Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter

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derblöde:
@Nachtfalke:
Naja, als Nichtjurist würde ich mal vermuten, dass derjenige, der den Wechsel schuldhaft verhindert hat (Vertrieb? Netzbetreiber?) schadensersatzpflichtig ist. Ob sich eine Auseinandersetzung lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
Andererseits: Was spricht gegen einen Lieferbeginn ab 01.03.? Hat bei uns auch funktioniert, auch wenns in unserem Fall nur für 2 Monate rückwirkend war. Ein kleiner Hinweis an neuen und alten Versorger könnte durchaus sinnvoll sein. Am besten noch in 2010.;)

Christian Guhl:
Die Behinderungen beim Anbieterwechsel gehen mittlerweile soweit, dass Kunden Verträge untergeschoben werden, die sie niemals unterschrieben haben.
Einem Kunden wurde der Gasvertrag (Comfort) gekündigt. Falls er bis zum 01.11. keinen neuen Vertrag unterschreibt, sollte er in die Grundversorgung kommen. Er hat nicht unterschrieben ! Das hat jetzt Eon-Avacon für ihn getan ! Der Anbieterwechsel wurde abgelehnt, da angeblich eine Vertragsbindung besteht. Der größte Hammer ist, das ein Kunde, der seit 01.01.2010 bei Goldgas ist (er hat auch eine Bestätigung von dort und zahlt Abschläge), plötzlich eine Rechnung von Eon-Avacon bekommen hat. Angeblich wurde er im Mai 2010 in der Ersatzversorgung beliefert. Trotz Vorlage der Vertragsbestätigung von Goldgas ist man bei dem Chaotenhaufen in Helmstedt nicht in der Lage, die Angelegenheit aufzuklären. Es wurde jetzt sogar mit Sperre gedroht.

corsair:
Dass E.ON-Avacon (bzw. eigentlich der ganze E.ON-Konzern) sich in letzter Zeit auf Grund von System-Pannen nicht mit Ruhm bekleckert hat, ist wohl wirklich wahr......

Jedoch ist eine vorliegende \"Vertragsbestätigung\" eines Lieferanten noch kein Beweis dafür, dass dieser den Wechselprozess sauber und fristgerecht nach den vorgegebenen Regelungen beim Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten vollzogen hat.....dies gilt wohl auch (aber nicht nur) für GOLDGAS....

Sofern dem neuen Lieferanten die Kündigungsbestätigung des Alt-Lieferanten und die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers vorliegt, sind solche Streitigkeiten recht schnell beigelegt.

Falls GOLDGAS diese Nachweise jedoch nicht vorweisen kann, wirds wohl schwierig...
Wie auch immer......der neue Lieferant wird dies dem Kunden gegenüber wohl nur in den seltensten Fällen so ehrlich darstellen.

Christian Guhl:
Das Drunter und Drüber nimmt kein Ende. Zur Zeit erhalten Kunden, die wechseln wollen, an einem Tag die Kündigungsbestätigung und zwei Tage später werden sie wieder als neuer Kunde begrüßt. Teilweise geschieht das zwei-bis dreimal hintereinander. Wird ein Sondervertrag mit einmonatiger Frist gekündigt und der Wechsel dauert länger, wird dieser abgelehnt, da die inzwischen eingetretene Grundversorgung nicht gekündigt wurde. Völlig unmöglich wird ein Wechsel bei Mietern, wenn dieser zeitgleich mit einem Mieterwechsel vorgenommen werden soll. Der Anbieterwechsel wird regelmässig abgelehnt, da der Zähler noch auf den alten Mieter läuft. Bis die Umschreibung auf den neuen Mieter erfolgt ist, kann durchaus schon einmal ein halbes Jahr vergehen. Dieses verbringt man dann in der Grundversorgung.

Energiesparer51:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Das Drunter und Drüber nimmt kein Ende. Zur Zeit erhalten Kunden, die wechseln wollen, an einem Tag die Kündigungsbestätigung und zwei Tage später werden sie wieder als neuer Kunde begrüßt. Teilweise geschieht das zwei-bis dreimal hintereinander.
--- Ende Zitat ---

Das war schon bei meinem ersten Anbieterwechsel Anfang 2006 ganz ähnlich. Erst Kündigungsbestätigung und dann danach Begrüßung als Neukunde ab 2004!

Die Abläufe wurden offenbar bei dem für viele Unzulänglichkeiten verantwortlich gemachten Systemwechsel sehr genau migriert. Man muss dem Diestleister perfekte Arbeit bescheinigen.

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