Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh

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RR-E-ft:
@Cremer

Wie in der Kleinstaaterei vergleicht der Hessische Wirtschaftsminister allein die Hessischen Versorger untereinander, warum?

In Berlin gibt es nur die Gasag, mit wem also vergleichen?

An den Versorgern im umliegenden Brandenburg sind die Berliner Gasag und deren Gesellschafter beteiligt.....

Dieser Blick auf den eigenen Kleinstaat versperrt den Blick, als habe es den Deutschen Zollverein, die Gründung eines Deutschen Reiches 1871, die Gründung der Bundesrepublik 1949 und die Gründung eines gemeinsamen EU- Binnenmarktes nie gegeben.

Dann hat man die Erdgaspreise steuer- und abgabenbereinigt mit denen im nahen Polen zu vergleichen.

Immerhin dürfte das Erdgas aus Russland aus  der selben Pipeline stammen.

Und Zölle fallen beim Grenzübertritt zwischen Polen und Deutschland nicht an, jedenfalls keine staatlich erhobenen.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Emma Peel:
Ich würde mich gern an dem Gaspreisprotest beteiligen. Allerdings sind meine Abschläge so gering, da ich nicht mit Gas heize, daß sich schon die Portokosten für das Einschreiben des Musterbriefes kaum lohnen. Wie könnte ich trotzdem unterstützend handeln? Und was machen denn andere Berliner? Und wieso soll man den Preis von 11/2004 als gültig annehmen? Gab es im Dezember 2004 schon einen Protest?

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

Cremer:
@Emma Peel,

Sie beziehen doch aber Strom, da gilt das Gleiche!

Auch gegen die Strompreise muss man Widerspruch einlegen!

Ich habe auch gegen die zu hohen Wasserpreise Widerspruch eingelegt!
Die betragen 2,29 €/m³

Der Durchschnitt in Deutschland beträgt nur 1,77 €/m³
30% überteuert. Die Stadtwerke sollen laut Haushaltplan der Stadt in 2005 auch 19,8 % Gewinn mit Wasser machen.

Das ist zuviel für ein Lebensmittel

ubu:
Hallo, wie ist denn der folgende Beitrag des RBB in der Abendschau vom 30.9.2005 zu bewerten?

http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3187854.html


Besonders die Aussagen der Dame von der Gasag im kleinen Video??? Klingt ja so, als wenn es für die Gasag überhaupt keine Probleme mehr gibt selbst bei Zahlung „nur“ unter Vorbehalt, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt. Was ist denn nun los? Wenn die Sammelklage der VZ Erfolg hat, bekommen alle ihr Geld anstandslos zurück, wie das ?

Ist die Gasag doch eine „gute Gasag“?



Hier die Druckversion:

„Abendschau vom 30.09.2005
Neue Gaspreise - Zahlen unter Vorbehalt

Freitag besteht zum letzten Mal die Gelegenheit, bei der GASAG Einspruch gegen die Erhöhung der Gaspreise zu erheben. Falls die Klage der Verbraucherzentralen gegen die Gasversorger erfolgreich sein sollte, gibt es Geld zurück.
Ob kochen oder heizen: Ab Sonnabend wird für die Berliner Gas wieder mal teurer; die Kosten steigen je nach Tarif um bis zu zwölf Prozent. Die Preiserhöhung durch die GASAG muss aber nicht einfach hingenommen werden, die Kunden können auch widersprechen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt vor der anstehenden Preiserhöhung einen schriftlichen Widerspruch zu verfassen und die höheren Preise nur unter Vorbehalt zu zahlen. Ein entsprechender Musterbrief findet sich im Internet bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Die GASAG rechnet mit Post in den nächsten Tagen und ist auf den Widerspruch ihrer Kunden vorbereitet. Falls die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die Preiserhöhung Erfolg hat, können die Kunden, die sich gewehrt haben, ihr Geld zurück verlangen.“

RR-E-ft:
@ubu

Die Versorger haben nie Probleme mit Vorbehaltszahlungen.
Über diese kann man dort nur müde lächeln.
Viele Versorger wünschen sich solche von den Kunden statt Rechnungskürzungen.


Sie könnten ja auch die Rechnungsbeträge und Abschläge kürzen.

Wenn die Sammelklage Erfolg hat, gilt dies zunächst nur für die beteiligten Kunden. Die Folgen für die anderen Kunden können sich mittelbar ergeben.

Fraglich aber, ob ein Gasversorger gleich freiwillig Rückzahlungen leistet.
In Heilbronn war dies nicht der Fall. Vielmehr wird man die Verfahren bis vor den BGH bringen wollen, wie in HH. Das kann einige Zeit dauern, weil vorher noch das OLG bzw. Berliner Kammergericht kommt.

Deshalb hätten Sie in bei einem Erfolg in jedem Falle ihren Versorger über lange Zeit zinslos kreditiert, ohne Not.

Fraglich, ob Sie ihn nicht doch erst noch auf Rückzahlung verklagen müssen, wenn der sich quer stellt und dann sitzt Ihnen möglicherweise schon die dreijährige Verjährungsfrist im Nacken.


Deshalb rate ich dazu, Rechnungsbeträge zu kürzen.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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