Teilen Sie Ihrem Versorger mit, dass Sie rückwirkend Widerspruch auch gegen die Preisererhöhungen aus 2004 erheben und teilen Sie ihm auch mit, welche Abschläge Sie deshalb zukünftig überweisen werden, wie sich diese nach Ihrer Berechnung zusammensetzen, um Irritationen auszuschließen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hallo Herr Fricke
Bitte bedenken sie, dass viele Interessierte n u r Gasverbraucher sind, und nicht deshalb eine entsprechende Ausbildung haben.
Mit anderen Worten: Ein Widerspruch bzw. eine Unbilligkeitserklärung sollte möglichst unkompliziert in seiner Handhabung und den Folgen sein.
Mir ist die Frage, was mit den vorhergehenden Preiserhöhungen ist, ehrlich gesagt zu kompliziert. Der Preiserhöhung jetzt ab 1. Okt. möchte ich widersprechen. Ich muss ja nicht sofort darauf reagieren. Oder bin ich an eine Widerspruchsfrist gebunden?
Ich möchte ihren Standard-Brief („……………ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit. „) verwenden.
Mit meiner bisherigen Abschlagszahlung ging meine letzte Jahresabrechnung (März 2005) auf +- 0 auf. Das heißt ich hatte keine Nachzahlung und ich bekam auch nichts zurück. Ich brauche an den Abschlägen also erstmal nichts zu ändern. Es sei denn, der Versorger würde höhere Abschläge ab 1. Oktober 2005 verlangen. Die Preiserhöhung wird sich wahrscheinlich als Nachforderung bemerkbar machen.
Gibt es für die Berechnung der Heizkosten / Gasverbrauchskosten im Internet leicht handhabbare Anleitungen, z.B. Exel-Vorlagen.
Denn das finde ich auch nicht einfach.
Freundlichst
Thorsten