Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh
ubu:
Hallo Cremer,
\"Energieclub\" hört sich prima an!!! Ich hab auch mal in B. K. gewohnt, allerdings vor Jahrzehnten, Wilhelmstr. 17 mit einem großen EDEKA-Laden unten. Was es nun alles dort gibt, sogar eine Bäderhaus-Sauna, Wahnsinn!
Trotzdem sehe ich einen Unterschied zu meinem \"Fixvertrag\" (auch nur mit Einzugsermächtigung), weil dieser ja nur auf ein Jahr begrenzt ist. Ich war heute nochmal bei der VZ und bin nun noch verwirrter als vorher. Sie schreiben auf der Website:
Die Verbraucherzentrale Berlin gibt einer Klage gegen die angekündigte Gaspreiserhöhung der GASAG gute Erfolgsaussichten, da der Tarif entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und daher gem. § 315 Abs. 3 BGB unbillig ist.
--- Zitat ---Der Bund der Energieverbraucher e. V. ( http://www.energienetz.de/, Stand 22.09.2005 ) hat für das Jahr 2005 einen „billigen“ Gaspreis von 4,24 Ct/kWh errechnet. Der Basisendtarif der GASAG beträgt aber ab 1. Oktober 2005 7,308 Ct/kWh, wobei noch ein monatlicher Grundpreis von 4,64 € hinzukommt.
--- Ende Zitat ---
Ich denke mir jetzt aber, eigentlich sind alle Tarife, die die Gasag so ab 1.10. anbietet, \"unbillig\", weil > 4,24 Ct/kWh, also auch der Fix-Tarif, weshalb man doch auch gegen den Widerspruch einlegen können müsste, ungeachtet ob der nun einseitig oder zweiseitig geschlossen wurde. Oder ist das nur meine laienhafte Vorstellung?
Ihre Abrechnungen hören sich ja ganz prima an, das zeugt von viel Kenntnis der Materie, da werde ich mit einer Beschäftigungsspanne von 4 Tagen mit diesem Thema ganz neidisch. Gibt es denn bei Ihnen schon eine Gesamtrechnung für 2005 und wenn ja, hat das denn alles so geklappt mit den Kürzungen etc. bzw. was halten die Stadtwerke eigentlich von Ihnen?
Hallo hagenk,
tja, was machen, ich weiß es für mich immer noch nicht so richtig. Aktiv hat eine Laufzeit von 18 Monaten, das ist schon relativ lang, scheinbar braucht die Gasag inzwischen \"Planungssicherheit\"!
So, jetzt mal viele Grüße aus Berlin. Ich muss noch nachdenken.
ubu
Cremer:
@ubu
Bei Fixvertrag ist ein Widerspruch grundsätzlich nach § 315 nicht möglich.
Aber was heißt Fixvertrag bei Ihnen???, wenn dieser auch erhöht wird. Ich denke, da haben Sie extra einen Vertrag abgeschlossen, nachdem der Preis für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist, also fix. Wieso wird durch die GASAG eineErhöhung zum 1.10.05 um 23,1% fälig?
Gehen Sie dem Hinweis von Graf Koks nach, was die vertraglichen Bestimmungen aussagen. Dann ist das kein Fixvertrag mehr, wenn jetzt erhöht wird.
Dann können Sie auch Widerspruch dagegen einlegen.
Cremer:
@ Graf Koks,
ich habe mal auf der Seite der GASAG geschaut.
Die bieten 3 verschiedene Vertragsmodelle an.
- Vario
- Aktiv
- Fix
mit noch weiteren Preisleistungsspannen je nach Leistungsbezugsgröße
Bieten aber mit dem Preisrechner die Berechnung des günstigsten Tarifes. Insofern sind die m.E. doch dann alles was man so landläufig unter Sondertarife einstuft.
Die Angaben der Vertragslaufzeiten sind Mindestvertragslaufzeiten und keine Maximalvertragslaufzeiten, auch nicht beim Fix-Tarif. Insofern ist dies kein eigentlicher Fix-Tarif, zumal dieser ab 1.10.05 erhöht wird !!! Damit ist auch Widerspruch m.E. möglich.
