@ fiin
Wenn Sie dies nicht gleich getan haben, könnten Sie dies auch jetzt noch nachholen. Passen Sie nur auf, dass sich am Ende der Abrechnungsperiode kein Guthaben (nach alter Berechnung) ergibt. Den Differenzbetrag (neue Preise - alte Preise) wird Ihnen der Versorger (freiwillig) nicht erstatten.
Ggf. müssten Sie die Abschläge für das 2. Halbjahr der Abrechnungsperiode um einen entsprechend höheren Betrag kürzen.
Warum stehen Sie ihrem Versorger eine 2%ige Erhöhung zu? Er hat ihnen nachzuweisen, dass neben den Preiserhöhungen ab Ende 2004 auch die vorherigen Preise angemessen waren. Dann können Sie ihm ggf. immer noch ein \"Zugeständnis\" machen.
Teilen Sie ihrem Versorger unter Bezugnahme auf Ihr genanntes Schreiben mit, wie Sie jetzt verfahren werden und warten Sie gespannt auf die Reaktion.
Nur etwas Mut. Die kleine Mühe wird sich bezahlt machen ...
Viele Grüße
Monaco