Energiepreis-Protest > goldgas
Preissteigerung bei Goldgas Trend ab 1.11.!
aranblau:
Auf meine eMail hat mir Goldgas erwartungsgemäß geantwortet, dass die Preisänderung kurz gesagt rechtens ist und mir das Angebot unterbreitet, in einen anderen Goldgas-Tarif zu wechseln... Lt. meinem Gaspreis-Vergleichsportal ist der Tarif \"Trend\" allerdings derzeit nach wie vor der günstigste Tarif von Goldgas. Und bei der exorbitanten Preissteigerung im Tarif \"Goldgas 12\" werde ich ganz bestimmt nicht in einen anderen Goldgas-Tarif wechseln, sondern die Preisentwicklung im Auge behalten und bei Gelegenheit zu einem (noch) günstigeren Anbieter wechseln.
Draganus:
Da muss ich allerdings erwähnen, das ich nicht den Goldgas Trend-Tarif habe, sondern den Goldgas 12, wo der Preis während der 12 Monate gleich bleibt. Und hier habe ich als Bestandskunde einen für meinen Verbrauch günstigeren Preis als der für Neukunden. Sogar noch günstiger als mein bisheriger Preis im 1. Jahr.
RR-E-ft:
Fragen, die man sich als betroffener Kunde stellen muss:
Ist der Lieferant überhaupt berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis nach Vertragsabschluss einseitig abzuändern?
Wurde eine Preisänderungsklausel gem. § 305 Abs. 2 BGB wirksam in den Vertrag einbezogen, weil der Kunde entsprechende AGB vor Vertragsabschluss kannte und bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden war?
Ist eine etwaig wirksam in den Vertrag einbezogene Preisänderungsklausel gemessen an § 307 BGB überhaupt wirksam?
Siehe hier.
Siehe ferner hier.
Man muss der einseitigen Preisänderung unter Bestreiten des Preisänderungsrechts widersprechen und dabei ggf. auch hilfsweise die Billigkeit des neu festgesetzten Preises bestreiten, dann ggf. aber auch eine ordnungsgemäße Kündigung durch den Lieferanten gewärtigen.
--- Zitat ---5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug des Kunden 5.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist, beidseitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmals 3 Monate nach Beginn der Gaslieferung, ohne Angaben von Gründen kündbar, sofern nachfolgend in Ziffer 7.2 nichts anderes geregelt ist. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. 5.2 Einen Umzug hat der Kunde goldgas SL mit einer Frist von einem Monat zum Auszugdatum unter Angabe der neuen Anschrift schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mitteilung des Kunden verspätet oder gar nicht, haftet er gegenüber goldgas SL für den hieraus für goldgas SL entstandenen Schaden, insbesondere für von Dritten an der ursprünglich vereinbarten Abnahmestelle entnommenes Gas. 5.3 Bei einem Umzug des Kunden enden das Vertragsverhältnis, sowie die Belieferung mit dem vom Kunden angegebenen Auszugsdatum. 5.4 Das Recht zur Einstellung der Lieferung und fristlosen Kündigung ist unten in Abschnitt: „Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung /Verzugsfolgen“ geregelt und gilt unberührt von den vorstehenden Bestimmungen.
--- Ende Zitat ---
Cremer:
Goldgas erhöht zum 1.11.2010 die Preise.
Der Goldgas Trend wird dadurch bei der einen Liegenschaft um ca. 1000 € teuerer. Dies sind ca. 33% Preissteigerung
Dies war die Kostenersparnis, welche ich gegenüber den Stadtwerken Kreuznach mit ihrem alten Tarif (vor 1.7.2010) im Juni hatte.
Ich bin deshalb durch Verivox auf einen neuen kostengünstigsten Lieferanten gestoßen.
Ab 1.11.2010 bin ich bei Hitgas 6.
Dieser Tarif ist durch 250 € Bonus und 7630 Frei-kWh nun auf den neuen ab 1.11.2010 gültigen Goldgasstarif um 1000 € günstiger und sogar bei dem aktuellen Goldgastarif um ca. 50 € günstiger.
Der Preis gilt für 6 Monate und damit komme ich in den Sommer
Danach wird man sehen,
Fait votre jeux
Gunter:
Habe nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung (bei macht es 23% aus) sofort gekündigt. Kündigungsbestätigung ist inzwischen eingegangen. Zu einem Nachlaß war Goldgas nicht bereit. Habe inzwischen auch schon die Vertragsbestätigung von FlesGas erhalten. Die sind selbst mit Preisgarantie günstiger als GoldGas.
Gunter
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