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Autor Thema: Gasrechnung kürzen  (Gelesen 6449 mal)

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Offline Thorsten

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Gasrechnung kürzen
« am: 16. September 2005, 23:38:44 »
Wenn ich die Erhöhung des Gaspreises zum 1. Oktober 2005 als unbillig erkläre, gemäß Musterbrief, was muss ich denn an den monatlichen Überweisungen ändern?

Denn mein monatlicher Abschlag bleibt ja erstmal gleich. Die Gaspreiserhöhung schlägt ja erst bei der Endabrechnung durch. Soll ich meinen monatlichen Abschlag belassen und die Nachzahlung im März (Endabrechnung) kürzen, oder jetzt schon die monatlichen Zahlungen kürzen, ab Monat Oktober 2005? Und um wieviel? Der Gasversorger hat von mir keine Einzugsermächtigung. Ich zahle selbst.


Thorsten
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Offline Cremer

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #1 am: 16. September 2005, 23:51:05 »
@Thorsten,


war bereits mehrfach hier im Forum behandelt worden.

Einkürzen auf den Verbrauch letztes Jahr, multipliziert mit dem alten Preis, dividiert durch die Anzahl der Abschläge.

Wennn Sie jetzt Widerspruch eingelegt haben, dann haben Sie dies falsch gemacht. Sie hätten bereits auf die Preiserhöhungen ab September/OKt. 2004 Widerspruch einlegen sollen, zumindest ab der letzten Jahresrechnung (März).  Von März bis heute waren bestimmt schon Preiseröhungengeween.
Damit wären dann ganrantiert kleinere Abschläge fällig gewesen.

Wenn die Endabrechnung im März 2006 kommt, rechnen Sie einen Monat vorher anhand des Verbrauches und der Gradtagzahlen den Verbrauch von 11 auf 12 Monate hoch, mit den alten Preisen. Sollte sich der Betrag kleiner den aktuellen 12 Monatabschlägen, aber größer den 11 Moanatabschlägen belaufen, letzten Abschlag nicht zahlen. Ggf. schon das ganze enoch einen Monat vorher kontrollieren.

Sie müssen auf alle Fälle eine Nachzahlung nach Ihrer Rechnungsweise haben. Der Versorger erstattet kein Geld, wenn Überzahlung auf Ihrer Rechnungsbasis erfolgt war. Der Versorger verweist auf einen Rückforderungsprozess und dieser ist schlecht für Sie vom Ergebnis.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #2 am: 17. September 2005, 14:49:12 »
@Thorsten

Sie können heute auch noch den Preiserhöhungen ab September 2004 widersprechen. Allein das darauf bereits gezahlte Geld ist erst einmal weg.

( Es ist nicht wirklich weg. Es haben nur die anderen.)

Wenn Ihr Versorger jetzt bei der aktuellen Preiserhöhung die Abschläge nicht erhöht, so gründen diese auf den Preisen nach der Preiserhöhung September 2004 ff..

Wenn Sie also den Preiserhöhungen aus 2004 jetzt noch widersprechen, müssen Sie die Preise vor den Preiserhöhungen ab September 2004 zugrundelegen und die Abschläge entsprechend neu berechnen, so dass es zu keinen Überzahlungen kommen kann.

Teilen Sie Ihrem Versorger mit, dass Sie rückwirkend Widerspruch auch gegen die Preisererhöhungen aus 2004 erheben und teilen Sie ihm auch mit, welche Abschläge Sie deshalb zukünftig überweisen werden, wie sich diese nach Ihrer Berechnung zusammensetzen, um Irritationen auszuschließen.

Sie können auch Ihren Versorger bitten, Ihnen die Abschläge bei Zugrundelegung der alten Preise mitzuteilen. Allerdings tuen sich einige Versorger hiermit noch schwer.

Andere Versorger sehen es hingegen als vertrauensbildende Maßnahme an und es schafft auch größere Sicherheit, was nun gerade bezahlt wird.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Thorsten

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #3 am: 18. September 2005, 20:00:56 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"


Teilen Sie Ihrem Versorger mit, dass Sie rückwirkend Widerspruch auch gegen die Preisererhöhungen aus 2004 erheben und teilen Sie ihm auch mit, welche Abschläge Sie deshalb zukünftig überweisen werden, wie sich diese nach Ihrer Berechnung zusammensetzen, um Irritationen auszuschließen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt





Hallo Herr Fricke

Bitte bedenken sie, dass viele Interessierte n u r Gasverbraucher sind, und nicht deshalb eine entsprechende Ausbildung haben.

Mit anderen Worten: Ein Widerspruch bzw. eine Unbilligkeitserklärung sollte möglichst unkompliziert in seiner Handhabung und den Folgen sein.



Mir ist die Frage, was mit den vorhergehenden Preiserhöhungen ist, ehrlich gesagt zu kompliziert. Der Preiserhöhung jetzt ab 1. Okt. möchte ich widersprechen. Ich muss ja nicht sofort darauf reagieren. Oder bin ich an eine Widerspruchsfrist gebunden?

Ich möchte ihren Standard-Brief („……………ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit. „) verwenden.  

Mit meiner bisherigen Abschlagszahlung ging meine letzte Jahresabrechnung (März 2005) auf +- 0 auf. Das heißt ich hatte keine Nachzahlung und ich bekam auch nichts zurück. Ich brauche an den Abschlägen also erstmal nichts zu ändern. Es sei denn, der Versorger würde höhere Abschläge ab 1. Oktober 2005 verlangen. Die Preiserhöhung wird sich wahrscheinlich als Nachforderung bemerkbar machen.

Gibt es für die Berechnung der Heizkosten / Gasverbrauchskosten im Internet leicht handhabbare Anleitungen, z.B. Exel-Vorlagen.
Denn das finde ich auch nicht einfach.


Freundlichst
Thorsten
Thorsten

Offline Monaco

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #4 am: 19. September 2005, 11:01:10 »
@ thorsten

Warum geben Sie sich denn mit einem möglichen kleinen Teilerfolg zufrieden, wo Sie doch mit annähernd gleichem Aufwand mehr erreichen können?

Rechnen Sie doch einfach statt mit den Preisen vom September 2005 mit den Preisen vom/bis September 2004. Begrenzen Sie Ihre Abschlagsbeträge mindestens soweit, dass nach den \"alten\" Preisen eine Nachzahlung fällig ist.

Warten Sie danach ab, was Ihr Versorger unternimmt.

Seien Sie sich gewiss, dass Sie auch dann Hilfe aus diesem Forum erhalten werden. Letztlich könnten Sie immer noch - und zwar ohne jede finanzielle Mehrbelastung - den verlangten Betrag bezahlen.

Außer etwas persönlicher Mühe besteht für Sie also kaum ein Risiko!

Lesen Sie sich einfach durch dieses Forum. Das wird Sie bei Ihrer Entscheidung bestärken.


Mit freundlichen Grüßen


Monaco

Offline Thorsten

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #5 am: 19. September 2005, 22:35:53 »
@Monaco


Super.

Trotzdem möchte ich nochmal auf meine Frage hinweisen.
Gibt es Anleitungen im Internet, leicht verständlich, zu Gaspreis- und Verbrauchsberechnung? Oder fertige Excel-Vorlagen?


Thorsten
Thorsten

Offline Cremer

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Gasrechnung kürzen
« Antwort #6 am: 20. September 2005, 08:04:35 »
@Thorsten,

lesen sie hier
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MFG
Gerd Cremer
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