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RR-E-ft - heute, 14:13 Welchen Aufwand machte es denn, den Preisänderungen - ggf. sogar mit Musterbriefen aus dem Internet - zeitnah zu widersprechen und die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen und abzuwarten, ob man ggf. verklagt wird oder ob der Versorger gar vermeintliche Ansprüche verjähren lässt? Oder ist mit eigenem Aufwand auch die Beteiligung hier an der Diskussion gemeint? http://forum.energienetz.de/search.php?searchid=349354&sid= Die Erfahrung zeigt, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, die von Anfang an widersprochen hatten, bisher ca. 3.000 EUR zurückgehalten haben. Dafür sollte sich der bisherige eigene Aufwand wohl gelohnt haben. Der Aufwand, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, dürfte sich auch in Grenzen gehalten haben, resp. eher nicht der Rede wert sein. Die eigentliche Arbeit fällt erst an, wenn es gilt, eine Zahlungsklage (Anspruchsbegründung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid) abzuwehren. Und diese Arbeit überlässt man regelmäßig einem Anwalt. Wer in den Prozesskostenfond eingezahlt hatte zumeist mit Unterstützung des selben.
Original von Goofykaterle: Prinzip Versuch und Irrtum gepaart mit der Hoffnung, dass irgendwann ein Mitglied irgendwie etwas vor Gericht erreichen könnte. Na, dann weiterhin viel Erfolg beim Warten und aussitzen.
Original von KampfzwergMich wunderte es eigentlich, dass sich hier niemand zu der zeitlichen Diskrepanz zwischen Mahnbescheid und Anspruchsbegründung geäußert hat ;-)Es sind immerhin fast 2 Jahre.
Original von Kampfzwerg@bolli\"Mein Wundern\" sollte eigentlich nur eine kleine, rhetorische Bemerkung und das Schmunzeln leicht zu erkennen am Zwinkern sein ;-)
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