Energiepreis-Protest > EWE
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
chilihead:
... wenn das wirklich so kommt, ist es eine noch größere Sauerei und Abzocke als die überhöhten Preise zu fordern.
Ich weiss gar nicht was an dem Urteil nicht zu verstehen ist, alle Summen die seit dem gerichtlich festgesetztem Datum zu viel eingenommen wurden, sind zurückzuzahlen.
RR-E-ft:
Meinung von Prof. Markert
nachtspeicher99:
Hallo,
dass ist ja keine neue Aussage für mich, die gleiche Ansicht hatte ich ja schon vor Wochen kurz nach dem Urteil vertreten, leider ohne scheinbar notwendigen Prof.-Titel...
Ein Schlichter macht doch nur Sinn, wenn es Unklarheiten gibt. Die BGH-Entscheidung hat eben alle diese Unklarheiten beseitigt und meines Erachtens will die EWE jetzt nur noch so billig wie möglich das unangenehme Problem durch einen unsinnigen Schlichter verschleiern lassen, mehr nicht.
Bei den Leuten, die bereits ihre Abschläge entsprechend reduziert haben, besteht also keinerlei Handlungsbedarf....
Die Anderen sollten klagen, solche Aussichten, die Klage zu gewinnen und hohe Kosten für die EWE zu verursachen, kommen nie wieder!
Gruß
RR-E-ft:
EWE PM: Kunden erhalten einmalige Sonderzahlung
Woher Henning Scherf wissen will, wie sich die Kosten der EWE tatsächlich entwickelt haben, ist nicht ersichtlich.
Seinem Vorschlag mag eine entsprechende Annahme zu Grunde gelegen haben.
Nebenbei erfährt man, dass EWE schon lange eine weitere Preiserhöhung beabsichtigt, die im Dezember kommen soll.
620.000 Kunden haben wohl allen Grund, den Lieferanten dann zu wechseln.
Einige andere Lieferanten bieten neben günstigeren Preisen - teilweise bei Preisgrantie - ein einmaliges \"Begrüßungsgeld\".
Erste Reaktionen laut HB
Erste Reaktionen laut Ostfriesische Nachrichten.
Pedro:
Aus PM von EWE:
--- Zitat ---• Kunden, die sich bezüglich Gaspreiserhöhungen mit EWE im Rechtsstreit befinden, erhalten keine Sonderzahlung.
--- Ende Zitat ---
Na klar, die erhalten erheblich höhere Erstattungen, nur etwas später!! :D
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln