@ Christian Guhl
das Problem bei den meisten ist, dass nur ein Zähler vorhanden ist, der zwei Zählwerke (HT/NT) hat. Dort klappt das ganze nicht, da kann ich nur einen Lieferanten wählen, für beides.
Ich muss vom Netzbetreiber eine zweite Abnahmestelle am Anschluss herstellen lassen, so wie bei einem Mehrfamilienhaus, da sind ja auch mehrere Zähler (Zählerplätze) an einem Hausanschluss. Gründe dafür gibt es viele, z.B. eigenes Gewerbe oder Zimmervermietung oder oder
Solch ein Verlangen darf mir ein Netzbetreiber nicht verbieten, siehe § 20 und §22 der NAV. Auch in in den TAB (technischen Anschlussbestimmungen) des Netzbetreibers gibt es dazu Festlegungen.
Dann kann ich mit jedem Zähler wechseln, wohin ich will.
Dem Versorger muss man einfach Folgendes klar machen: Entweder Du ermöglichst mir das, oder ich bin komplett weg. Dann verdienst Du gar nichts mehr mit meinem Stromverbrauch. Wenn das alle so machen, wird er sich das schon überlegen.
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
Gruß aus Meck-Pomm