@Cremer
Man bewegt sich offensichtlich unter erheblichem Druck der Kunden, vgl. Dinkelsbühl.
Und bevor sich ein Kunde auf Unwirksamkeit beruft, kommt man eben ein Stück entgegen. Sollten die bestehenden Verträge kartellrechtswidrig sein, wird die Nichtigkeit dadurch indes nicht etwa geheilt. Einen nichtigen Vertrag kann man nicht heilen.
Man muss sich auf der einen Seite bewegen, weil es gar nicht anders geht.
Auf der anderen Seite möchte man bestimmt noch soviel wie möglich mitnehmen.
So einfach ist das.
Es zeigt jedoch deutlich, dass ein erheblicher Druck zu Veränderungen da ist, man sich nicht getraut, einfach auf die weitere Gültigkeit der bestehenden Verträge zu verweisen, die eingehalten werden müssen.
Das zeigt also ganz deutlich, dass man seine schwache Position gegenüber den Kunden erkannt hat.
Fraglich nur, ob diese sich damit zufrieden geben oder aber jetzt entschlossen ihre dementsprechend starke Verhandlungsposition nutzen.
Fazit:
Veränderungen sind möglich.
Für weitere Fragen zu dem Vorgang müssten Sie indes bitte bei der Nürnberger N-Ergie nachfragen. Denn auch ich war nicht dabei.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt