Energiepreis-Protest > EVD - Energieversorgung Dormagen
AG Neuss spricht Gaskunden Rückzahlung zu
RR-E-ft:
AG Neuss sprich Gaskunden Rückforderung zu
--- Zitat ---Die Neueste ist besonders brisant, denn erstmals hat eine Amtsrichterin dem Kläger, einem evd-Kunden aus Dormagen, ohne Einschränkung recht gegeben. Die evd wurde im am 17. September verkündeten Richterspruch dazu verurteilt, inklusive Zinsen und Rechtsverfolgungskosten rund 2500 Euro an den Kläger zu zahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig: Die evd kann Berufung einlegen. Brisant ist: Das Amtsgericht befand erstmals, dass es nicht darauf ankäme, ob ein Kunde seine Rechnung unter Vorbehalt oder Widerspruch beglichen hat – darauf hatten vorherige Urteile abgehoben. Vielmehr gelte, dass Sondervertragskunden – und das sind laut Ingo Hamecher, dem Anwalt des erfolgreichen Klägers, fast alle Gaskunden – Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge hätten, sofern diese nicht verjährt seien. Das ist nach drei Jahren der Fall. Zur Begründung heißt es im Urteil: Die Preiserhöhungen seinen ohne Rechtsgrund erfolgt, die Preisanpassungsklausel im Vertrag sei – wie schon der Bundesgerichtshof im Juli entschied – unwirksam.
--- Ende Zitat ---
Da die Preisänderungsklausel unwikrksam sei, komme es auf einen Widerspruch des Kunden nicht an. Zürückbezahlt werden müssten in unverjährter Zeit (drei Jahre) rechtsgrundlos vereinnahmete Zahlungen der Gaskunden. Der Gasversorger könne sich für eine Entreicherung nicht darauf berufen, dass er an Vorlieferanten höhere Bezugskosten zu zahlen gehabt habe, weil er dese auch ohne die Bereicherung zu zahlen geabt hätte.
(Entreicherung kommt allenfalls bei Luxusaufwendungen des gutgläubig Bereicherten in Betracht, die er sich ohne die Bereicherung nicht geleistet hätte. Erfüllt er jedoch gewöhnliche Zahlungsverpflichtungen, die ihn auch sonst getroffen hätten und die er zu bdienen hatte, liegt keine Entreicherung vor).
EVD hat Berufung angekündigt.
Pedro:
NGZ: Gaskunden müssen klagen:
--- Zitat --- Dormagen (NGZ) Die Verbraucherzentrale NRW verfolgt die Rechtsprechung zu Gaspreisen sehr genau. Dass sich die evd gegen Rückzahlungen an Kunden sträubt und weiter klagt, verstehen die Verbraucherschützer nicht.
--- Ende Zitat ---
Und:
--- Zitat ---Ähnlich sieht es Aribert Peters, Vorsitzender beim Bund der Energieverbraucher: \"Der Bundesgerichtshof hat sich klar zu den Details geäußert, es gibt keine offenen Fragen.\" Auch das Argument der evd, das \"Gas im Nachhinein betrachtet billiger verkauft als eingekauft\" zu haben, will er nicht gelten lassen: \"Dann hat der Versorger zu teuer eingekauft und sich selbst nicht gewehrt gegen die zu hohen Beschaffungspreise.\"
--- Ende Zitat ---
Hier gehts zum Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung v. 14.10.10 mit weiteren interessanten Aussagen:
http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/Gaskunden-muessen-klagen_aid_918186.html
DieAdmin:
Ich nehme mal an es handelt sich um dieses ;) welches neu in der Entscheidungssammlung ist:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2722/
Pedro:
Danke, Evitel2004, das rundet die Information ab und sollte allen Forenmitgliedern, die bisher seit Jahren unter Vorbehalt gezahlt oder nicht \'ordentlich\' gekürzt haben, Anlass sein, die Verjährungsgrenze 31.12.2010 zu beachten!
Auch Versorger haben das Recht, sich auf die \'Einrede der Verjährung\' zu berufen ;)
DieAdmin:
noch ein erfreuliches Urteil des AG Neuss
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2770/
Das besondere in dem Fall, dass ist der Kunde, der das Versäumnisurteil am 6. Mai 2009 vorm OLG Düsseldorf - Az. VI-2 U (Kart) 10/08 erwirkte.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2444/
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