Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
RR-E-ft:
@Graf Koks
Sehr geehrter Herr Kollege,
fordern Sie bitte das Urteil Ihres LG an.
(Ich tippe auf ameoo energy)
Wir werden es dann gemeinsam unter die Lupe nehmen.
Sollte sich der Fixpreis- Vertrag tatsächlich automatisch verlängern, stellt sich die Frage, ob dabei ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen überhaupt vertraglich vorgesehen ist, vgl. Palandt, BGB, § 315 Rn. 19.
Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich der Vertrag tatsächlich automotisch, jedoch gilt der vertraglich vereinbarte Preis weiter.
Dann kann die Gasag den Preis überhaupt nicht einseitig anheben.
Sollte dem Versorger jedoch ein solches Recht eingeräumt sin, kommt § 315 BGB zur Anwendung.
Dann dürfte eine Verletzung des Äquivalenzprinzips vorliegen (Unbilligkeit), weil der Fixtarif viel stärker steigt als die anderen Tarife.
Vgl. auch hier:
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0299.nf/text.ges,1
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0298.nf/text.ges,1
Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Graf Koks,
was meinen Sie mit Schreiben der Stadtwerke kreuznach in Bezug auf das Urteil des LG Berlin?
Wenn es Ihnen vorliegt, wäre ich interessiert, sofern es nicht bekannt gemacht wird
ubu:
An diesem LG-Urteil bin ich auch SEHR interessiert!!!
Hier der Beitrag der Abendschau in gedruckter Form:
--- Zitat ---Rundfunk Berlin Brandenburg
Abendschau
Beitrag Abendschau vom 27.09.2005
Sammelklage gegen Gaspreise
Als Gaskunde kann man sich auf den Kopf stellen, aber in Berlin hat man keine Wahl: Gas muss man bei der GASAG kaufen und ab Oktober rund elf Prozent mehr zahlen als bisher. Groß ist die Wut, und so koordiniert die Verbraucherzentrale eine Sammelklage von mindestens 50 Gaskunden.
Viele Verbraucher wollen sich mit den immer weiter steigenden Gaspreisen nicht abfinden; groß ist auch die Bereitschaft zur Gegenwehr. Die Erfolgsaussichten für eine Sammelklage sind gut, die Verbraucherzentrale Berlin ist als Koordinationsstelle für die Klagewilligen von der positiven Resonanz überrascht.
Die GASAG will sich zur Sammelklage noch nicht äußern, der zuständige Wirtschaftsverband sieht ihr aber gelassen entgegen und erkennt keine rechtliche Grundlage für den Schritt der Kläger. Wer tatsächlich Recht bekommt, wird frühestens im November geklärt.
Beitrag von Achim Hippel
--- Ende Zitat ---
Man kann ihn sich auch in einem kleinen Video nochmals ansehen unter
--- Zitat ---http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3173552.html
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ist das der Grund, weshalb die Verbraucherzentrale Berlin eine andere Vorgehensweise vorschlägt als die übrigen Verbraucherzentralen?!
Aber die Frage ist doch, ob das gerechtfertigt ist.
mfg ubu
RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11421
Cremer:
@Fricke
Klartext zu der Aussage \" Die Gaspreiserhöhung ist sehr ärgerlich\" heißt:
Der Wirtschaftssenator in Berlin fällt ja um !!!!
Es ist schon ein Armutszeugnis für den Wirtschaftsenator in Berlin
Er soll sich ein Beispiel bei seinem Kollegen Rhiel in Hessen nehmen.
Man sollte ihn mal darauf aufmerksam machen.
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