Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Einschränkung der Einzugsermächtigung angeblich nicht mögl.
hellblaueszebra:
Hallo,
die Stadtwerke München akzeptieren die eingschränkte Einzugermächtigung nicht. Angeblich können Sie aus technischen Gründen
nur Nachschlagsforderung und Abschlagsforderung zusammen einziehen.
Ich will aber die Nachschlagsforderung wegen der Unbilligkeit nicht einziehen lasssen.
Können die mich so indirekt zwingen, damit ich manuell überweise ?
Wer weiß hierzu was ?
Danke und Gruß
RR-E-ft:
@hellblaueszebra
Das ist Quatsch.
Dann hat Ihr Versorger seit langem allen Grund, seine technischen Probleme zu lösen. Spätestens seit dem Aufsatz der Kollegen Hinrichs/Gersemann in ZfK 1/2005, S. 2 dürfte das Problem allen Stadtwerken bekannt sein.
Dann muss man eben Geld in die Lösung solcher technischen Probleme investieren und muss eventuell auf die eine oder andere Plakataktion verzichten.
Technische Probleme des Versorgers liegen in dessen Risikosphäre und dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen.
Wenden Sie sich ggf. an die VZ BY und die Landeskartellbehörde, welche zugleich die Energieaufsichtsbehörde ist (Wirtschaftsministerium).
Dort wird man Auskunft darüber verlangen, warum bei einem Versorger über so lange Zeit technische Probleme auftreten können und ob dies etwa auch andere Bereiche betrifft, welche die Versorgungssicherheit betreffen.
Das wäre dann eine Frage der Zuverlässigkeit des Versorgers, für welche die Energieaufsicht zuständig ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hennessy:
@RR-E-ft
Sie wissen, dass Ihre Antwort Quatsch ist?
Als Unternehmen kann ich frei entscheiden, ob ich bei speziellen Zahlungsmodalitäten eine Einzugsermächtigung annehme oder ablehne! Sie können hier keinem Unternehmen ein diskriminierendes Verhalten unterstellen oder nachweisen.
Technische Probleme - ob vorhanden oder nicht - gehen außerhalb des Unternehmens keinen was an, da es sich hier weder um Versorgungssicherheit noch um Ungleichbehandlung/Diskriminierung handelt.
Was die Kartellbehörden, oder die Energieaufsicht mit der Annahme oder Ablehnung einer Einzugsermächtigung zu tun haben, bleibt wohl Ihr Geheimnis?
Monaco:
@ hellblaueszebra
Die Energieversorgungsunternehmen werden ihre helle Freude daran haben, wenn künftig die Mehrzahl der Kunden ihre Abschläge manuell überweisen. Durch die entstehende Mehrarbeit (prüfen und zuordnen der Überweisungen - macht besonders viel Spaß, wenn Kunden-Nummern vergessen oder vertauscht wurden ...) könnten ggf. sogar zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Ob das jedoch im Interesse der jeweiligen Unternehmen ist, erscheint mir zumindest fraglich. Manchmal schafft man sich eben auch selbst Probleme ...!
Überweisen Sie doch zukünftig manuell, falls Sie keine Sonderbedingungen wegen einer Einzugsermächtigung haben. Es wird sicher nicht lange dauern, dass das Versorgungsunternehmen Sie wieder umzustimmen versucht.
Spielen Sie doch das Spiel Ihres Versorgers einfach mit. Passen Sie nur stets auf, dass dieser den \"Schwarzen Peter\" behält.
Viele Grüße
Monaco
RR-E-ft:
@Hennessy
Mit Verlaub.
Ich teile Ihre Meinung keinesfalls.
a)
Alle Gasversorger sind in ihrem Bereich marktbeherrschende Unternehmen, Marktanteil größer 30 Prozent.
Deshalb greift das kartellrechtliche Diskrimnierungsverbot.
Daraus folgt, dass die Kunden gleich zu behandeln sind.
Entweder alle oder keiner.
Der Kunde, bei dem kein Bankeinzug aufgrund der Beschränkung der Einzugsermächtigung mehr erfolgt, erleidet Nachteile dadurch, dass ihm zusätzliche Kosten entstehen können, sei es durch Einzelüberweisungen, sei es für einen Dauerauftrag. Und diese zusätzlichen Kosten diskriminieren ihn dann gegenüber anderen Kunden, die ebenfalls eine Einzugsermächtigung erteilt hatten.
b)
Zumal öffentlich eingestandene technische Probleme im EDV- Bereich über sehr lange Zeit sind keinesfalls ein internes Problem des EVU.
Die Besorgung weiterer technischer Probleme in der EDV wird m. E. hierdurch hinreichend indiziert.
Und solche weiteren besorgten technischen Schwierigkeiten in der EDV können durchaus auch weiter die Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit besorgen lassen.
Letztere Besorgnis ist immer ein Fall für die Energieaufsicht.
EVU sind eben keine \"Krauter\", die für sich nach Belieben \"wursteln\" können.
Vielmehr nehmen sie im Interesse des Allgemeinwohls eine öffentliche Versorgungsuafgabe wahr, die zur Daseinsvorsorge zu zählen ist.
Weil das so ist, bestehen viele Privilegien (Enteignungsverfahren, Grundstückmitbenutzungsrechte, Haftungsprivilegien.....).
Korrespondierend dazu wird das Unternehmen jedoch auch in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eingeschränkt:
Es darf eben nur angemessene Gewinne erwirtschaften und keine Maximalprofite, wie jedes andere Unternehmen sonst. Es unterliegt einer staatlichen Aufsicht und Kontrolle, die sehr weitreichend ist.
Erfahren die Behördenh erst einmal, dass es technische Probleme in der EDV gibt, müssen diese sich Gewissheit darüber verschaffen, dass hierdurch keine Gefahren für die Versorgungssicherheit zu besorgen stehen.
Hierzu bedarf es jedoch einer Untersuchung, welche technischen Probleme bestehen und wie weit sich diese etwa innerhalb eines EDV- technisch vernetzten Unternehmens ggf. fortsetzen können.
Gegen kartellrechtswidrige Diskrimnierungen können die Behörden von Amts wegen einschreiten, wenn sie hiervon Kenntnis erlangen. So hier geschehen, als die Stadtwerke einzelne Kunden von sich aus in einen nicht vorhandenen Wettbewerb verabschieden wollten....
Die Stadtwerke wollten nur zufriedene Kunden (gutes Ziel), jedoch dieses Ziel dadurch erreichen, dass sie die Unzufriedenen einfach fortschicken
Deshalb ist es eben kein Quatsch, was ich bestimmt nicht als Geheimnis für mich behalten wollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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