Energiepreis-Protest > e-optimum
e-optimum
SKP:
Die beiden Links funktionieren aber nicht.
SKP:
Ich meine die aus dem Beitrag vom 30.Mai 2016.
Energiewende-Fan:
Probier diesen...
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/e-optimum-AG-4907629
Lt. des Berichts auf Hallo-Holstein ist eine scheinbar relativ haltlose Unterlassungsaufforderung auf den Weg gebracht worden. Zumindes geht das aus dem Bericht recht deutlich hervor - Unterlassungsaufforderungen auf der Basis von Spitzfindigkeiten sind Anwalts Liebling. Das hatte vermutlich zur Folge, dass aufgrund der Störerhaftung zunächst auf vielen Presseportalen gelöscht wird.
Energieanalyse:
Ich frage mich, warum der Post von gestern gelöscht wurde? Da war eine sehr interessante Frage. Nach dem Post habe ich begonnen die Puzzleteile zusammen zu suchen und zu legen. Und es ist tatsächlich alles sehr interessant...
Ich habe mich nun etwas damit beschäftigt. Laut der Angaben der e.optimum AG (Bundesanzeiger, Jahresabschluss 2014) wurden tatsächlich mehr als 800.000 Anteile ausgegeben. Dies bei einem Stammkapital von 895.000 Euro. Dies bedeutet einen Wert pro Aktie, bei Ausgabe, von unter 2 Euro / Aktie. Diese AG ist auch nicht an der Börse notiert. Ein befreundete VP der e.optimum AG hat mir heute auf meine Anfrage bestätigt, dass dem Vertrieb direkt nach der Gründung ein Aktienwert in Höhe von >60 Euro / Aktie mitgeteilt wurde. Im Zuge der Information durch eine Vorgesetzte wurde auch geäußert, dass eigentlich schon immer nur eine Person das Sagen hatte und es nun eben offiziell ist. All das wurde dem entsprechend veranlasst, um das Vermögen eines Investors der SGW-Energie Consulting GmbH zu schützen. Dies könne der VP auch belegen und eidesstattlich versichern.
Befasst man sich einmal mit den öffentlichen Informationen und den bestehenden Presseartikeln, dann war schon die Ladung zur satzungsgemäßen Versammlung fehlerhaft. Das Umwandlungsgesetz und sämtliche Musterveträge für Verschmelzungen dieser Art sehen die detaillierte Mitteilung, spätestens im Zuge der Einladung, in Textform an jedes Mitglied vor. Ich bin zwar kein Anwalt, aber die Anzeige in einer regionalen Zeitung reicht hierfür nicht aus, zumal die meisten weiteren Mitteilungen den Mitgliedern stets per E-Mail zugegangen sind. Auch die Informationspflichten vorbereitend für eine Verschmelzung laut Umwandlungsgesetz wurden in der Einladung nicht eingehalten. Ich habe übrigens bei der Zeitung mal angerufen und um ein Exemplar der jeweiligen Ausgabe gebeten. Diese war vergriffen und auch im Archiv findet man nur die Daten zu der Anzeige, keine komplette Seite. Das interessante Ende aber war, dass ich schnell eine Verbindung herausfinden konnte. So hat der Vorstand und Firmenanwalt, Dr. Martin B., für die Reiff-Gruppe als Geschäftsführer gearbeitet. Die gebuchte Anzeige ist laut Angabe der Reiff-Gruppe Teil deren Media-Mix (http://www.reiff.de/media-mix/ http://www.kanzlei77.de/team/ra-dr-martin-braun).
Dies bedeutet, dass hier tatsächlich ein Gesellschafter einer ehemaligen GmbH, welche zuvor Geschäftsbesorgerin einer Genossenschaft war, zu einem Großaktionär der umgewandelten und verschmolzenen e.optimum AG geworden ist. Dies ohne die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (und Weiteren) vollständig einzuhalten. Laut Veröffentlichung auf Hallo-Holstein.de wird Mitgliedern nun, fast 2 Jahre später, ein Erstattungsanspruch angeboten. Entsprechend ist dem Umwandlungsgesetz entsprechend davon auszugehen, dass diesen Mitgliedern der Widerruf gegen die Umwandlung unterstellt wird. Entsprechend sollen diese entschädigt werden. Diese Entschädigung hat lt. Umwandlungsgesetz ebenfalls anders abzulaufen, zumal die gesamte Verschmelzung so nicht rechtmäßig sein kann.
Wer die öffentlichen Informationen nachvollzieht, der erkennt eine Funk Immobilien Holding Verwaltungs GmbH (Neueintragung 09.05.2016, ehemalige Anschrift der e.optimum AG), welche sich vor kurzem gegründet hat, eine e.optimum Aktienholding GmbH (ehemalige Anschrift der e.optimum AG) und jedesmal den gleichen Investor und Namensverwandtschaften zu den Aufsichtsratmitgliedern der e.optimum AG. Außerdem ist aufgrund der Angaben bei dem 4. Teil der Aktien von einem Wert >12.000.000 Euro auszugehen. Dies bedeutet laut der Mitteilungen unter Bundesanzeiger.de ein Aktienwert von >24.000.000 Euro für den Investor, gemeinsam mit der e.optimum Aktienholding GmbH, deren Geschäftsführer dieser Investor ist.
Sucht man bei Google nach den wichtigsten Namen, dann findet man jede Menge Zusammenhänge. Zum Beispiel im Vorstand eines Tennisvereins (http://www.tc-bohlsbach.de/index.php/homepage/vorstand).
Sicherlich werden nun einige Leutchen versuchen diese Informationen hier löschen zu lassen. Aber es handelt sich um öffentlich nachvollziehbare und belegbare Informationen, man muss nur ein guter Puzzlespieler sein. Eine Wertung verkneife ich mir...
Energiewende-Fan:
Ohhh, nun scheint es aber auf einmal sehr eilig mit der Hauptversammlung 2016 zu sein...insbesondere der Punkt 6 auf der Tagesordnung ist interessant...
www.Bundesanzeiger.de:
--- Zitat ---"EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2016
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der e.optimum AG mit dem Sitz in Offenburg ein.
Wann: Freitag, den 29. Juli 2016, 13.00 Uhr
Wo: Hotel Mercure am Messeplatz
Schutterwälder Str. 1a
77656 Offenburg
WKN: A12UME
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde am 16.06.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Tagesordnung
....
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ist das aber gar keine AG, vielleicht ist das in Wirklichkeit Manuel Neuer? ;D
[Edit DieAdmin: Eintrag BA gekürzt. Bitte keine kompletten Artikel des Bundesanzeigers kopieren.]
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