Energiepreis-Protest > eprimo

Strom_Sperrandrohung schon in drei TAGEN!!!!

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Jagni:
@T.Schlagowski

Es ist ziemlich egal, ob es ein „Er“ oder eine „Sie“ ist. Sein/ihr zukünftig fehlender \"Beitrags-Rücken\" wird ein Loch reißen.

Gruß
Jagni

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von nub
Ein Anwalt hat es geregelt, weil ich unter dieser TOLLEN Adresse (Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE, siehe oben) bis HEUTE keine Reaktion, keine Antwort bekommen habe. Aus dem BdE trete ich jedenfalls aus.

Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von Dreipunkt Engergie Strom.

Tia, ich weiß nicht genau, ob mein Zähler ein \"alter\" oder ein \"neuer\" ist....?
Außen am Haus ist es jedenfalls nicht.
--- Ende Zitat ---


\"Dokumentationsstelle Energieunrecht\" falsch verstanden?

Eine Dokumenationsstelle dokumentiert den Fall lediglich.

Wegen unrechtmäßig verweigerter Grund- und Ersatzversorgung durch den Grundversorger  kann man sich an die Bundesnetzagentur sowie die Landeskartellbehörde wenden oder muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.

userD0010:

--- Zitat ---Tja, ich weiß nicht ob mein Zähler ein alter oder neuer ist. Außen am Haus ist er jedenfalls nicht
--- Ende Zitat ---

Oh wie schwierig ist es doch, dies festzustellen! Besonders, wenn man durch den BdE in Stich gelassen worden sein soll !

Hatten wir nicht früher bereits solch verworrene Geschichten ?

Binnen Stunden neuer Stromlieferant, Zählerstandort unbekannt und als i-Tüpfelchen auch noch durch den BdE alleingelassen auf breitester Front.

nub:
Erschreckend, welch ein Niveau hier! Brr.


--- Zitat ---muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.
--- Ende Zitat ---
Da ich rechtschutzversichert bin, habe ich genau das getan, und genau das ist passiert.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :-)

--- Zitat ---Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.
--- Ende Zitat ---

Ich habe den Namen meines neuen Stromanbieters gelöscht, damit Sie glücklich sind. Ich muss hier keine Werbung machen.  Jemanden zu diffamieren war nicht meine Absicht.
NUR: da ich seit vielen Jahren zahlendes Mitglied im BdV bin, hätte ich eine klitzekleine Reaktion erwartet, AUCH wenn es nur eine Dokumentationsstelle ist.

Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Zeit, Geld und Nerven gekostet.  
Am besten: einfach bei Preiserhöhung den Anbieter wechseln. Das geht wirklich schnell und problemlos.

Vielen Dank an alle, die mir weiterhelfen wollten.

bolli:

--- Zitat ---Original von nub
Ich weiß nur eins: Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Nerven, Zeit und Geld gekostet.  

--- Ende Zitat ---
Man darf halt nicht der irrigen Meinung sein, dass das alles ganz klar und einfach sei. Man hat es hier mit einigen dicken Brettern zu tun, die gebohrt werden wollen. Formaljuristisch sauberes Handeln (für den ggf. später stattfindenden Gerichtsprozess), große Energiekonzerne, die \"dickes Geld\" verdienen wollen, Anwälte von Versorgern, die ebensolches auch gerne hätten. Wenn man sich mit denen einlässt, sollte man nicht mit nem Handbohrer anfangen und damit selbst Hand anlegen sondern muss profimäßiges Werkzeug haben.

Dazu muss man sich dann mal informieren, wie man sich profimäßig verhält. Und wenn man an einer bestimmten Stelle angekommen ist, muss man sich ggf. auch Profis mit an die Seite holen, sonst ist der mögliche Erfolg tatsächlich in Gefahr. An dieser Stelle zu sparen, bedeutet meist, an der falschen Stelle gespart zu haben.

Falls man keine Rechtsschutzversicherung hat, bietet die BdEV Mitgliedschaft UND die jährliche Einzahlung in den Prozesskostenfond auch eine gewisse Beruhigung bei den möglicherweis anfallenden Kosten.
Aber dann muss man sich natürlich an die dort gegebenen Hionweise und Tipps halten.

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