In mehreren Verfahren vor dem AG Erfurt wegen Rückzahlungsklagen hat sich E.ON mit klagenden Kunden verglichen und zur Rückzahlung verpflichtet. Erste Rückzahlungen sind bereits geflossen.
In einem Fall (AG Erfurt Az. 5 C 3334/09, verhandelt bei Richter am Amtsgericht Baumann) zahlt E.ON statt der eingeklagten 2.400 EUR für die Jahre 2005 bis 2009 vergleichsweise 1.800 EUR, korrigiert zudem die letzte Verbrauchsabrechnung vom Juni 2010 und liefert weiterhin bis zum vereinbarten Vertragsende Ende September 2010 zu den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preisen, insbesondere zum Arbeitspreis in Höhe von 0,03470 EUR/ kWh (netto), und trägt 3/4 der Kosten des Verfahrens und des Vergleiches. Einen in mündlicher Verhandlung am 16.07.2010 geschlossenen entsprechenden Vergleich hat E.ON nicht widerrufen. Der Streitwert für das Verfahren beträgt 2.441,90 EUR und für den Vergleich 3.441,09 EUR.
Der entsprechende Kunde hatte den Preisänderungen widersprochen und Zahlungen unter Vorbehalt geleistet. Auf ein Rückzahlungsforderungschreiben des Kunden hatte E.ON noch abschlägig geantwortet, so dass Klage geboten war und zur Meidung der Verjährung noch vor dem 31.12.2009 bei Gericht angebracht worden war.
Möglicherweise zeigt sich E.ON nach den Urteilen des BGH VIII ZR 246/08 vom 14.07.10 und des OLG Jena vom 08.07.10 geneigter, Rückzahlungen ohne teure Klageverfahren der Kunden zu leisten.