Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Grundsätzliches zum Versorgerwechsel  (Gelesen 4727 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ready XL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 287
  • Karma: +0/-0
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« am: 09. August 2010, 09:13:19 »
Hallo,

... habe dieser Tage in einem TV-Bericht, wo es wieder um diese sog. überhöhten Gewinne der Stromkonzerne ging, erfahren, dass es ab Januar 2011 eine gesetzliche Maximalfrist von 3 bis max. 4 Wochen bei der Abwicklung eines Versorgerwechsles geben soll.

Weiß hier jemand mehr?

Ready XL

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 19:11:14 »
Hallo,

man möchte weg von der Fristenmonatsregelung, hin zu dynamischeren Prozessen. Wer am 25.07.2010 einen Liefervertrag geschlossen hat, und am 01.08.2010 erst zur Netznutzung durch seinen neuen Lieferanten angemeldet wird, erhält erst am 01.10.2010 Strom vom neuen Anbieter. Dieser Vorgang ist dem Gesetzgeber/Regulierer und auch den Lieferanten zu lang. Daher kann es sein, dass man den Fristenmonat streicht, und pauschal sagt, ab dem Eingang der Netznutzungsanmeldung muss nach 3 oder 4 Wochen der neue Lieferant liefern.

Gruß

NN

Offline Gridpem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 124
  • Karma: +0/-0
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« Antwort #2 am: 10. August 2010, 20:16:22 »
Hallo,

die 3 Wochen zum wechseln kommen aus einem Beschluss der Europäischen Union zum liberalisierten Energiemarkt. Irgendwann muss das auch in deutsches Recht umgesetzt werden, sonst wird Deutschland angezählt.

Derzeit klemmt es aber noch an Kündigungsfristen, von Stromlieferverträgen, die im Minimum derzeit bei einem Monat zum Monatsende liegen.

Das ist kein energiewirtschaftliches, sondern eher ein zivilrechtliches Problem das gelöst werden muss.

Der erste Schritt dazu wird mit der Wechselmöglichkeit des Messstellenbetreibers sein. Dort sind die vorgesehenen Prozesse nicht mehr an den Monatsanfang und -ende gekoppelt.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Milla

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« Antwort #3 am: 31. August 2010, 11:54:08 »
Hallo,

ich hoffe, ich bin mit meinem Anliegen hier richtig:

Ich habe fristgerecht bei den Stadtwerken Karlsruhe mein Sonderkündigungsrecht ausgeübt und dann zum 31.10. gekündigt. Die Gaspreiserhöhung findet zum 01.10 statt. Unter Ziff. 4.3 steht, dass man \"..jedoch spätestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Preisänderung eintritt\" kündigen kann. Die Stadtwerke nehmen meine Kündigung aber nur zum 30.09. an, da ihrer Meinung nach der Preiswechsel zum 30.09. stattfindet und ich demnach nur zum 30.09. kündigen kann. Irgendetwas verstehe ich da nicht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Grüße

Milla

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« Antwort #4 am: 31. August 2010, 12:49:34 »
Zitat
Original von Milla
Ich habe fristgerecht bei den Stadtwerken Karlsruhe mein Sonderkündigungsrecht ausgeübt und dann zum 31.10. gekündigt. Die Gaspreiserhöhung findet zum 01.10 statt. Unter Ziff. 4.3 steht, dass man \"..jedoch spätestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Preisänderung eintritt\" kündigen kann. Die Stadtwerke nehmen meine Kündigung aber nur zum 30.09. an, da ihrer Meinung nach der Preiswechsel zum 30.09. stattfindet und ich demnach nur zum 30.09. kündigen kann. Irgendetwas verstehe ich da nicht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Der Preiswechsel findet in keinem Fall ZUM 30.09. statt, da dieses bedeuten würde, dass AM 30.09. schon der neue Preis gilt. Da aber bis zum 30.09. um 23.59 Uhr und 59 Sekunden der alte Preis gilt und erst am 01.10. ab 0.00 Uhr und 1 Sekunde der neue Preis gilt (meistens steht in den Preisblättern ja auch explizit \"ab 01.10.\". Daher würde ich auf dem Kündigungstermin 31.10. bestehen und denen mitteilen, dass bis zum 31.10. nur die bisher vereinbarten Preise gezahlt werden. Eine vorübergehende Einstufung in die Grund- oder Ersatzversorgung wird zumindest bis zum 31.10. nicht akzeptiert, zumal man in den 4 Wochen wahrscheinlich auch keinen Wechsel hinbekommt.
Ich würde mich aber schnellstens um einen neuen Versorger kümmern und mit diesem eine schnellstmöglich Übernahme vereinbaren.

Offline Milla

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Grundsätzliches zum Versorgerwechsel
« Antwort #5 am: 31. August 2010, 14:21:06 »
Vielen Dank für die Auskunft. Ich habe schon gedacht, ich könne nicht mehr lesen...

Würde mich noch interessieren, ob andere auch diese Erfahrung mit den Stadtwerken gemacht haben, oder ob das ein Einzelfall ist.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz