Energiepreis-Protest > eprimo
Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!
ESG-Rebell:
--- Zitat ---BGH, B. v.29.09.09 EnVR 14/09 Grund- und Ersatzversorgung Gas
Immer dann, wenn Energie aus einer Abnahmestelle entnommen wird, die keinem anderen Lieferverhältnis zugeordnet ist, kommt ein Rechtsverhältnis mit dem Grundversorger zustande. [...] Kommt dabei kein Grundversorgungsvertrag konkludent zustande,
dann handelt es sich um Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
--- Ende Zitat ---
Der örtliche Grundversorger ist nach §38 EnWG verpflichtet, sie im Rahmen der Ersatzversorgung für längstens drei Monate weiter zu beliefern, wenn kein anderer Versorgungsvertrag existiert.
Der springende Punkt dabei ist, dass eben nicht erst ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommen muss, dem dieser zustimmen müsste. Endet ein Sondervertrag, ohne dass ein neuer Vertrag nahtlos anschliesst, ist die vorübergehende Weiterversorgung für drei Monate also gesichert. Das reicht allemal um einen neuen Stromlieferanten zu finden.
--- Zitat ---Original von nub
Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
--- Ende Zitat ---
Bei dem letzten Satz des o.g. Zitats handelt es sich m.E. daher um eine krasse Fehlinformation. Nicht auszuschliessen, dass dem Absender des Schreibens selbst die Rechtslage nicht bekannt ist. Dies wäre schon skandalös. Wahrscheinlicher ist aber, dass Sie verschaukelt und schikaniert werden sollen. Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt.
Mir ist nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen ein Grundversorger eine Ersatzversorgung ablehnen kann. Vermutlich bedarf dies aber schon erheblicher Vergehen des Kunden wie etwa Manipulationen zwecks Umgehung von Zähleinrichtungen oder dergleichen.
Teilen Sie Ihrem Grundversorger eprimo mit, dass er nach § 38 EnWG zur Weiterbelieferung im Rahmen der Ersatzversorgung verpflichtet ist. Teilen Sie dies ebenfalls dem Netzbetreiber EnRM mit und natürlich, dass damit eine Sperre hinfällig ist.
Gruss,
ESG-Rebell.
nub:
das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
Die \"Damen\" der Hotline leiern ihr Programm runter und geben nocht nicht einmal den Namen des Vorgesetzen preis. Ja, es ist skandalös, aber das nutzt mir auch nichts, wenn ich mit einem Kleinkind in zwei Tagen ohne Strom dastehe.....
Ich habe heute einen Anwalt eingeschaltet, gottseidank bin ich rechtschutzversichert.....
Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von nub
das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
--- Ende Zitat ---
Dies könnte ein Fall für die Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE sein.
Gruss,
ESG-Rebell.
nub:
seit zwei Tagen keine Antwort, also keine gute Adresse. :(
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?
hko:
Hallo nub,
--- Zitat ---Original von nub
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?
--- Ende Zitat ---
das hängt davon ab, was für einen Zähler Sie haben. Bei den neuen intelligenten Zählern könnte die Abschaltung bereits mit einem Mausklick in der Zentrale der EnRM erfolgen. Bei den konventionellen Zählern erfolgt die Abschaltung am Hausanschlusskasten, der bei älteren Häusern meistens im Haus liegt, bei neueren Häusern aber auch außen am Haus sein kann.
Gruß hko
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