Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh

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Graf Koks:
Liebes Forum,

die Versorger werden sowohl hinsichtlich der Feststellungsklagen wie auch hinsichtlich der kartellrechtlichen Verfügungen (Stichwort: langfristige Bezugsverträge) den Rechtsweg ausschöpfen, aber allein, um Zeit zu gewinnen.

Dass sowohl in Heilbronn als auch anderswo keine abweichende Entscheidung zu erwarten ist, ergibt sich zweitinstanzlich schon aus dem Novenausschluss (kein neues tatsächliches Vorbringen, damit Präklusion hinsichtlich Tatsachen, welche die Billigkeit der Preisbestimmung belegen könnten) , beim BGH landet der Streit dann nach der Geschäftsverteilung beim VIII. Senat, dessen Ansicht ja spätestens seit den Urteilen 278 f. /02 bekannt ist.

Daher entbehrt es auch nicht der Komik, wenn man von versorgernahen Rechtsgelehrten und Anwälten hören darf, dass die \"Rechtslage unklar sei\" etc. . Alzheimer ? Demenz ?


Den Voersorgern geht es alleine darum, noch zu holen was zu holen ist. Rechtlich war die Sache schon entschieden, bevor die erste Sammelklage abgegeben wurde. Solange aber zum großen Teil brav unter Vorbehalt gezahlt wird, lohnt sich ein Hinausziehen des Streits für die Versorger schon aus dem gesichtspunkt des Zinsgewinns. Man hat ja schließlich noch Einkäufe vor.

Vielleicht ist ja ein Berufungsgericht so mutig und düpiert die Versorger in der Berufungsinstanz mit einem Zurückweisungsbeschluss nach  § 522 Abs. 2 ZPO wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht. Das wäre für die GVU wenigstens eine richtig schöne Blamage ...


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

MikeV2002:
Hallo,

ich verfolge hier die Diskussion und bin vollkommen irritiert, was man denn nun als kleiner Verbraucher tun soll???????
Ich habe all die Jahre anstandslos meine Energiekosten gezahlt und wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß die Erhöhungen eventuell nicht rechtmäßig wären.
Aber was soll man denn jetzt machen?
Die einen sagen, Einspruch muß per Einschreiben sein, die anderen meinen, einfacher Brief reicht.
Selbst die Musterbriefe der Verbraucherzentrale und dieser Seite hier sind verschieden.
Und soll man jetzt unter Vorbehalt zahlen, oder einfach kürzen? Aber was soll man kürzen? Die Abschläge sind doch nach den alten Preisen entstanden, also ja eigentlich korrekt.
Oder ist das nur ein Streit für Fachleute und die einfachen Leute sind sowieso die Dummen und zahlen?

Und gilt das, was für Berlin gilt, auch für Hannover - ich habe dort einen Zweitwohnsitz?

Viele Fragen - hoffentlich eine Antwort!

Mike

RR-E-ft:
@MikeV2002


Gehen Sie erst einmal auf die Startseite und lesen Sie dort in aller Ruhe die meistgestellten Fragen und Antworten.

Wie klein sind Sie denn überhaupt?

Die Verbraucher können sich selbst effektiv zur Wehr setzen und tun dies auch- bundesweit in zunehmendem Maße. Sie kürzen ihre Rechnungen und Abschlagsbeträge, allerdings erst, nachdem sie mit dem Musterbrief die Unbilligkeit eingewandt haben.

Schauen Sie auch zum Beispiel bei

http://www.vzth.de/text.php?id=276

vorbei.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MikeV2002:
Vielen Dank für die Antwort!

Aber muß ich diesen Musterbrief per Einschreiben schicken?
Und wieso soll man den Preis von September 2004 akzeptieren? Danach kam doch noch eine Erhöhung, die ich z.B. ohne Widerspruch akzeptiert habe.
Kann ich einfach diesen Musterbrief abschicken? Oder sollte ich mich eher absichern bezüglich der Sammelklage über die Verbraucherzentrale (ich habe keine Rechtsschutzversicherung)?
Ich bin einfach ein Normalverbraucher und habe Angst, daß durch meinen Widerspruch wesentlich höhere Kosten auf mich zukommen.
Für einen Anwalt oder eine Bürgerinitiative ist ja so eine Aktion einfach, aber für einen Einzelnen???
Und soll ich dann in Hannover auch vorsichtshalber diesen Musterbrief verschicken oder auf eine Erhöhung dort warten?
Vielleicht mache ich hier einen dummen Eindruck mit meinen Fragen, aber wie gesagt - ich bin in keiner Initiative und habe keine Rechtsschutzversicherung.

RR-E-ft:
@MikeV2002

Wenden sie sich ggf. per pn an Graf Koks.

Dieser ist Rechtswanwalt in Berlin und kennt sich mit der Materie bestens aus.

Keine Bange!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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