung treffen.
Auf diese Entscheidung wartet die gesamte Branche, wie eine Sprecherin der Bremer swb erklärte. Zudem ist noch die Sammelklage gegen die swb vor dem Landgericht Bremen anhängig.
Weitere Sammelklagen von Verbrauchern sind angekündigt.
Nach dem bisherigen Stand ist es eher unwahrscheinlich, dass weitere Gasversorger klagen. Es ist jedoch nicht vollends ausgeschlossen.
Es wird erwartet, dass Klagen von Versorgern kein Erfolg beschieden sein kann, da diese sich nach wie vor weigern, ihre Preiskalkulation offen zu legen, obschon Gerichte dies verlangen (LG Mannheim, AG Heilbronn, AG München, LG Hamburg).
bundesweit wurden also von allen \"Gaspreisrebellen\" nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich 30 Erdgaskunden mit insgesamt acht Klagen von ihrem Versorger verklagt.
Eine Klage davon (Erfurt) wurde zurück genommen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Klagen zurück genomen werden.
Wie die Erfahrung zeigt ist auch dieser Fortgang nicht gänzlich unwahrscheinlich.
Es ist bis jetzt nach hiesigem Erkenntnisstand noch kein einziger \"Gasrebell\" rechtskräftig zur Zahlung der höheren Beträge verurteilt worden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
@ RR-E-ft
Hallo, Herr Fricke,
vielen Dank für die Präzisierungen. Sie haben natürlich recht. Dennoch ist es wohl derzeit eher unwahrscheinlich, dass der betroffene Versorger klagt. Jetzt wartet man wohl erst einmal ab, was die begonnen Prozesse bringen. Einem \"zusätzlichen\" Risiko möchte sich wohl derzeit kein Versorger aussetzen. Obwohl man (korrekterweise) nie nie sagen soll...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
Frage am Rande:
Wenn ein Versorger (wie in Erfurt) erst Klage erhebt, diese dann jedoch wieder zurück zieht, kann er dann später erneut zum gleichen Sachverhalt (und ohne neue Argumente) klagen? Die Gerichte müssten sich doch dann veralbert vorkommen ...
RR-E-ft:
@Monaco
Gerichte mögen sich oft so vorkommen....
Eine Klagerücknahme kann nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Zustimmung des Beklagten erfolgen.
In dem Erfurter Fall wollte man es erst gar nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen lassen und nahm die Klage vorher zurück.
Das geht auch ohne Einverständnis des Beklagten.
In einem solchen Fall kann der Versorger später noch einmal neu klagen (wenn ihm die Zeit günstiger ersscheint - darauf kann er hoffen wie auf irgendwann wieder sinkende Erdgaspreise.).
Der Beklagte kann sich jedoch dem neuen Prozess so lange verweigern, bis ihm vom Kläger die Prozesskosten (Anwalt) des ersten Prozesses erstattet wurden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
jbxc:
Hallo Zusammen,
ich habe noch eine Frage zu dem eigentlichen Problem mit dem Schreiben an den Versorger. Gut ich nehme den Satz
\"Den von mir Ihnen freiwilllig zugestandenen Preisaufschlag von 2% auf die alten Gaspreise im Mai 2005 ziehe ich hiermit zurück.\" mit rein ins Schreiben.
Kann ich eigentlich überhaupt noch gegen die Preiserhöhung aus Oktober 2004 widersprechen? Die Jahresabrechnung aus 2004 ist ja vorbei. Gut die gezahlten Beträge auf die Rechnung sind weg, aber habe ich dadurch nicht die Preise akzeptiert und hätte eigentlicj noch 2004 widersprechen müssen ?
Viele Grüss jbxc
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln