Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW  (Gelesen 7259 mal)

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Offline Unioner7

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« am: 27. Dezember 2009, 11:52:17 »
Da ich unter der NGW noch keinen weiteren Eintrag zum aktuellen Thema gefunden habe, öffne ich ein neuen Ordner. Pünktlich zum Fest habe ich am 24.12.2009 vom Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid erhalten - was für Typen müssen da am Werk sein und zu Weihnachten Mahnbescheide erwirken - unfassbar! Sei es drum, auf jeden Fall wird die Forderung aus meinen Gaspreisreduzierungen aus 2006 (!) gefordert, plus Zins in einer nicht nachvollziehbaren aber saftigen Höhe. In der Rubrik \"Energienetz - Forum des Bundes der Energieverbraucher » Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E.ON Westfalen Weser » Gerichtliche Mahnung\" hat es auch Betroffene gegeben, die so zum Fest beschenkt wurden. Demnach werde auch ich ohne RA dem ganzen erst einmal insgesamt widersprechen uns dann mal sehen was passiert. Solle jemand auch in der Sitiuation sein, bitte ich um Meldung. Auch für zusätzliche Hinweise bin ich dankbar. Und eines ist nun klar, ich werde Anfang 2010 definitiv den Gaslieferanten wechseln - ob es dort ein bischen wenig materialistischer und für die Endkunden besser läuft, bleibt abzuwarten. Bis dann.
Unioner7

Offline Cremer

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2009, 13:33:54 »
@Unioner7,

die Post hat Ihnen den Mahnbescheid am 24.12.2009 als \"Förmliche Zustellung\" zugestellt.

Der Mahnbescheid ist selbst vom Datum einige Tage früher.

also Kreuzchen unter Pos 2 \"Ich wiederspreche dem Anspruch insgesamt\" und Unterschrift unter Pos 12, dann ab in die Post
MFG
Gerd Cremer
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Offline koga dietz

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2009, 11:16:35 »
Hallo Unioner 7. Auch ich und einige mehr haben vor genau 1 Jahr diesen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten.Was ist bisher geschehen.Nichts,außer das mal wieder ein Urteil gegen die NGW gesprochen wurde und nach langer Zeit diese in Revision gegangen ist. Die sind so durcheinander das ich zwei Jahresabrechnungen mit unterschiedlichen Summen bekommen habe. Ich weiß auch nicht, ob es richtig ist momentan den Gasversorger zu wechseln.Ich werde meine ganze Energieversorgung überdenken weil ich da so meine Zweifel habe in der Deutschen Rechtssprechung- siehe Grundsteuer B- Wo bleiben eigentlich die verbraucherfreundlichen Urteile? Hat das etwa mit Befangenheit zu tun?

Offline Cremer

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #3 am: 28. Dezember 2009, 21:13:38 »
@Unioner7,

ich dsag\'s ja, die Versorger wollen noch schnell zum Jahresschluss ihre Ansprüche wahren, da ein mahnbescheid die verjährung hemmt.

Ob sie dann allerdings klagen, ist eine andere Sache ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Unioner7

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2009, 19:46:51 »
Danke an alle für die Rückmeldungen. Wie viele andere, denke auch ich seit geraumer Zeit über Alternativen zu einen wirtschaftlichen Energieversorgung nach. Es gibt sie aber leider nicht! Es sei denn, man hat ein paar Geldreserven und möchte sich komplett von Strom abhängig machen. Aber das ist ein anderes, wenn auch sehr spannendes Thema.
Die anderen Gasanbieter sind, wie man in einschlägigen Foren lesen kann, auch nicht ohne Macken. Von daher ist ein Wechsel schon ein Risiko.
Ich habe meinen Einspruch jedenfalls per Einschreiben m.R. ans Amtsgericht Hagen gesendet. Schau wir mal was weiter geschieht.
Unioner7

Offline ben100

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #5 am: 01. August 2010, 17:48:24 »
Wie ist es hier denn weitergegangen?

Offline Unioner7

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Frohe Weihnachten mit Mahnbescheid der NGW
« Antwort #6 am: 01. September 2010, 20:29:47 »
Bis heute gab es zu diesem Thema keine weiteren Schreiben der NGW. Vor kurzem lediglich ein neues Angebot als Sondervertrag. Siehe dazu Thema \"Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW\"
Unioner7

 

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