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GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh

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Graf Koks:
@ubu:

Die Fixgasverträge lohnen sich nur für den GVU, weil er hier nach Auskunft des Koll. Fricke eine niedrigere Konzessionsabgabe zahlt. Der günstigste Tarif heisst auch bei der GASAG § 315 BGB. Lassen Sie sich nach Auslaufen des Fix- Vertrages nach den allgemeinen Bedingungen weiterversorgen, wenden Sie die Unbilligkeit der Preisbestimmung ein und zahlen Sie nach Tarifstand 11/2004.

Dass § 315 BGB bei Fixgasverträgen anwendbar ist, halte ich in der Tat für eine Ente. Denn im Regelfall steht der Preis zur Zeit des Vertragsschlusses dann ja fest und Sie nehmen dieses Angebot ja ausdrücklich an. Anders, wenn Sie einfach faktisch die Leistung des GVU in Anspruch nehmen und er dann einen Preis festlegt. Das ist ein kleiner, aber gewichtiger Unterschied.

Nehmen Sie insbesondere Bezug auf die Entscheidung des OLG München in NJW- RR 1999, S. 421.



M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

ubu:
Hallo Graf Koks und Cremer,

schönen Dank für Ihre Antworten. Langsam blicke ich etwas mehr durch.

Allerdings liegt der Teufel im Detail, denn ich weiß noch nicht ganz, welchen Tarifstand 11/2004 ich im Widerspruch anführen soll, den des bisherigen Fix-Tarifs oder den des für mich entsprechenden Vario1-Tarif, in den ich Ende September wechseln würde. Der Arbeitspreis war bei beiden im November 2004 3,9 Cent netto.

Die Erhöhung zum 1.10.2005 bei dem Fix1-Tarif beträgt übrigens 23,1%, bei dem Vario1-Tarif (ohne Preisbindung) 11,9% und wenn ich unwidersprochen von Fix1 zu Vario1 wechseln würde, dürfte ich 20,5% mehr berappen.

DAS IST ALLES EINE BODENLOSE FRECHHEIT!!!

WAS MACHEN DENN ANDERE BERLINER???

Vielleicht bekomme ich ja noch eine (nette) Antwort.

Viele Grüße auch aus Berlin.

ubu

Graf Koks:
@ubu:

Was die anderen Berliner machen weiss ich nicht. Ich jedenfalls bin auch im Vario1 und, ja, der Tarifstand für den Arbeitspreis 11/2004 ist 3,9 €ct netto. Und auf den fallen Sie denn auch zurück. Sie können nicht einseitig von der GASAG die Fortführung des befristeten Angebots verlangen.

Die Frage, ob nach dem Fixgasvertrag der Kunde in den alten Vertrag zurückfällt oder wie ein Neukunde nach den allgemeinen Bestimmungen versorgt wird, ist interessant, aber nicht so wichtig, weil Sie im jeden Fall der Bestimmungsmacht des GVU nicht entgehen, solange Sie nicht erneut ... aber das werden Sie ja nun sicherlich nicht tun. Also ist § 315 BGB auf den weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der FixGas- Periode anwendbar.

Schaun Sie doch mal nach, was die GASAG zur weiteren Entwicklung Ihres Vertragsverhältnisses schreibt.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

ubu:
Hallo Graf Koks,

nun noch eine kleine Frage: Sollte ich der Gasag meinen Widerspruch gleich mit dem Wechsel-Schreiben zu Ende September präsentieren oder erst ein paar Tage später? Bei diesen ganzen rechtlichen Windungen möchte ich keinen Fehler machen.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

ubu

Cremer:
@hagenk
@ubu

Bei den Stadtwerken Kreuznach kann man Mitglied im sogenannten Energieclub werden. Damit erhält man 10% Rabatt vor Steuerrn und Abgaben. Ebenso 10% Rabatt auf die Eintrittspreise in das Wellness Paradies (Verlust 2004 laut Haushaltspln der Stadt: 1,5 Mio €)
http://www.baederhaus-sauna.de

Einzige Bedingung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dies ist von der Grundtendenz vergleichbar mit Tarifen von der GASAG und anderen

Nun was passierte?
Einzugsermächtigung begrenzt nach Widerspruch. Da dies nicht \"handhabbar mit unserem Buchungsprogramm ist\", so die Stadtwerke, erfolgte fristloser, rückwirkender, daher vertragswidriger, Rauswurf aus dem Energieclub.

Ich betrachte mich aber weiterhin als Mitglied im Energieclub.
Meine Jahresrechnung wird erstellt unter zu Grundelegung von:
- Preise für Gas Basis September 2004
- Preise für Strom Basis Dezember 2004
- Abzug 10%Rabatt für den Energieclub
- Abzug der Abgaben für EEG und KWKG aus 2004, da kein Nachweis der Spitzenabrechnung,
- 10% Kürzung des Wasserpreises, da nach Haushaltsplan der Stadt die Stadtwerke in 2005 19,8% Gewinn für das Lebensmittel Wasser machen sollen.
- ggf. Abzug wegen falscher Brennwerte, Verfahren bei der Eichdirektion läuft

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