Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Hilfe bei Widerspruchschreiben
RR-E-ft:
@jbxc
Man könnte daran denken, dass Sie mit den zwei Prozent einen Vergleichsvorschlag (gegenseitiges Nachgeben) unterbreitet hatten.
Dieser wurde jedoch ersichtlich von Ihrem Versorger nicht angenommen.
Ihr Versorger bestand weiter auf vollständiger Zahlung.
So dass Sie dann auch nicht mehr daran gebunden sind.
Dies sollten Sie Ihrem Versorger so mitteilen.
Dann kann der selbst sehen, was es bringt, wenn man ein Entgegenkommen des Verbrauchers ausschlägt....
Sie können auch jetzt noch der Preiserhöhung vom letzten Jahr widersprechen, aber erst hiernach (d. h. nur für die Zukunft) so kürzen, als wenn Sie dies von Anfang an getan hätten.
Im Übrigen ist Ihr beabsichtigtes Schreiben in Ordnung.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
jbxc:
Hallo Herr Fricke,
Danke für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann müsste ich mir morgen den Zählerstand notieren und ab morgen mit den Preisen wie vor Oktober 2004 rechnen. (Vorrausgesetzt der Brief geht morgen in die Post) Für Januar bis jetzt müsste ich dann mit den Preisen die nach Oktober 2004 gültig waren zzgl. 2% Sicherheitsaufschlag rechnen.
Viele Grüsse jbxc
RR-E-ft:
@jbxc
Da haben sie mich falsch verstanden.
Sie kürzen dann ab sofort so, dass bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu den alten Preisen (gültig bis 09/04) keine Überzahlung entsteht.
Darum geht es Ihnen doch gerade.
Teilen Sie Ihrem Versorger mit, wie Sie gerechnet haben und lassen Sie sich ggf. von diesem korrigieren, wenn er der Meinung sein sollte, Sie hätten sich mit Ihren Grundannahmen vertan.
Teilen Sie mit, welches Ziel Sie auf jeden Fall erreichen wollen.
Es ist ja wirklich nicht ganz einfach zu rechnen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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