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e-optimum
PLUS:
--- Zitat ---Original von schtonk
Versprechungen? Das sind Auszüge aus der Satzung der Genossenschaft.
Übrigens
--- Zitat ---Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Richtig, dann sollte man mal den Verband [Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe] fragen, was er da bei der Gründungsprüfung für eine Satzung geprüft hat.
Gesetzesvorgabe: Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden. In der Satzung kann eine längere, höchstens fünfjährige Kündigungsfrist bestimmt werden.
Eine kürzere Kündigungsfrist ist mit dem Genossenschaftsgesetz nicht vereinbar! Man kann daher nicht Versprechen, dass bei Vorlage eines günstigeren Stromangebotes nach einer 3 Monatsfrist die Mitgliedschaft gekündigt werden kann und dass man dann den Beitrag verzinst zurückerhält.
Eine entsprechende Satzung halte ich nicht für konform mit dem Gesetz.
PS: Das ist auch logisch, denn der einbezahlte Genosssenschaftsanteil ist Teil des haftenden Eigenkapitals. Erst wenn der gepüfte und von den Organen festgestellten Jahresabschluss vorliegt, steht fest ob die Haftung in Anspruch genommen werden muss oder nicht. Wenn nicht, kann dann eine Rückzahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens gegebenenfalls auch mit Verzinsung erfolgen. [/list]
schtonk:
--- Zitat ---Richtig, dann sollte man mal den Verband [Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe] fragen, was er da bei der Gründungsprüfung für eine Satzung geprüft hat.
--- Ende Zitat ---
Sie unterstellen eine Täuschung? Interessant.
Übrigens (Gesetzestext):
--- Zitat ---(1) Eine Änderung der Satzung oder die Fortsetzung einer auf bestimmte Zeit beschränkten Genossenschaft kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden.
--- Ende Zitat ---
Das Kündigungsrecht (3 Monate bei günstigerem Angebot) ist zu dem im Stromliefervertrag vertraglich festgeschrieben. Es stellt somit kein Versprechen dar, sondern ist Bestandteil eines Vertrages, der zwischen zwei Parteien geschlossen wird.
PLUS:
--- Zitat ---Original von schtonk
Sie unterstellen eine Täuschung? Interessant.
...
--- Ende Zitat ---
@schtonk, nein, das tue ich nicht. Vielleicht liegt ein Fehler, ein Irrtum oder eine Fehlinterpretation durch die handelnden Personen vor. Sie haben ja auch einem Teilnehmer hier mangelnde \"kaufmännische Kenntnis\" vorgehalten. Nichts ist ausgeschlossen! ;)
Ich unterstelle gar nichts, habe aber Zweifel an der Gesetzmäßigkeit. Ein Kündigungsrecht ist ja im Stromliefervertrag in allen Variationen möglich, allerdings nicht in Bezug auf die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft mit einer so kurzen Frist wie das hier herausgestellt wird. Da ist das Genossenschaftsgesetz zwingend zu beachten. Eine absolute Rückzahlungs- oder Verzinsungsgarantie hat keine Gesetzesgrundlage! Da kann man in den Stromliefervertrag hineinschreiben was man will. Es dürften sich daraus aber Haftungsfragen für die handelnden Personen ergeben.
didierfurt:
--- Zitat ---Original von schtonk
Es gibt zum Glück auch vernünftige Menschen, die nicht mit dem Bauch, sondern mit dem Kopf denken.
--- Ende Zitat ---
Bauchgefühl entsteht im Kopf,wird auch Intuition genannt. Sie sollten mal unter Intuition nachschauen!!!
Also sind die Menschen die mit dem Bauch denken nicht vernünftig ???
didierfurt:
--- Zitat ---Original von schtonk
--- Zitat ---Original von didierfurt
Am 13.04.2011 schrieb ich
Suche verzweifelt nach kWh Preisen unter der Webseite von OPTIMUM bzw von OPTIMUM. Es ist nur der Genossenschaftanteil von 250€ zu sehen.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke
Bis heute keine Antwort auch nicht von Badminator Zitat \"Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder? \" oder ist der Preis ein Geheimnis oder Zitat justin \" bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen.\" Auch bei einer Vergleichskostenrechnungen brauch ich eine Basis ( nennt man Arbeitspreis pro kWh + Grundgebühr )
Danke
--- Ende Zitat ---
Hallo,
der Preis ist abhängig vom Jahresverbrauch und sollte mindestens 30.000 kWh betragen.
--- Ende Zitat ---
Das ist keine Antwort auf meine Frage! Der Preis wird wohl ein Geheimnis bleiben.
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