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Avacon behindert Wechsel zu neuem Anbieter

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Bors:
Hallo!

Ich habe heute eine Mail meines zukünftigen Gasanbieters erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass der Netzbetreiber (Avacon) den Wechsel ohne Angabe von spezifischen Gründen abgelehnt habe. Der neue Vertrag sollte zum 01.09.2010 beginnen. Vertragsabschluss war am 13.07.10. Die Empfangsbestätigung des neuen Anbieters erhielt ich am 16.07.10. Die Avacon selbst schickte Ende Juli  
eine Kündigungsbestätigung zum 31.08.10 (bin aus dem Classic-Tarif zum 31.07.10 \"gekündigt\" worden).

Kann die Avacon AG einfach ohne Angaben von Gründen so verfahren?
Liegt es ggfs. am \"Preisprotest/Kürzen\"?
Riskiere ich jetzt eine monatelange vollkommen überteuerte Grundversorgung durch die Avacon?

Was könnte man machen? Macht es Sinn von der Avacon eine Auskunft zu verlangen?

Gruß

Bors

eon-rebell:
Schreiben Sie an den Netzbetreiber und fragen Sie ihn nach den Gründen, warum der Wechsel nicht zum 1.9. klappen wird.

Fragen Sie ihn weiterhin, wann (zu welchem Termin) ein Wechsel zum neuen Anbieter möglich sein wird.

Kopie dieses Schreibens senden Sie z. Info. auch an Ihren neuen Anbieter.

Ebenfalls würde ich auch z.K. eine Kopie an Ihre örtlich zuständige VZ senden.

Außerdem sollten Sie eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur senden
(inkl. Kopie Ihres Schreibens a.d. Netzbetreiber).

Der Preisprotest dürfte keinen Einfluss haben, da Netzbetreiber und Versorger getrennt sind.

Solange Sie nicht gewechselt haben, verbleiben Sie leider in der (teuren) Grundversorgung (Ausnahme: Sie schließen einen neuen \"Sondervertrag\" mit Ihrem bisherigen Versorger ab - dies wollen Sie aber sicherlich nicht!?).

Kennzeichnen Sie offen f.d. Netzbetreiber, dass Sie die entsprechenden Stellen p. Kopie informieren werden, damit der Netzbetreiber schnellstens aktiv wird!

Christian Guhl:
Das be- und verhindern des Anbieterwechsels ist ein altbekanntes Problem bei Eon-Avacon. Schätzungsweise jeder zweite Wechselvorgang geht nicht reibungslos über die Bühne. Es gab Fälle, bei denen die Abnahmestelle plötzlich nicht mehr bekannt sein sollte. Dann war es eine falsche Zählernummer oder ein Komma in der Kündigung war falsch gesetzt. Zur Zeit ist es gerade in Mode, den Wechsel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es bleibt nur zu hoffen, das die Betroffenen sich massenweise bei der Bundesnetzagentur beschweren.

bjo:
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.

bolli:

--- Zitat ---Original von bjo
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
--- Ende Zitat ---
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind (zumindest ist das vom Gesetzgeber so gewollt und formalrechtlich auch in der Praxis so). Sie können allenfalls mittels Schadensersatzansprüchen von diesem die Mehrkosten verlangen, wenn Sie ihm ein Verschulden nachweisen, was schon auch nicht so einfach wird.

In der Grund- und Ersatzversorgung hat der Versorger allerdings ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und somit können Sie die Unbilligkeit der Preise gem. § 315 BGB rügen. Da Sie ja wechseln wollen, kommt meines Erachtens als erstes sowieso eine Ersatzversorgung in  Betracht, die aber max. 3 Monate betragen kann (§ 38 EnWG, § 3 GasGVV).
Sie können (und sollten) natürlich (auch schon vor Lieferbeginn) die Unbilligkeit der Preise in der Ersatzversorgung und der Grundversorgung gem. § 315 BGB rügen und dieses nach Beginn der Leistungsentnahme nochmals wiederholen. Sie sollten sodann in dieser Phase ggf. auch nur Abschläge bezahlen, die sich in der Höhe möglicherweise an den alten Sondervertragspreisen zu Beginn Ihres Widerspruchs orientieren.

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