Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Einschränkung der Einzugsermächtigung angeblich nicht mögl.

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RR-E-ft:
@Hennessy

Fast immer ist nicht immer.
Für eine Diskrimnierung reicht ein einziger Fall.
Und allein dieser ist von Anfang an sicher auszuschließen.

Wenn der Versorger angibt, er habe \"technische Probleme\" in seiner EDV und wir wissen, dass die EDV vernetzt ist, dann ist das aus meiner Sicht Anlass genug, um als Aufsichtsbehörde zumindest eine kritische Frage an ein solches Unternehmen zu richten.

Im Übrigen denke ich auch an die \"technischen Probleme\" bei der Gasabrechnungen von E.ON Westfalen Weser.

Hätte dort jemand wegen vorgeblicher \"technischer Probleme\" ggf. früher genauer hingesehen, wären wohl auch die unbestreitbar aufgetreten Fehler früher aufgefallen - auch ein Fall für die Energieaufsicht.

Als Jurist darf man nicht fantasielos sein.

Sich Fälle vorzustellen, die andere für ausgeschlossen halten, ist gerade das größte Kapital.

Viel Spaß bei der Haftung nach  Vertragsgestaltung, wenn später ein Fall eintritt, mit dem keiner gerechnet hat, den man jedoch nicht vollständig ausschließen konnte und der deshalb bedacht sein musste.....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Fricke,

Diesbezüglich bin ich bei uns auf Spurensuche.

All die Jahre waren die Brennwerte bei den verschiedenen Liegenschaften gemäß Jahresabrechnung von mir unterschiedlich.

Nur nicht in 2004 !!!

Der gesamte  nähere Stadtbereich wurde in 2004 mit den gleichen Brennwerten berechnet.

Nur einige Mitglieder der BI von uns am Randbereichhaben unterschiedliche Brennwerte. Und die sind so unterschiedlich, dass von dem Versorgungsstrang der Straßenabzweig nach links einen anderen Brennwert hat, als der Straßenversorgungsstrangabzweig nach rechts.

Da muss wohl irgendein Fehler vorliegen, Eichbehörde ist eingeschaltet

maxeschenburg:
Was tun wenn der Energieversorger die Begrenzung einer Einzugsermächtigung verarbeiten kann ?

Ich würde dann dem Energieversorger Zahlungsalternativen vorschlagen:

1. Barzahlung (! Empfang quittieren lassen !)
2. Zahlung per Check (! Empfang quittieren lassen !)
3. vielleicht eine Überweisung (ab nur wenn man gut drauf ist)

Der Energieversorger wird sich sicherlich über meine Zahlung freuen. Zugegeben ein Bankeinzug macht einem selbst weniger Arbeit und man kommt nicht in Verzug, aber die Barzahlung oder die Zahlung per Check sorgt für Arbeitsplätze und das in unserer Zeit!

Mit freundlichen Grüssen

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