Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Rechtsanwalt vom BdE und dann so was
Apollon:
Ich würd mir ganz schnell eine andere Meinung-sprich einen anderen RA suchen.
Bei der Drohung einer Sperrung, besteht die Möglichkeit einer \"einstweiligen Verfügung\" beim Amtsgericht.
nationalparkoetzi:
Erreichen wollte ich eigentlich nur, das e.on mich nicht zwingen kann einen neuen vertrag abzuschliessen zumal der alte nicht rechtswirksam gekündigt ist.
das lässt sich natürlich nachholen. und mich als sondervertagskunde nicht in die grundversorgung stecken kann so jedenfalls wird das in dem forum geschrieben.aber all das ist trotz anwalt in die hose gegangen und als krönung jetzt die sperrandrohung. ra wechseln ist nicht ganz so einfach da ich im pzl-bereich 94 wohne und in der bde-liste im umkreis von 300 km keiner ist
bolli:
Sie haben aber schon weiter selbstberechnete Abschläge auf der Basis eines früheren Preises bezahlt, oder ?
Wenn ja, würd ich (noch)mal den Anwalt fragen, warum er auf einmal der Meinung ist, Sie sollten alle Forderungen bezahlen und nicht separat gegen die Sperrung vorgehen OHNE die Forderungen zu bezahlen. Das soll er Ihnen nochmal klar darlegen.
Allerdings würde auch mich, wenn der RA nicht sehr gute Gründe für seine Meinung vorbringen kann, ein ungutes Gefühl beschleichen. Von einem Anwalt seines Vertrauens könnte da wahrscehinlich nicht mehr unbedingt die Rede sein. Aber manchmal ist es mit den Anwälten nicht ganz einfach. ;)
Black:
--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi
Erreichen wollte ich eigentlich nur, das e.on mich nicht zwingen kann einen neuen vertrag abzuschliessen zumal der alte nicht rechtswirksam gekündigt ist.
--- Ende Zitat ---
Die Frage ist, ob Sie mit dieser Einschätzung richtig liegen. Wenn die Kündigung tatsächlich wirksam war und Sie nach Vertragsende keinen anderweitigen Sondervertrag abgeschlossen haben, dann fallen Sie natürlich in die Grundversorgung.
Da Sie bereits einen spezialisierten Anwalt aufgesucht hatten, wird dieser die Kündigung wohl als wirksam festgestellt haben, sonst wäre sein Ratschlag zu zahlen vermutlich nicht erfolgt.
bolli:
--- Zitat ---Original von Black
Da Sie bereits einen spezialisierten Anwalt aufgesucht hatten, wird dieser die Kündigung wohl als wirksam festgestellt haben, sonst wäre sein Ratschlag zu zahlen vermutlich nicht erfolgt.
--- Ende Zitat ---
Na ja, wenn er allem widersprochen hat, so ja wahrscheinlich auch den Preisen in der Grundversorgung. Damit wären zumindest die Preiserhöhungen in dieser Grundversorgung auf ihre Billigkeit zu überprüfen. Natürlich nur, wenn der Anwalt das auch entsprechend vorbringt. Aber genau dazu scheint er ja keine Lust zu haben, warum auch immer.
Fraglich ist auch, wann nationalparkoetzi seine Kündigung bekommen hat und auf welchen Zeitraum (nur den der angeblichen Grundversorgung nach der Kündigung oder auch Forderungen aus dem alten Sondervertrag VOR der angeblichen Kündigung) sich die Forderungen beziehen.
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