Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh

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RR-E-ft:
@Graf Koks


Sehr geehrter Herr Kollege,

fordern Sie bitte das Urteil Ihres LG  an.

(Ich tippe auf ameoo energy)

Wir werden es dann gemeinsam unter die Lupe nehmen.

Sollte sich der Fixpreis- Vertrag tatsächlich automatisch verlängern, stellt sich die Frage, ob dabei ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen überhaupt vertraglich vorgesehen ist, vgl. Palandt, BGB, § 315 Rn. 19.

Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich der Vertrag tatsächlich automotisch, jedoch gilt der vertraglich vereinbarte Preis weiter.

Dann kann die Gasag den Preis überhaupt nicht einseitig anheben.

Sollte dem Versorger jedoch ein solches Recht eingeräumt sin, kommt § 315 BGB zur Anwendung.

Dann dürfte eine Verletzung des Äquivalenzprinzips vorliegen (Unbilligkeit), weil der Fixtarif viel stärker steigt als die anderen Tarife.


Vgl. auch hier:

http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0299.nf/text.ges,1
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0298.nf/text.ges,1


Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Graf Koks,

was meinen Sie mit Schreiben der Stadtwerke kreuznach in Bezug auf das Urteil des LG Berlin?
Wenn es Ihnen vorliegt, wäre ich interessiert, sofern es nicht bekannt gemacht wird

ubu:
An diesem LG-Urteil bin ich auch SEHR interessiert!!!

Hier der Beitrag der Abendschau in gedruckter Form:


--- Zitat ---Rundfunk Berlin Brandenburg

Abendschau


Beitrag Abendschau vom 27.09.2005


Sammelklage gegen Gaspreise


Als Gaskunde kann man sich auf den Kopf stellen, aber in Berlin hat man keine Wahl: Gas muss man bei der GASAG kaufen und ab Oktober rund elf Prozent mehr zahlen als bisher. Groß ist die Wut, und so koordiniert die Verbraucherzentrale eine Sammelklage von mindestens 50 Gaskunden.

Viele Verbraucher wollen sich mit den immer weiter steigenden Gaspreisen nicht abfinden; groß ist auch die Bereitschaft zur Gegenwehr. Die Erfolgsaussichten für eine Sammelklage sind gut, die Verbraucherzentrale Berlin ist als Koordinationsstelle für die Klagewilligen von der positiven Resonanz überrascht.

Die GASAG will sich zur Sammelklage noch nicht äußern, der zuständige Wirtschaftsverband sieht ihr aber gelassen entgegen und erkennt keine rechtliche Grundlage für den Schritt der Kläger. Wer tatsächlich Recht bekommt, wird frühestens im November geklärt.

Beitrag von Achim Hippel
--- Ende Zitat ---


Man kann ihn sich auch in einem kleinen Video nochmals ansehen unter


--- Zitat ---http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3173552.html
--- Ende Zitat ---


Vielleicht ist das der Grund, weshalb die Verbraucherzentrale Berlin eine andere Vorgehensweise vorschlägt als die übrigen Verbraucherzentralen?!

Aber die Frage ist doch, ob das gerechtfertigt ist.

mfg ubu

RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11421

Cremer:
@Fricke

Klartext zu der Aussage \" Die Gaspreiserhöhung ist sehr ärgerlich\" heißt:
Der Wirtschaftssenator in Berlin fällt ja um !!!!

Es ist schon ein Armutszeugnis für den Wirtschaftsenator in Berlin

Er soll sich ein Beispiel bei seinem Kollegen Rhiel in Hessen nehmen.

Man sollte ihn mal darauf aufmerksam machen.

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