Dies ist nichts anderes als viele Facetten eines üblichen Sondertarifes wie er bundesweit angeboten wird. Es wird der Eindruck erwirkt, es gäbe viele Tarifgestaltungsmöglichkeiten, zugeschnitten auf die persönlichen Belange eines Kunden. Die werden aber durch den Tarifrechner sehr schnell relativiert, wenn man da seine Angaben macht, denn der Tarifrechner schlägt den besten vor.
Interessant ist, dass die GASAG bereits die neuen Tarife ab 1.10.05 anbieten, andere halrten sich da bedeckt. Die Stadtwerke kreuznach haben noch nicht die neuen Tarife bekanntgegeben.
ubu:
Hallo,
ich finde es schwierig zu sagen, welche Art von Tarif ich eigentlich habe. Die Gasag schreibt auf der Internetseite:
--- Zitat ---Deshalb wird das Unternehmen zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung des Tarifs und der veröffentlichten Sondergaspreise um 0,50 Cent/kWh (ohne MwSt.) vornehmen. Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr rund 20.000 kWh. Die monatliche Mehrbelastung beträgt nach der Preisanpassung für diesen Fall ca.10 Euro.
--- Ende Zitat ---
und weiter
--- Zitat ---Außerdem wird die GASAG ihr Fixpreisangebot an ihre Berliner Kunden erneuern. Seit 2001 haben die Kunden in Berlin die Möglichkeit für ein Jahr einen Fixpreis zu wählen, der unabhängig von möglichen Preisbewegungen konstant bleibt. Der neue Fixpreis liegt 0,1 Cent/kWh über dem Normalpreis und bietet den GASAG-Kunden für ein Jahr Planungssicherheit.
--- Ende Zitat ---
an anderer Stelle
--- Zitat ---Der Eindruck, der in diesem Artikel (ubu: Tagesspiegel vom 16.9.05, in dem auf die rasante Fixpreiserhöhung eingegangen wird) erweckt wird, dass „die GASAG die Preise stärker erhöht als zugegeben“, ist falsch.
Der GASAG-Fix ist ein Angebot für ein Jahr. Zum 1.10.2005 bietet die GASAG ein neues Festpreis-Angebot mit dem gleichen Namen an.
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches Angebot, das den Kunden für ein Jahr Preissicherheit bietet.
Alle GASAG-Fix-Kunden wurden rechtzeitig persönlich angeschrieben und haben dann die Wahl den (alten) GASAG-Fix zu kündigen, in einen anderen veröffentlichten Preis zu gehen oder ein Jahr Preissicherheit zu haben und dafür etwas mehr zu zahlen. ... Ein Kunde, der sich am 1.10.2004 für den GASAG-Fix entschieden hatte, kann zum 1.10.2005 z. B. in den GASAG-Aktiv wechseln. Dies bedeutet eine Preissteigerung von 12,6 %. Allerdings entfällt die 12monatige Preissicherheit.
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.
--- Ende Zitat ---
Im Scheiben, das den \"Fixpreiskunden\" Mitte Sept. zuging, heißt es:
--- Zitat ---... auch in diesem Jahr können wir unseren Kunden trotz zunehmend steigender Energiepreise erneut ein Festpreisangebot unterbreiten. Der GASAG-Fix bietet Ihnen wieder eine zwölfmonatige Preisgarantie. Heute möchten wir Sie ganz persönlich über unsere neuen Festpreise ab dem 1.10.2005 informieren. ... Fix1 ... Fix2 ... Fix3 (je nach Verbrauch). Für Sie ist es ganz bequem, sich weiterhin für ein Jahr einen konstanten Erdgaspreis (s. §18 unserer AGB) zu sichern. Sie brauchen eigentlich nichts zu tun, da sich Ihr Vertrag zum 1.10.2005 automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. ...
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.
--- Ende Zitat ---
(Fettdruck von der Gasag)
Ist dieser Tarif nun widerspruchswert oder nicht???
ubu
RR-E-ft:
@ubu
Wenn der Vertrag von Anfang an zeitlich besfristet war, also ohne Kündigung automatisch endet, dann ist er eben zu Ende.
Hiernach wird Ihnen ein neuer Fixvertrag angeboten, den Sie annehmen können oder auch nicht.
Deshalb handelt es sich insoweit um keine einseitige Preiserhöhung in einem laufenden Vertragsverhältnis, der man mit § 315 BGB widersprechen könnte.
So hat das auch schon Kollege Graf Koks deutlich zum Ausdruck gebracht und vorgeschlagen, wie man weiter verfahren sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln