Energiebezug > Vertragliches
Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
ha-j.kr:
Hallo,
ich habe das gleiche Schreiben von Tyczka bekommen. Habe heute einen Anwalt befragt. Das Schreiben ist als Sperrandrohung anzusehen. Wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird, kann Tyczka den Vertrag kündigen und den Gaszufuhr abdrehen. Hat jemand noch eine Idee was zu tun ist?
rbm:
Ich habe heute den Widerspruch erstmal wieder zurück gezogen!
Gruß rbm
breneu:
Um weiterem Ärger (z. B. Kündigung des Vertrags durch Tyczka) aus dem Weg zu gehen, habe auch ich den Widerspruch gegen die Preiserhöhung zurückgenommen.
Watzl:
wie ist der Stand der Dinge.
Vielleicht können sie Neues berichten von dem alle hier im Forum profitieren können.
H. Watzl
rbm:
Ich habe am 19.10.10 Post von Tygaz mit folgendem Inhalt bekommen:
Original Text:
Rücknahme des Widerspruches
Sehr geehrter Herr *******,
herzlichen Dank für das weiterhin entgegengebrachte Vertrauen in unser Unternehmen.
Wir bestätigen Ihnen das der Gasversorgungsvertrag zu den in unseren Anschreiben vom 12.08.2010 mitgeteilten Konditionen und ohne Einschränkungen weiter fortbesteht.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben. Ihr Anruf ist immer herzlich willkommen!
Mfg
Tycka Totalgaz GmbH
Dazu gab es noch ein kleines Multifunktionstool mit Schere, Messer.... in Edelstahl!
Soweit der Stand der Dinge bei mir! Ganz Toll, aber was hat man für eine Chance, außer man stellt sich nen eigenen Tank in den Garten!
Gruß rbm
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